LHAK Best. 48 Nr. 2542

Berichte des Amtsverwalters an den Grafen von der Leyen aufgrund von Suppliken (z. B. Heiratserlaubnis, Einbürgerung) der Einwohner des Kirchspiels Nievern, Berichte des Schultheißen Grisar, u .a.

Mappe mit etwa 40 bisher unverzeichneten Vorgängen im Zeitraum 1765-1775, die ungeordnet durcheinander liegen. Aufgrund der Verzeichnung am 12.10.2016 im LHAK besteht der Faszikel überwiegend aus Berichten des Amtsverwalters an den Grafen von der Leyen aufgrund von Suppliken (ad supplicam) der Einwohner des Kirchspiels Nievern, weniger aus den Suppliken selber. Ferner fanden sich u. a. Berichte des Schultheißen Peter Grisar, des Jägers Georg Philipp Heck. Die Vorgänge erscheinen in der Tabelle chronologisch geordnet.

Nr. Ort/Datum Betreff
1 07.11.1762 Den Todtsfall des pastoris zu Niveren betr[effend] [Pfr. Andreas Berg, + 29.10.1762 Nievern; weiterhin erwähnt wird Pfr. Kessler zu Obertiefenbach]
2 praes[entatum] et sectum
29.04.1765
Unterthanigstes Memoriale und Bitte abseithen des Kirchspiels Nieveren um gnädigste Anweißung von 5 ad 6 Stämmen zu Unterstützung der Orgel und Erbauung eines neuen Manhaußes.
3 präs. 19.06.1765 An Ihro Hochreichsgraff[liche] Excell[enz], den regierenden Herrn, Herrn Graffen von der Leyen, unterthänigstes Memorial mein Joh: Christian Buchholtz, Franz Rübenach und Wilhelm, Bürger zu Nieveren, ut intus
4 Oberelbert, 17.07.1765 Fußfältigste Bitte an Seithen Margaretha Heuerin von Nieveren
Eß wird hiermit adestirt, das Margretha Heuerin, welches ist gebürtig im Ambt Monthabaur alß nemblich im Bann Holler auß der Gemeind Ober Elbert (…)
5a Fachbach, 04.10.1765 Bericht des Schultheißen Grisar betreffend Heiratserlaubnis des Michel Lenert von Nievern mit Anna Katharina Rübenach [oo 22.11.1765 Nievern, OFB Nievern Nr. 1166] Transkription
5b Koblenz, 09.10.1765 Unterthänigst pflichtmässiger Bericht ad supplicam Michelen Leonard zu Nieveren des G: Zöller in betreff suchendem Consens zu heurathen. Vid[e] resol[utm] in p[ro]t[ocol]lo cancell[ato].
6 Fachbach, 21.11.1765 Bericht von Schultheiß Grisar an die leyensche Kanzlei
7 Koblenz, 17.12.1766 Unterthänigst-pflichtmäßiger Bericht ad supp[licam] des Huberti Henn von Nieveren des G. Zöller, Kelleren undt Ambtsverwalteren. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] cancell[ato] vom 19 [Decem]br[is] 1766.
8 Koblenz, 25.06.1767 Unterthänigster Bericht des Amtbsverwaltern Zöller in Betreff des Sebastian Wolff [oo 28.06.1767 Nievern mit Anna Eva Thiry, OFB Nievern Nr. 1842] umb gnädigen Auffnahm zum Burger in der Herrschafft Nieveren. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] cancell[ato] de eodem et exp[e]d[itum]. Darin: (…) der Supplicant ahnbey ist auff dem Ahler Hammer Obermeister (…)
9 Koblenz. 18.09.1767 Unterthänigst pflichtmässiger Bericht ad supplicam der Barbara Noeffers von Nieveren des G: Zöller, Kelleren, p[unc]to nachsuchender Nachlaß der Waldtbrüchten undt Holtzgelder. Enthält Aufstellung der Gelder
10 Koblenz, 14.10.1767 Abgeforderter unterthänigster Bericht mit Ruckgehung der Bittschrifft von Peteren Finckelmeyers Wittib des Amtsverwalteren Zöller in Betreff nachsuchender Nachlaß der Halbscheidt Waldtbrüchten
11 Nassau, 14.10.1767 Nachdeme Henrich Dupont, Ham[m]erschmidt zu Weinähr willens ist, Marien Margrethen, Jacob Adlers Tochter von Frücht, zu heurathen (…)
12 Koblenz, 16.10.1767 Unterthänigst-pflichtmäßiger Berich mit ahnligender supplica des Ambtsverwaltern Zöller betreffendt die von Henrich Tuffi von Mühllem nachsuchende Erlaubnuß zum Heurathen mit Maria Margretha Adler von Frücht [oo 27.10.1767 Nievern mit Anna Maria Adler von Frücht, OFB Nievern Nr. 478], womit sich derselbe fleischlich vermischet. Resol[utum] vid[e] in prot[ocollo] ca[n]cell[ato] de eod[em].
13 Koblenz, 03.11.1767 Unterthänigster-pflichtmässiger Bericht ad supplicam des Jo[ann]es Zapp, Hürten von Nieveren, des Ambtsverwalteren Zöller p[unc]to suchender Nachlaß eines Ruckstandts Eckergeldts [Eck- ?], wovon der Kellerey nichts schuldig. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] cancell[ato] de eod[em]
14 Baadt Embß, 15.07.1768 Bescheinigung des Johann Samuel Schmutzler, fürstlich-gemeinschaftlicher Amtsschreiber
15 Fachbach, 21.04.1769 Un[ter]th[äni]gstpflichtmäßiger Bericht des Ambts Nieveren ad supplicam der Wittib Hohnin von daselbst pcto juris civici für derselben Tochtermann Johann Philipp Landsroth von Frücht [OFB Nievern Nr. 1132]. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] ca[n]cell[ato] de 24 Aprilis 1769
16 Fachbach, 12.06.1769 Un[ter]th[äni]gstpflichtmäßger Bericht des Ambts Nieveren in Sachen der Wittib Christinae Hastenteuffels von Fachbach das ihr aufgebürdete Kopffgeld bet[reffend]. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] cancell[ato] de 19 Junii 1769
17 Koblenz, 06.07.1769 Bericht des Amtsverwalters Caramé an den Grafen von der Leyen aufgrund Supplik der Anna Dinnesin von dort wegen 10 fl. Strafe Transkription
18 Koblenz, 22.09.1769 Unterthänigst-pflichtmäßiger Bericht des Ambts Niveren ad supplicam Henrich Banny, Hammerschmitten und Burgeren zu Niveren, daß sein kunfftiger Tochtermann Michel Werner [OFB Nievern Nr. 1814] als Burger daselbst acceptirt werden möge. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] cancell[ato] de 22 [Septem]bris 1769.
19 Fachbach, 20.03.1770 Die zu Fachbach in der Harackers-Leyhe aufgemachte und versteigte herrschafftliche Pfähl bet[reffend]. Schreiben von Jäger Heck.
20 Koblenz, 26.11.1770 Nachdemahlen der Herr Fruhemesser Herfort zu Nievern um 3 Cl[a]fft[e]r buchen Brandholz Jacob Hübeler von Fachbach (…)
21a undatiert, präs. 10.09.1770 Supplik des Gerhard Wilhelm an Graf von der Leyen wegen von Johannes Jackmuth zu fordernden 27 Rtl. 27 alb. ausstehenden Liedlohns Transkription
21b Koblenz, 08.01.1771 Bericht des Amtsverwalters Caramé an Graf von der Leyen Transkription
21c 15.05.1770 Anlage: Abschrift des im Schreiben von Caramé zitierten Urteils vom 15.05.1770 Transkription
22 Koblenz, 26.08.1771 Unterthänigst-pflichtmäßiger Bericht des Ambts Niveren ad supplicam des Jacob Wahl, Burgerssohn und Maurergesellen von Fachbach p[un]cto. Heürathserlaubnus [oo 20.11.1771 Nievern mit Maria Katharina Zoerbach, OFB Nievern Nr. 1780]. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] cancell[ato] de eod[em] et exp[editum]
23 Koblenz, 01.07.1771 Un[ter]th[änig]st pflichtmäßiger Bericht des Ambts Niveren ad supplicam Martin Grisar von Fachbach p[unc]to dispens[ationis] in aetate. Vid[e] resol[utum] in prot[collo] cancell[ato] de 7ma Junii 1771
24 Koblenz, 08.06.1771 Resolutum. Auff beschehene Ablesung des abseithen des Ambts über die von dem H[errn] de Barme in betreff deren Kohlenfuhren gegen die Nieverer und Fachbacher Fuhrleuthe eingebrachte Beschwerden (…)
25 Arnstein, 20.08.1772 Dr. … Hoen an den Rat (welchen ?), erwähnt eine Anna Maria Engelin von Weinähr, Herr Kammerrat Caramè
26 16.09.1772 An Kanoniker Henn zu Arnstein
27 Koblenz, 29.09.1773 Protokolltext. Coblentz, d[en] 29ten [Septem]bris 1773 erschienen Jo[ann]es Dernier von Nieveren sambt dem Schoefen Reichard und Vorsteheren Simon Berend samtlichen von daselbsten (…) Resolutum Referatur desuper gnädigster Herrschafft. Vorstehender Contract wird andurch ratificirt. Cob[lentz], d[en] [ ] [Septem]bris 1773.
28a Fachbach, 03.11.1773 Bericht des Schultheißen Grisar betreffend Ausweisung der Doreta Elißabeta Bolyssea aus dem Kirchspiel Transkription
28b Fachbach, 18.12.1773 Bericht von Schultheiß Grisar betreffend Ausweisung von zwei Frauen aus dem Kirchspiel Transkription
29 1774 Holtzanweisung für die Unterthanen des Kirchspiels Nieveren de a[nn]o 1774 [Liste mit Namen der Einwohner,]
30a Neuwied, 26.03.1774 Angebot des Kartografen Leutnant Johann Friedrich Düntzfeld zur Erstellung einer Karte des Territoriums der Grafen von der Leyen. Düntzfeld bittet den leyenschen Kanzleidirektor in Koblenz um Einflussnahme beim Grafen. Transkription
30b Neuwied, 31.03.1774 Referenzschreiben des Neuwieder Kanzleidirektors Fischer zu vorigem Schreiben. Erwähnt wird die Karte von Düntzfeld zur Grafschaft Wied von 1772. Transkription
30c exp. 06.04.1774 Konzept eines Schreibens von Graf Franz Carl von der Leyen an Rat Haas betreffend das Angebot des Kartografen von Düntzfeld. Aufgrund von Ungleichheiten bei der Steuererhebung und Irrungen betreffend der Feldmaße hatte er schon länger vor, eine Landvermessung in der Herrschaft Nievern vornehmen zu lassen, dies aber aufgrund der bisherigen Fehljahre und allgemeinen Teuerung unterlassen. Sollte das Vorhaben gelingen, könnte es als Vorlage zur Vermessung der anderen Herrschaftsgebiete werden. Am Schluss wird die Einführung einer zusätzlichen Steuer erwähnt, die als „Reservekasse“ für Notfälle und Kriegszeiten verwendet werden soll. Enthält an dieser Stelle interessante Ausführungen über die Einschätzung des Grafen zur Steuerzahlpraxis seiner Untertanen. Transkription
31 Nievern, 22.05.1774 Bericht des Philipp Heck an hochgräflich leyensches Oberforsamt in Koblenz (Holzliste)
32 Nievern, 29.05.1774 Holzrechnung von Philipp Heck
33 Nievern, 01.10.1774 Bericht des Philipp Heck an hochgräflich leyensches Oberforsamt in Koblenz (Holzliste)
34 undatiert Hat Resolutum vom 08.10.1774. Wiederholtes unterthänigstes Bitten um gnädigsten Befehl zu Beförderung der Justitz in Sachen der Gemeinden Fachbach und Niveren c[ontr]a den verlebten de Barme modo dessen Erben. Vid[e] resolut[um] de 18va Martii 1774 n[ummero] 95
35 Koblenz, 03.06.1775 Unterthänigster Bericht mit ruckgehender Bittschrifft abseithen Amts Nieveren den Joann Philipp Adler imd dessen Gesuch wegen Beysaßenrecht betr[effend]
36 undatiert Erwähnt wird ein Resolutum vom 01.08.1783. Unterthänigste Vorstellung und Bitte von Seiten sämmtlicher Erben des Schultheisen Grisar von Fachbach gegen den Weltpriester Mohr p[unc]to debiti
37 undatiert Höchstgemüsigte Vorstellung mit demüthigst g[e]h[orsam]ster Bitte mein Annae Barbarae Nevers armer Wittib in Nievernn, umb g[nä]d[i]gste Erlassung der Waldtfrevelen

Transkriptionen zu einzelnen Vorgängen

zu 5a) Bericht des Schultheißen Grisar betreffend Heiratserlaubnis des Michel Lenert von Nievern mit Anna Katharina Rübenach

Fachbach, am beyweesende Gericht, den 4ten [Octo]bris 1765.

Auf Anstehen Michel Lenert von Nieveren1 begehrent der Warheit gemäss von Unterschriebenen ein glaubhafftes Attestat seiner Verhaltnus mitzudheillen, können ein solches ihm nicht versagen, in deme derselbe sich gegen jederman die Tag seines Leebens treu und Ehr liebendt hat aufgeführet und niemahlen keine kläglige Excess gegen selbig[en] vorgekommen ist, auch seiner Mutter wie einer rechtschaffener Sohn im Hausswessen vorgestanden hat2.

2tens ist seine Mutter3 welche ein nunmehro alte, pfresshaffte Frauw begabet, welche keinen Vortgang mit dem Athem habt und keiner Arbeitt mehr stehen kan, auch im Übrigen dere Hausshaltung vorstehen mag und nach gericht[lich]em Eracht nach Abzug aller bekanten Schulden sowohl nicht allein previligirte, sondern bekant[lich] clate [?] Schulden annoch übrig hatt ad 200 R[eichsthaler], welche dan nach Ableben der Mutter können in 3 gleichen Dheillen ihriger Erben und Kinder können verdheilt werd[en], welche 2 klane Geschwistrig[en] noch nicht im Standt sich zu ernehren, sondern von der Haussnahrung müssen bezog[en] werden.

3tens die J[ung]fer Anna Cathrina Rübenachin4, welche obiger Michel Lenert mit Consens g[nä]diger Herrschafft heüwrathen will, welche von eheligen Elteren in dero Burgerschafft herrühre, mithin ihr Vermögen ist dan von Gerichts wegen estimiret worden mit 25 R[eichsthaler] nach Abzug aller Passivschulden. Welches Attestat[um] der Warheit gemäss hierdurch midheillen wollen urkunt gericht[lich]er Unterschrifft.

Geben Fachbach, ut supra.
P[eter] Grißar, Schullheißen
Johaneß Berndt, gerichtscheff[en]
Johanneß Burnig, gerichtschefen
Leonart Jachmoth, gerichscheffen
Gögreichertt, gerihtscheffen
W[ilhelm] Buchholz, scab[inus], s[…] et supscripsit


zu 17) Bericht des Amtsverwalters Caramé an den Grafen von der Leyen aufgrund Supplik der Anna Dinnesin von dort wegen 10 fl. Strafe

Unterthänigst-pflichtmäßiger Bericht des Ambts Nieveren ad supplicam Annae Dinnesin von daselbsten p[un]cto einer ihro ad 10 fl. andictirter Straafe. Gratis. Vid[e] resol[utum] in prot[ocollo] cancell[ato] de 7 Julii 1769.

Hochgebohrner Reichsgraff, gnädigster Graff und Herr, Herr!

Nachdem begangenen Fehltritt hat Supplicantin auf die erhaltene, sowohl des Ambts, als des Pastorn Zusprach, sich ganz sittsam und ohntadelhafft aufgeführet. Wie nun die Supplicantin orthskündig etwas simple, das Vergehen vor Publicirung der neueren Verordnung auch geschehen seye und derselben gantzes Vermögen in keine 20 rthr bestehe, so überlasse Ewer hochgräfflichen Excellenz in wie weit höchstdieselbe diese Straafe zu milderen oder zu erlassen gnädigst geruhen wollen.

Ewer hochgräflichen Excellenz unterthänigst-treu-gehorsambster Caramé.

Coblenz, d[en] 6 Julii 1769


zu 21) Gerhard Wilhelm von Nievern gegen Johannes Jackmuth wegen ausstehenden 27 Rtl. 27 alb. Liedlohn

Gerhard Wilhelm (* 03.09.1740 als illeg. Kind der Elisabeth Jackmuth und + 28.08.1795) hatte bei Johannes (II.) Jackmuth, gewissermaßen bei seinem Onkel, als Knecht gedient. Aus diesem Lohn waren 1770 angeblich immer noch 27 Rtl. 27 alb. zu bezahlen. Gerhard Wilhelm möchte laut seiner Supplik an den Grafen von der Leyen in der Reihe der Gläubiger des Johannes (II.) Jackmuth vorgezogen werden. Erst im Bericht des Amtsverwalters Caramé vom 08.01.1771 an den Grafen erfährt man von einer am 04.01.1771 angeordneten Versammlung aller Gläubiger (concursus creditorum) des Jackmuth, genannt als wieder den Jacmuth erweckten Concursus oder Jacmuthischer Concurs. Die Protokolle zu diesem Vorgang wurden bisher noch nicht gefunden. Caramé zitiert außerdem ein in Abschrift seinem Bericht beiliegendes Urteil vom 14.05.1770, in dem Gerhard Wilhelm ein Zeitraum von 15 Tagen angesetzt wird, in dem er beweisen soll, dass er am 01.01.1765 oder bis maximal drei Monate vorher noch Knecht des Jackmuth war und der geforderte Lohn derjenige von drei Jahren sei. Da er dies aber nicht getan hat und nach eigener Aussage die Dienstzeit bereits 1759 beendet war und die Gläubigerversammlung am 04.01. bereits angeordnet wurde, kann er sich nach Aussage Caramés seinen Forderungsausfall selbst erklären (alß kann supplicantischer Gerhard Wilhelm sich selbsten verbescheiden, warumb er mit seiner Forderung gänzlich ausgefallen).

Am 05.05.1788 berichtet Amtsverwalter Etscheid in der Sache an die Gräfin von der Leyen. Demnach war Gerhard Wilhelm mit seiner Schuldforderung bei seinem Amtsvorgänger Mollier vorstellig geworden und man vereinbarte, dass er bei jedem Lohn- oder Zahltag der Lumbacher [Lindenbacher] Gewerkschaft 1 Rtl. haben solle. Diesem wäre Jackmuth aber nicht nachgekommen. Wie es mit dem Verkauf der Habschaft (des Joh. Jackmuth) unter Kammerrat Caramé gegangen wäre und ob Gerhard Wilhelm hier Forderungen geltend machen konnte, dazu kann er keine Auskunft geben, da ihm hierzu die Protokolle fehlen.

zu 21a) Supplik des Gerhard Wilhelm an Graf von der Leyen (undatiert, präs. 10.09.1770)

[Betreff Rückseite] Un[ter]thänigste Vorstellung mit5 fußfälligster Bitt samt Anlag mein Gerhard Wilhelm von Nieveren um von dem Schultheiß Grisar verabfolgen lasen wollenden Liedtlohns. Praes[entatum] d[en] 10ten [Septem]bris 1770

Hochgebohrner Reichsgraff, gnädigster Graf und Herr!

Unterthänigster Remonstrant hat 6 Jahr lang bey deme Johannes Jacmuth von Nieveren als Knecht gedienet und von dem jährlich empfangen sollenden Lohn annoch 27 R[eichs]th[aler] 27 alb. mir schuldig verblieben. Wie geständig er auch immer mir diese Schuld ist, so habe doch solcher nicht eigen werden können. Wan nun der Schultheiß Grisar /: als welcher zu Auszahlung deren Jacmuthischer sowohl ein, als anderer Schulden dargestellet ist :/ mir ob ich schon durch die Anlag durch H[errn] Pastoren und andere meine bey ihm gewesene Dienstjahren erweisen kan, der Jackmuth auch selbsten das eingeklagte Quantum mir schuldig zu seyn nicht verneinet, zu dem sauer verdienten Lohn zu verhelffen nicht gemeinet, maßen er andere creditores mir armen Dienstbotten [pag.] vorziehet und befriediget, so gelanget an Ewer Hochgräf[liche] Excellenz mein un[ter]th[äni]gst-fußfällige Bitt, Hochdieselbe gnädig geruhen mögten, dem Schultheißen Grisar zu befehlen, daß er mir den so säuerlich verdienten und schon im 8te Jahr stehenden Liedtlohn für anderen verabfolgen lassen solle. Darahn.

zu 21b) Bericht des Amtsverwalters Caramé an Graf von der Leyen (Koblenz, 08.01.1771)

[Betreff Rückseite] Unterthänigster Bericht des Ambts Niveren ad supplicas des Gerhard Wilhelm von daselbsten den aus dem Jacmuthischen Concurs abgeforderten Knechts-Lohn bet[reffend]. Vid[e] decretum in prot[ocollo] judic[iale] de 9 Jan[uarii] 1771.

Hochgebohrner Reichsgraff, gnädigster Graf und Herr, Herr!

Es ist nach dem Inhalt deren an Ewer Hochgräfliche Excellenz von Seithen des Gerhard Wilhelm gelangter Bittschrifften wahr, daß selbiger an den Johannes Jacmuth wegen ruckständigem Knechtslohn annoch 27 R[eichs]th[ale]r 27 alb. zu forderen habe. Ihme würde auch zur Erhaltung dießer 27 R[eichs]th[ale]r 27 alb. die hülffliche Handt gebotten worden seyn, wann er den ihme in der unterm 15 May abhien in dieser Sachen verkündeter Urtheil aufgegebenem Beweiß, daß er sich zur Zeit des wieder den Jacmuth erweckten Concursus oder binnen 3en Monathen zuvor nach Weißung [paragra]phi 9 tit[uli] 13 deren Landsrechten in desselben Hauß und Brod als Knecht in Dinsten gestanden, leisten können. Da er aber hierzu nicht vermögend ware, sondern besaag lit[tera] A die Zeit seiner Dinstjahren sich mit dem Jahr 1759 geendschafftet zu haben selbsten vorgegeben, sich hingegen aus denen actis ergeben hat, daß der Concurs den 4 Jan[uarii] für erweckt zu halten geweßen, alß kann supplicantischer Gerhard Wilhelm sich selbsten verbescheiden, warumb er mit seiner Forderung gänzlich ausgefallen. Welches gehorsambst einberichten und in tiefesten Respect ersterben sollen.

Ewer hochgräflichen Excellenz unterthänigst-treü-gehorsammbster Caramé.

zu 21c) Anlage: Abschrift des im Schreiben von Caramé zitierten Urteils vom 15.05.1770

Coblenz, d[en] 8 Jan[uarii] 1771.

Copia. Extractus sententiae in causa concursus des Johannes Jacmuth von Niveren, publicatae den 15ten Maii 1770.

2do loco der Gerhard Wilhelm mit 27 R[eichsthaler] 27 alb., falß derselbe intra 15denam /: welche ihm zu deme Ende peremtorie hierdurch praefigiret wird :/ erweißet, daß er am 1ten Januarii 1765 oder binnen 3er Monathen vor dießer Zeit in Beklagtens Hauß und Brod als Knecht sich in Diensten befunden und dieser abgeforderte Lohn der Verdienst von dreyen Jahren seye.

Jn fidem Caramé

Bekenne ich Johannes Jachmuth

Johannes Burnig


zu 28a) Bericht des Schultheißen Grisar betreffend Ausweisung der Doreta Elißabeta Bolyssea aus dem Kirchspiel

Auß Befehl einem hochgräff[lich] leyisches Ambt will ich underdähnigst berichten, waß die Doreta Elißabeta Bolyssea vor einen Handel in der Herrschafft treibet. Sie habe … fäill und wie mir die Underthanen gesagt, daß sie mit [Andreas ?] Caffa handelt und schnub Tobac, daß die Burgersleuth sich beschwären undt ich weiß nicht davon, daß sie von vnßere gnädige Herrschafft die Erlaubnus habe, sich in der Herrschafft auffzuhalten. Deswegen habe ich sie außbietten lassen oder sie solte mir ein Schreibens von dem löblichen Ambt bringen oder von der Cantzeley.

Ferner ist noch ein junges Mensch in Fachbach, Anna Schmitin, daß auch kein Burgerskind ist, und ist vom Embser Bath abgewissen worden und habe sich hierunter gesetzt und handelt mit Caffa, schnub Tobac, Reiß, Hierß und allerhand, welches denen Underthanen die Nahrung benohmen und einen Beysaß nicht erlaubet.

Fachbach, d[en] 3ten [Novem]bris 1773.

Ewer Hochedelen gehorsambter Diner Schullheiß Grißar

zu 28b) Bericht von Schultheiß Grisar betreffend Ausweisung von zwei Frauen aus dem Kirchspiel

Auß Befehl der hochgräfflichen leyischen Cantzeley habe ich disse zwey Frauleuth durch den Gerichtsdinner auß dem Kirßpel weissen lassen, aber sogeleich noch nicht außgangen 2 Tag darnach noch mahl außgewissen worden und der Anna Schmitin ihre Stubethür außheben lassen und ihre Sachen vor daß Hauß thun lassen und anbefohlen, sofern sie sich nicht auß dem Kirspel tuth, packen so lassen ich sie durch den Gerichtsdiner und Schutzen außführen.

Fachbach, d[en] 18ten [Decem]bris 1773.

Gehorsamster Dinner Schultheiß Grißar.

Praes[entatum], d[en] 24ten [Decem]bris 1773.


zu 30a) Angebot des Kartografen Leutnant Johann Friedrich Düntzfeld zur Erstellung einer Karte des Territoriums der Grafen von der Leyen. Düntzfeld bittet den leyenschen Kanzleidirektor in Koblenz um Einflussnahme beim Grafen.

Wohlgebohrner Herr, insonders hochgeehrtester Herr Cantzleydirector!

Vor ohngefehr einem Monate habe S[eine]r Hochgräflichen Gnaden, dem regierenden Herrn Grafen von der Leyen6, meine Dienste in der Mathematick um deswillen unterthänigst angetragen, weil sich Hoch- [pag.] -dieselben vor ohngefehr drey Jahren in dem Garten zu Coblenz gnädigst äusserten, Hochdero Lande geometrisch aufnehmen und sie alsdenn in eine Charte bringen zu laßen.

Auf dieses mein unterthänigstes Schreiben bin ich bis7 jetzt wegen der gnädigsten Entschließung ungewiß geblieben. Ich wünschte von derselben gewißer Bewegursachen halber unterrichtet zu seyn.

Ew[er] Wohlgebohrnen können dieses am besten bewürken und es kömmt mir lediglich darauf an, wenn [pag.] mir die Verfertigung eines Atlantis gnädigst anvertrauet werden soll, daß Ew[er] Wohlgebohrnen Ihro Hochgräflichen Gnaden dazu zu disponiren, sich hochgeneigtest bemühen.

Der hiesige Herr Cantzleydirector Fischer ist so gütig, mein unterthäniges Gesuch mit einem Vorschreiben an Ew[er] Wohlgebohrnen, welches hier beyliegt, zu unterstützen.

Ich bitte also gehorsamst, alles bey Ihrer Hochgräflichen Gnaden so einzuleiten, daß ich die Erfüllung [pag.] meiner Wünsche sehe und ohnverschreiblich bald gewieriger und vergnügter Antwort gewürdiget werde.

Ew[er] Wohlgebohrnen erlauben mir übrigens hochgeneigtest, mich der Fortdauer Deroselben Gewogenheit bestens zu empfehlen und zu versichern, daß mit der vollkommensten Hochachtung sey.

Ew[er] Wohlgebohrnen gehorsamer Diener Johann Fr[ie]d[rich] von Düntzfeld, Lieut[enant],

Neuwied, den 26 März 1774.

zu 30b) Referenzschreiben des Neuwieder Kanzleidirektors Fischer zu vorigem Schreiben. Erwähnt wird die Karte von Düntzfeld zur Grafschaft Wied von 1772.

Wohlgebohrner Herr, insonders hochgeehrtester Herr Cantzleydirector!

Euer Wohlgebohrn wird der hiesige Herr Lieutenant von Dünzfeld sein Anliegen bereits eröfnet haben.

Da er nun in mein Vorwort ein besonderes Vertrauen sezet, so kan ich nicht umhin, Euer Wohlgebohrn hiermit gehorsamst zu versichern, daß er durch die vor kurtzem erst zu Stand gebrachte Charte von der Grafschaft Wied und umliegenden Gegenden eine neue Probe abgelegt habe, daß er vor andern Ingenieurs und Geometris einen grosen Vorzug habe. Euer Wohlgebohrn werden also, wenn dieselben [pag.] ihm in seinem Gesuch willfahren, dero gnädigsten Herrns Hochgräf[lichen] Excellenz einen überaus geschickten und erfahrenen Mann verschaffen und dadurch dero Verdienste und das hochgr[äflich] leyische Hauß vermehren.

Ich habe die Ehre zu Euer Wohlgebohrn alten hochschätzbarsten Freundschaft mich in derjenigen vollkom[m]ensten Hochachtung zu ergeben, mit welcher ich die Ehre habe, zeitlebens zu verharren.

Euer Wohlgebohrn gehors[amst] ergebenster Diener Fischer.

Neuwied, den 31ten Merz 1774.

zu 30c) Konzept eines Schreibens von Graf Franz Carl von der Leyen an Rat Haas betreffend das Angebot des Kartografen von Düntzfeld. Aufgrund von Ungleichheiten bei der Steuererhebung und Irrungen betreffend der Feldmaße hatte er schon länger vor, eine Landvermessung in der Herrschaft Nievern vornehmen zu lassen, dies aber aufgrund der bisherigen Fehljahre und allgemeinen Teuerung unterlassen. Sollte das Vorhaben gelingen, könnte es als Vorlage zur Vermessung der anderen Herrschaftsgebiete werden. Am Schluss wird die Einführung einer zusätzlichen Steuer erwähnt, die als „Reservekasse“ für Notfälle und Kriegszeiten verwendet werden soll. Enthält an dieser Stelle interessante Ausführungen über die Einschätzung des Grafen zur Steuerzahlpraxis seiner Untertanen.

An H[er]r Rathen Haas, d[en] 6ten April 1774 exp[editum].

P. P.

Der Herr Rath hat zweifelsohn gelegenheitlich8 mehrmalen vernommen, allenfalls ist es auch leicht zu erachten und zum Theil aus denen Process-Acten in causa des Kirchspiels Nieweren c[ontr]a de Barme deutlich abzunehmen, daß erstlich die Steueranlange und Repartition [Verteilung] daselbst sehr arbitrarisch [willkürlich], unordentlich und ungleich seye; sodan zweytens, daß die Maaß deren Privat-Felderen und Grundstucken sehr unbestimt und irrig seye.

Es wer dahero mein Gedancken schon längstens eine General-Renovation und Abmessung vornehmen und bey dieser Gelegenheit den Fuß und die Repartition deren jährlichen Steuren in gehörige Ordnung und in billige Proportion sezen zu lasen.

Die bisherige Fehljahre und Theuerzeiten haben mich aber bewogen, [pag.] darmit noch in etwas anzustehen, weilen die Kösten denen Unterthanen in solchen Umständen allzu beschwerlich gefallen seyn würden.

Da nun aber die Theurung deren Früchten wieder abzunehmen anfanget und die ungleiche Repartition deren Steuren denen armen9 Unterthanen mehr Schaden zufüget, als die theure Zeiten selbsten, so finde ich nunmehro umso mehr rathsam, die Hand an dieses Geschäfft legen zu lasen, als ein sicherer Lieutenant und geometra von Neuwied nahmens v[on] Dünzfeld mir seine Diensten und Kantnus zu solchem Geschäfft10 ohnlängst wiederholter anerbotten hat. Dieser Mann auch mir einestheils von zuverläsiger Hand als ein trifftiger und accurater Arbeiter sehr angerühmet wurde, anderntheils auch bekant ist, daß die Protestanten in dergleichen Gegenständen sehr geübt seyen und nach Grundereglen zu verstehen pflegen. [pag.] Ich habe dahero das zur Einsicht und Nachricht subvolante hierbeygehende Antwortschreiben an erwehnten Lieutenant von Düntzfeld erlasen, welches der Herr Rath nach dessen Verleßung zuzumachen und auf die Post zu schicken hätte.

Damit nun die Sache desto gründlicher, zuverläsiger und richtiger eimgerichtet und zu Stand gebracht werde, so ist nöthig, daß der Herr Rath alle die Herrschafft Nieweren betreffende Urkunden und Litteralien aufsuchen laße und solche mit Attention [Aufmerksamkeit] durchgehe, so fort hernächst nach deren Maaßgab und nach denen sonst gewöhnlichen Reglen eine General-Instruction über die observanda [Beobachtungen] für den geometram aufseze.

Zu mehrerer Zuverläsigkeit könte auch denen Unterthanen meine Intention vorläufig bekant gemacht werden und von denenselben die etwa ihnen nöthig scheinende [pag.] Erinnerungen verlanget werden.

Ich recommandire [empfehle] also dieses dem Herrn Rathen aufs Beste und erwarte über die Befolgung den baldigen Bericht.

Wan dieses Werck nach meiner Absicht zu Stand gebracht wird und der offge[nannte] Lieutenant in allen Stucken Satisfaction liefert, so ist mein Gedancken, die nemliche Operation in allen meinen übrigen Herrschafften vornehmen zu lasen und dasjenige, was in der Herrschafft Nieweren geschehen, zum künftigem Formular zu gebrauchen.

Zum Schluss will ich noch dieses nicht ohnbemercket lasen, daß ich für sehr nüzlich und nöthig erachte, daß künfftighin in allen ohnmittelbaren11 Herrschafften zu denen ausgeschriebenen ordinairen [gewöhnlichen] Steuren noch ein weiteres mößiges Quantum beygesezet und erhoben werde, woraus eine Reserve-Cassa für die auserordentliche Nothfälle und für die in Kriegszeiten sich ereignende Exactionen [Erpressungen ?] und dergleichen verwendet werden sollen, als12 welche jährliche successive Erhebung nicht so schwer fallet, als wan auf einmal ein extraordinarium angeleget und beygetrieben werden muß, mithin13 in Ansehung dessen sowohl als auch in Betracht vieler anderen Umständen sehr nuzlich ist14.

[pag.] Ich weiß zwar wohl, daß es denen Unterthanen überhaubt15 und denen16 Inwohneren des Kirchspiels Nieweren insonderheit sehr hart fallet, die ordinairen Steuren abzuführen, allein dieses kommet mehr von der Faulheit als von der würcklichen Noth her17, da, wan die Steuren auch noch geringer wären, die Abtragung derselben doch allemal ebenso schwer fallen würden, wie man zu Hönningen die Probe [Beweis] hat, gestalten, wan die Leute wissen, daß sie nur wenig zu bezahlen haben, dieselbe desto fauler und träger werden. Nach der täglichen Erfahrnus muß der gemeine Landmann zum Nachdencken, zum Fleiß und zur Sparsamkeit mit Gewalt vermöget und zu solchem Ende zur stracken Bezahlung und zu nicht allzu geringen Steuren angehalten werden.

Es seynd niemalen diese leztere, die die Leute reich oder arm machen, [pag.] es kommet auf die gute Haußhaltung eines jeden Particularen [Privatperson] an, welches denen Niveren Vorsteher und Inwohneren wie auch anderen Unterthanen bey jeder Gelegenheit vorgehalten und begreifflich gemachet werden muß.

Ich verbleibe.


Anmerkungen

1 * 06.11.1740, + 13.11.1815

2 der Vater Peter + 14.11.1763, OFB Nievern Nr. 1164

3 Apollonia Barchon, * 24.06.1709, + 10.11.1771

4 Rübenachin ist Einschaltung über der Zeile; * 27.06.1736, + 07.04.1809, OFB Nievern Nr. 1483, 1166

5 dahinter gestr. Bitt

6 Franz Carl von der Leyen und zu Hohengeroldseck (* 26.08.1736 Koblenz, + 26.09.1775 Blieskastel)

7 bis ist Einschaltung über der Zeile

8 dahinter gestr. Buchstabe

9 armen ist Einschaltung am li. Rand

10 dahinter gestr. Wort

11 ohnmittelbaren steht links vor der Zeile

12 dahinter gestr. Wort

13 dahinter gestr. auf

14 als welche jährliche (…) sehr nuzlich ist ist Einschaltung am li. Rand

15 dahinter gestr. Wort

16 dahinter gestr. Wort

17 dahinter gestr. Worte


Recherche im LHAK: 12./13.10.2016
Letztes Update: Oktober 2016
Ralph Jackmuth