2. Sitzung: 28. Mai 1726

In der 2. Sitzung vom 28. Mai 1726 gibt Revisionsrat Bourmer zu Protokoll, dass ihm der Loret zu Nievern 125 Rtl. samt Zinsen schuldig sei und bittet, die gerichtlich schon längst erkannte Pfändung (Distraction) vorzunehmen. Amtsverwalter Rosenbaum empfiehlt, die Pfändung wegen der 50 Rtl. der Elendenbruderschaft auch ohne Loret vorzunehmen.

Amtsverwalter Rosenbaum zeigt dem Gericht weiterhin an, dass der herrschaftliche Müller die rückständige Pacht bis jetzt nicht geliefert habe, was umso mehr verwundere, da 1725 ein sehr fruchtbares Jahre gewesen wäre. Er wolle also gewärtigen, dass der Debitor von Gerichts oder Amts wegen zur Zahlung angehalten würde.


[fol. 3v*] Dienstag, den 28ten Maii 1726

H[er]r Revisionsrath Bourmer zeigte ad prothocollum hiemit ahn, wasmaßen der Loret zu Nieberen ihme vermög gericht[lich]er Obligation 125 R[eichs]d[aler] soluis [?] Interesse schuldig seye, als bathend die schon längstens erkente Distraction vorzunehmen.


Eodem. H[er]r Ambtsverwalter Rosenbaum recommendirte, die Schuldforderungssachen auch ohne gedachten Loret wegen der Elender Bruderschafft von 50 R[eichs]d[aler] gestalten die Distraction vorzunehmen.


Eodem. H[er]r Ambtsverwalter Rosenbaum thäte abermahl die Anzeig, wie daß der herrschafftlicher Müller zu Nieberen die schuldig rückständigen Pfacht annoch nicht gelieffert hette, worüber sich umbdemehr zu verwunderen undt der Debitor zu deßen Liefferung executive anzustrengen wäre, als notorie das anno 1725ter Jahr ein sehr gut-fruchtbares Jahr geweßen wäre, wolte alßo gewärthigen, daß der Debitor darzu executive von Gerichts wegen oder Ambts wegen angehalten würde.


Letztes Update: Oktober 2016
Ralph Jackmuth