Namensbelege Kontraktenprotokolle

Name “Jackmuth” in den Kontraktenprotokollen des Kirchspiels Nievern
Hess. HStA Wiesbaden: Abt. 3/3, Nr. f 4,1 (1726 – 1767), f 4,4 und f 4,5 (1781-1794)
Stand zum 26. Oktober 2002: Nrr. 10, 11, 20, 26 fehlen in Kopie. s. v. a. Nr. 20


Abt. 3/3 Nr. f 4,1

fol. Datum  Betreff

9v-10r

13.02.1731

Joannis Jachmutß Wittib als obere Grenzerin zu einem Stück Land vor dem Röthgen, stost auff Jungen Aichen

26v-28r

20.05.1733

Leonard Jachmoth und seine Hausfrau Maria Dorothea von Nievern leihen sich vom kurfürstlich-trierischen Hofgerichts-Assessor Joannes Winckelman in Koblenz 100 Reichstaler zur Bezahlung eines von der Wittib Dahmin gekauften Wohnhauses in Nievern. Transkription teilweise lückenhaft wegen flüchtiger Schrift des Gerichtsschreibers Cordier.

Abt. 3/3 Nr. f 4,4

Nr. fol. Datum
Prot./Verst.
Käufer/Verkäufer Objekt Flurname Preis
1

20r/v

28.09.1781
11.06.1781

Wittib Maria Dorothea Jackmuthin von Niveren 1 Stück Ackerland mit ½ Simmer Saat auf Pfaffengraben 11 Rtl.
1 alb.
2

27r/v

28.09.1781
11.06.1781

Johannes Jackmuth junior von Niveren, Margaretha, seine ehelige Haußfrau 1 Stück mit 1 Sester Saat auf dem Konsköpgen 30 alb.
1 Stück Feld daselbst besser herauf 27 alb.
3

28r/v

28.09.1781
11.06.1781

Johannes Jackmuth junior von Niveren, Margaretha, seine eheliche Haußfrau 1 Wiese zu Nieveren in der Hohl 5 Rtl.
4

30r/v

28.09.1781
11.06.1781

Wittib Maria Dorothea Jackmuthin von Niveren 1 Stück Ackerland mit ½ Simmer Saat an Pfaffengraben 10 Rtl.
5

38r/v

28.09.1781
11.06.1781

Wittib Maria Dorothea Jackmuthin von Niveren 1 Stück Ackerland mit ½ Simmer Saat obig der Creutzheck 11 Rtl.
1 Stück Ackerland mit ½ Simmer Saat auf dem Hüppel 8 Rtl.
1 Stück Ackerland auf dem Ahracker 22 Rtl.
1 Stück Ackerland mit 1 Simmer Saat unter den Junge Eigen 12 Rtl.
2 alb.
6

42r/v

28.09.1781
11.06.1781

Johannes Jackmuth von Niveren, Margaretha, seine eheliche Haußfrau 1 Wiese am Fachbacher Fuhrweg 7 Rtl.
12 alb.
7

114r/v

29.09.1783
15.04.1782

Johannes Jackmuth, Margeretha, Eheleuth von Nieveren 1 Stück Ackerland mit 1 Simmer Saat Im Marxen-Ahlen 7 Rtl.
27 alb.
1 Stück Ackerland mit ½ Simmer Saat obig Nievern 14 Rtl.
1 Wiese in der Hungerbach 19 Rtl.
27 alb.
8

120r/v

29.09.1783
15.04.1782

Junggeselle Jacob Jackmuth von Niveren 1 Wiese auf dem Ahracker 12 Rtl.
15 alb.
1 Wiese auf dem Ahracker in der Spitz 8 Rtl.
27 alb.
9

137v/
138r

15.11.1784
17.02.1784

Johannes Jackmuth junior Margaretha Eheleuth von Nieveren 1 Stück Ackerland mit ½ Simmer Saat an dem Gehnel 13 Rtl.
19 alb.

Abt. 3/3 Nr. f 4,5

Nr. fol. Datum
Prot./Verst.
Käufer/Verkäufer Objekt Flurname Preis
10

3v

12.09.1786

Johann Georg Jackmuth
[keine Kopie]

1 Wiese im Klunck
11

4v

12.09.1786

Johannes Jackmuth mit Johannes Dernier
[keine Kopie]

1 Stück Ackerland
12

5r/v

12.09.1786
29.06.1785

Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren 1 Grundbierenfeld auf dem Kuntzköpfgen 27 alb.
1 Grundbierenroth am hohen Wald 27 alb.
13

11r/v

12.09.1786
29.06.1785

Johannes Dernier, Gerichtscheffen, und Johannes Jackmuth junior, beyde Burger und Einwohner von Nieveren, 1 Stück Ackerland mit ½ Simmer Saat obig Nieveren 11 Rtl.
14

24r/v

25.09.1786
07.09.1785

Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren 1 Weinbergsdriesch auf Gesätz

1 Rtl.
9 alb.

15

28r/v

02.10.1786
03.04.1786

Johannes Jackmuth junior Margaretha Eheleuth von Nieveren 1 Wiese

auf der Platt
stosset auf den Fuhrweeg

3 Rtl.
1 Wiese auf der Platt

5 Rtl.
1 alb.

16

61r

07.08.1787
(nur Protokoll)
Verkauf

Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth, burgerliche Einwohnere von Nieveren 1 Wiese in der Kuheweyd 10 Rtl.
17

86r

01.10.1787
28.12.1782

Johannes Jackmuth junior Margaretha Eheleuth von Nieveren 1 Stück Ackerland mit 1 starck Simmer Saat auf dem Ahracker

20 Rtl.
1 alb.

18

132r

21.09.1789 Verkäufer: Johannes Struth, Johannes Jackmuth und Hubertus Höhn, Burgere und Einwohnere zu Nieveren

Anteile
Struth: 3 Rtl. 6 alb.
Jackmuth: 5 Rtl.
Höhn: 4 Rtl. 40 alb.

In der Lindenbach gelegene Feldger

18 Rtl.
20 alb.

Verkäufer: Hubert Höhn

1 Wiese
5 Rtl. 10 alb.

Im Wolffsacker
19

138r

13.10.1790 Johann Georg Jackmuth, Dorothea, seine eheliche Haußfrau von Nieveren, 1 Driesch mit 1 ½ Simmer Saat auf dem Konsköpfgen gelegen, langs dem herrschaftlichen Wald 3 Rtl.
20

164v

10.09.1792
10.02.1792

Wittib Maria Jackmuthin von Nieveren 1 Stück Ackerland mit 1 Simmer Saat und Anteil Obstbäumen obig Nieveren

10 Rtl.
12 alb.

Anteil Hecken

2 Rtl.
12 alb.


Nr. fol. Datum
Prot./Verst.
Käufer/Verkäufer Objekt Flurname Preis
21

164v
165r

10.09.1792
10.02.1792

Wittib Maria Jackmuthin von Nieveren 1 Ufer auf der Oberau, auf der Reuth gelegen

1 Rtl.
9 alb.

22

166r

10.09.1792
10.02.1792

Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren 1 Ufer auf der Oberau

8 Rtl.
5 alb.

23

177v

21.10.1793
13.08.1793

Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren 1 Stück Ackerland mit 1 Simmer Saat in der Wolfsdell

11 Rtl.
2 alb.

24

184r/v

10.02.1794
(nur Protokoll)

Johannes Jackmuth von Nieveren, Margaretha, seine eheliche Haußfrau

1 Stück Ackerland
mit 2 Sester Saat

auf der Oberau obig der viereckig Wieß 75 Rtl.

1 Stück Ackerland
mit ½ starck Simmer Saat

daselbst besser herauf

1 Stück Ackerland
mit 3 Sester Saat mit 2 jungen Obstbäumen

in der Kahlenbach
25

203v
204r

19.08.1794
(Protokoll)

[Kopie nur teilweise]
1 Wiese im Äschen Ofen

20 Rtl.
12 alb.

1 Stück Ackerland auf dem Ahracker

35 Rtl.
36 alb.

Anteil Hecken in hiesigem hochgräflich leyischem territorio 36 alb.

[f 4,1 – fol. 9v] 1731, den 13 Feb[ruarii]

Ich, Anna, des abgelebten Mattheßen Dam hinterlassene Wittib von Nieberen, sambt meinen Erben thun kundt undt bekennen respective vor jedermäniglichen, daß in Betrachtung meines undt meiner Erben Nutzens eines auffrichtig, redtlich undt stäthen Kauffs, wie solcher aller geist[lichen] undt weltlichen Gerichten, sönderlich hiesigen hochgräff[lichen] layischen Gerichts üblichen Brauch-Herkommen undt Gewohnheit nach, am kräfftig- und beständigsten zu gehen undt beschehen soll, könne oder möge, vor mich undt meine Erben wohl bedachtlich zu kauffen geben, gleich wie wir dan in bester forma verkaufft haben, deme ehrsamen Johan Görig Jagenfuchß Annen Catharinen Eheleuthen, Einwohneren alhier, undt deren Erben mein aigenthümblicheß Wonhauß, Schaüeren, Hoffraydt, sambt deme gantzen daran gelegenen Wießengarten in einem Revi….., termbt oben Simon Schleymer, unten Bartholom….. Görig, wie dan ein Stuck Landtß, ein halb Süm….. Saath, stossent auff die Hoohl, oben zu term Wilhelm Auster, unten die gnädige Herrschafft, item ein Stück vor dem Röthgen, stost auff Jungen Aichen, termbt oben Jo[ann]is Jachmutß Wittib, unten Michel Schlaymers Erben, mit allen darauff hafftenden Zinßen, so jährligs zusamen 12 alb. Beschwär….. cum onere et honere sine exceptione vor undt umb die summa von 208 R[eichst]h[a]l[er], sage zweyhundert acht R[eichst]h[a]l[er], nebst zwey R[eichst]h[a]l[er] vor einen gäntzlichen ….. undt ein paar newer Schu vor die Verkaüfferin, solchen Kauffschilling innerhalb zweyen Jahren ab anno et die, quibus infra zu handtreich- undt zu zahlen, wie nit weniger sie Kaüffere von deme restirendem Kauffschilling dero Verkaüfferinnen oder denen. Erben gebuhrendte Pension pro cento 5 R[eichst]h[a]l[er] abstatten außtrucklich verabredet worden.

[fol. 10r] Wan nun besagte Kaüffere in bestimbten zweyen Jahren an erwehntem Kauffschilling undt Interesse saümig befunden werden sollten, demnechst sie Verkaüfferin sich an dero verkaufften Hauß undt Güteren pleno jure so viell zu egreiffen befügt seyn sollen. Hingegen daß, wan der Kauffschilling bezahlt undt richtig contentirt, Kaüffere wegen gethaner Außzahlung quittirt, darauff völlig renuncyrt undt sich begebe, auff daß habe ich offt genante Anna undt meine Erben obbesagten Kaüfferen undt deren Erben den beschehenen redtlich- undt vestcontrahierten Kauff undt Verkauff mit Handt undt Mundt uberantworthet, eingeraumbet undt in richtige Possess gestelt, dermasen mit solchen zu schalten und walten nach deren offt gesagten Kaüfferen besten Nutzen, Willen undt Gefallen.

Zu wahrer Urkundt undt Versicherung haben wir Schultheß undt Scheffen des hochgräfftlich-layischen Gerichtß zu Nieberen unßer gewöhnlichen Gerichtßsigell an diesen Brieff wissentlich gehangen undt deme Gerichtßprothocollo inseriren lassen, übrigenß, daß Kaüffere den ordentlichen Gerichtßweinkauff mit denen gewöhnlichen Gerichtßjuribus zu zahlen. Reserviert worden in Beysein Hanß Görig Dam undt Johanneßen Berndt, Gezeugen.

Signat[um] Fachbach in judicio ordinaro, dienstags, den 13ten Feb[ruarii] 1731.
L[ocus] S[igilli]


[f 4,1 – fol. 26v] Ein Vermelten-Capital ist abgelegt worden.

Ich Leonard Jachmoth, Einwohner zu Nieber[en] und mit mir meine eheliche Hausfraw Maria Dorothea bekenn[en] hiermit für unß und unsere Erben, daß unß der hochedel….. und hochgelerter Herr Joannes Winckelman, chür[fürstlich]-trierischer Hofgerichts-Assessor zu Coblentz, zu Schaffung unseres besten Nutzens und zwarn zu Bezahlung zu einer dahier zu Nieberen gelegener, von der Wittib Dahmin erkauffter Wohnbehausung und zugehörig[en] Baumgarten auf unser gantz bittliches Ansuch[en] in Baar-Gelt vorgestreckt habe die summa[m] von 100 (sag[en] hundert) R[eichs]th[aler], jeden zu 54 Albus trier[isch] gerechnet. Welche summam dan auch wir debitorische Eheleuthe vor Außhändigung dieser Schuldbekenntnus von wohlged[achtem] H[errn] creditori in einer ohnzertheilten Summe und in guter gangbarer Müntz zu unseren Händen wohl überzehlt empfangen haben. Alß thun wir mit austrücklicher Begebung der Ausflucht nicht baar überzehlten Gelts ihn[en] H[errn] Creditor[en] dieserthalb hiermit bestermaasen quittiren. Geloben und versprech[en] demnach ermeltes capitale à dato dieses bis zur Ablag oder des H[errn] creditoris Auffkündigung, welche demselben zu jeder Zeit, indes [fol. 27r] daßselbige ein viertel Iahr zuvor geschehe, freystehen solle, alljährlich mit 5 p[rocen]to zu verzinnsen und selbige in des H[errn] creditoris sicheren Erhalt und Gewalt auf unsere Kösten zu lieferen. Womit aber auch mehrged[achter] H[er]r Creditor solchen capitalis und darab scheinender Intere[ss]e gesicheret seyn möge, so verleg[en] wir debitorische Eheleuthe demselb[en] zu seinem sicher[en] Unterpfandt folgende, unß aigentümblich zustehende, niemand vorher verschrieb[en] noch verpfändet, sonderen frey aigene Güter, so durch hiesige Gerichtsscheffen Leonard Jacob und Wilhelm Auster taxiret word[en] als folget. Und zwarn:

Erst[lich] einen Baumgart[en] sambt Hofraidt und Bawplatz, worauf Haus und Scheuer stehet, ob[en] termet Simon Schleymer, unt[en] Bartelmies Görg[en]; taxirt per 120 R[eichsthaler] – It[em] einen spitz[en] Sester Saath in der der ….., oben Maria Frantz Bartels, unt[en] Baldewin Dernier, 4 [Reichsthaler] – It[em] ein Sester Saath vorm Röthgen, oben Maria Frantz Bartels, unt[en] Baldewin Dernier, 4 [Reichsthaler] – It[em] eine Wies aufm Hübel, einerseits Baldewin Dernier, anderseits Maria Frantz Bartels, 9 [Reichsthaler] – [fol. 27v] It[em] eine Wies in der Linnebach, oben der Herr[en]waldt, unt[en] Jacob Grisard, taxirt p[er] 15 R[eichsthaler] – It[em] ein spitzer Sester Saath aufm Grändt, ob[en] Jacob Grisard, unt[en] Maria Frantz Bartels, 4 [Reichsthaler] – It[em] ein Sömmer Saath, stost auf die Hohl, ob[en] Wilhelm Auster, unt[en] gnädige Herrschafft, taxirt per 16 [Reichsthaler] – It[em] ein Sester Saath vor dem Rötg[en], ob[en] Wittib Jachmoth, unt[en] Simon Schleimer, 5 [Reichsthaler] – It[em] einen Weingarten auf Gesetz, 5 Stöck breit, oben Maria Frantz Bartels, unten Anton Zilß, 5 [Reichsthaler] – It[em] ein[en] Weingarten gegen der Kirch, 12 Stöck breit, oben Henrich Zimmerman [?], unt[en] die ….. Kaderich, 8 [Reichsthaler]

Gestalten sich in unverhoffendem Mißzahlungsfall ahn vorspecificirt[en] per 190 R[eichsthaler] taxirter Unterpfändt[en] sowohl wegen captialis und ….. als auch dero aufgehenden Kösten zu ….. und allerdings bezahlt zu mach[en]. Ich Mitschuldnerin Maria Dorothea obged[acht] verbürge mich auch für diese Schuld mit obge[achtem] meinem Eheman nicht allein in solidum, das ist ein Ehegatt für den anderen, sonderen auch hab mich [fol. 28r] anbey den dem weiblichen Geschlecht ….. zustatten kommend[en] ….., in specie ….. ….. et ….. ….. mulier ….. ….. ich zuforderist über deren Inhalt umbständ- und deütlich belehret worden, gantz wissent und …..dienstlich und zwarn ahn Aydts Statt desuper ….. ….. begeben und darauf [?] allerdings [?] vorz…..

Zu dess[en] all[en] Urkundt haben wir debitorische Eheleuthe eine ehrsames Gericht dahero ersucht, diese Obligation darüber auszufertigen, welches wir Schultheiß und Scheffen des hochgräff[lichen] leyisch[en] Gerichts dahier zu Fachbach dan also wahr zu seyn und über obiges unser[en] gewöhnlich[en] ….. empfang[en] zu hab[en] hiemit bekenn[en], wozu [?] unseres hierunter getruckten gewöhnlich[en] Gerichtsinsiegels und zeitlich[en] Gerichtsschreibers Unterschrifft.

So geschehen Fachbach in extraord[inario] convent[ione] judicii, d[en] 20t[en] Maii 1733.
L[ocus] S[igilli]
Ex cujus co[mmiss]io[n]e R[…] Cordier, G[erichts]schr[eiber].


Nr. 1 [f 4,4 – fol. 20r] Wir, Schultheiß und Scheffen des hochgräflich leiyschen Gerichts zu Fachbach, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere successores, daß die auf Anstehen deren Creditoren und auf hochvenerirlichen Amtsbefehl der Wittib des Jost Adam Finckelmeyer se[elig], namens Annae Finckelmeyers von Nieveren, debitricis, ihre gerichtliche, verhyp[o]thecirt geweßene Landgüther mit der Schaar und denen darauf hafftenden Oneren nach 3mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und nach gegebenem Klockenzeichen unterm 11ten Junii a[nni] c[urrentis] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey ged[achter] Versteigerung an die meist- und letztbiethende ehrsame Wittib Maria Dorothea Jackmuthin von Niveren, dessen Erben und Erbnehmen, ein Stück Ackerland, ein halb Sümb[e]r Saath halt[end], auf Pfaffengrabe[n], termbt oben Wittib Berndts, unten Finckelmeyers Erben, verlaßen worden für und um 11 R[eichsthaler] 1 Alb[us], sage eilf R[eichsthaler] ein Alb[us], ersteigtes Kaufgeld samt 4 Maaß Wein Weinkauf, die bem[elte] Steigende vor Aushändigung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheiß Jacob Grisar baar ausgezahlet hat.

Thun alßo sie Steigende über sothanen richtigen Empfang beständigst quittiren, der exceptioni non numeratae vel non solutae pecuniae wissint[lich] renunciren und sie in ged[achtes] Stück Ackerland [f 4,4 – fol. 20v] wie gemeldet, immittiren, annebens alle gewöhnliche Evection bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gerichtlich beschrieben und unterschrieben worden.

Actum Fachbach in judicio, d[en] 28ten Septembris anno 1781.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 2 [f 4,4 – fol. 27r] Wir, Schultheiß und Scheffen des hochgräflich leiyschen Gerichts zu Fachbach, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere successores, daß die auf Anstehen deren Creditoren und auf hochvenerirlichen Amtsbefehl der Wittib des Jost Adam Finckelmeyer se[elig], namens Annae Finckelmeyerin von Nieveren, debitricis, ihre gerichtlich verhoypthecirt geweßene Landgüther mit der Schaar und denen darauf hafftenden Beschwehrnüßen nach 3mal vorher geschehener Publicotion der Gemeinde und nach gegebenem Klockenzeichen unterm 11ten Junii a[nni] c[urrentis] zur offentlichen Versteigerung an dem meist- und letztbiethenden ehrsamen Johannes Jackmuth jun[ior] von Niveren, Margaretha, seine ehelige Haußfrau, dessen Erben und Erbnehmen verlassen worden

1) ein Stück, 1 Sester Saath halt[end], auf dem Konsköpge[n], oben Finckelmeyers Erben, unten Früchter, für und um ersteigtes Kauffgeld 30 Alb[us] sage dreysig Alb[us] und ein Maaß Wein Weinkauff

2) ein Stück Feld daselbst besser harauf, oben Henrich Duffi, unten Jo[anne]s Finckelmeyer, fur und um 27 Alb[us] sage sieben zwantzig Alb[us]

Welches bemelte ersteigte Kauffgeld samt Weinkauf die bem[elte] [f 4,4 – fol. 27v] steigende Eheleuth vor Aushändigung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheiß Jacob Grisar baar ausgezahlet haben.

Thun alßo sie steigende Eheleuth über sothanen richtigen Empfang beständigst quittiren, der exceptioni non numeratae v[el] non solutae pecuniae wissent[lich] renunciren, annebens alle gewöhn[liche] Evection bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, unterschrieben und protocolliret worden.

Actum Fachbach in judicio, d[en] 28ten Septembris anno 1781.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, G[ericht]schr[eibe]r.


Nr. 3 [f 4,4 – fol. 28r] Wir, Schultheiß und Scheffen des hochgräflich leyischen Gerichts zu Fachbach, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere successores, daß die auf Anstehen deren Creditoren und auf hochvenerirlichen Amtsbefehl der Wittib des Henrich Duffi se[elig] Tochter Barbarä Adelfangs von Müllen, debitricis, ihre von Schultheiß Finckelmeyer se[elig] ererbte und gericht[lich] verhyopthecirt geweßene Landgüther mit der Schaar und denen darauf hafftenden Beschwährnüße[n], nach 3mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und nach gegebenem Klockenzeichen, unterm 11ten Junii a[nni] c[urrentis] zur offentlichen Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey ged[achter] Versteigerung an den meist- und letztbiethenden Johannes Jackmuth jun[ior] von Niveren, Margaretha, seine eheliche Haußfrau, dessen Erben und Erbnehmen mit 3maligen Zuschlag verlaßen worden eine Wieß zu Nieveren in der Hohl, termt oben Pastoreygut, unten steigende Eheleuth selbst, für und um ersteigtes Kaufgeld 5 R[eichsthaler], sage fünf R[eichs]th[a]l[e]r, und 2 Maaß Wein Weinkauff, jede Maaß 10 Alb[us], welches bemelte ersteigte Kaufgeld samt Weinkauff die besagte steigende [f 4,4 – fol. 28v] Eheleuth vor Aushändigung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheißen Jacob Grißar baar ausgezahlet haben.

Thun also sie steigende Eheleuth über sothanen richtigen Empfang beständigst quittiren, der exceptioni non numeratae vel non solutae pecunie wissentlich renunciren und sie in die ged[achte] Wieß, wie gemeldet im[m]ittiren, annebens alle gewöhn[liche] Evection, Schadloßhaltung und Manutenenz bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, unterschrieben und protocollirt worden.

 Actum Fachbach in judicio, d[en] 28ten Septembris anno 1781.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, G[ericht]schr[eibe]r.


Nr. 4 [f 4,4 – fol. 30r] Wir, Schultheiß und Scheffen des hochgraflich leyischen Gerichts zu Fachbach, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere successores, daß wir auf Anstehen deren Creditoren und auf hochvenerirlichen Amtsbefehl der Wittib des Henrich Duffi se[elig] Tochter Barbara Adelfangs, debitricis von Müllen, ihr von Schultheiß Finckelmeyer se[elig] ererbte und gericht[lich] verhyopthecirt geweßene Landgüther mit der Schaar und denen darauf hafftende Beschwährnüße[n], nach 3mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und nach gegebenem Klockenzeichen, unterm 11ten Junii a[nni] c[urrentis] zur offentlichen Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey ged[achter] Versteigerung an die meist- und letztbiethende ehrsame Wittib Maria Dorothea Jackmuthin von Niveren, dessen Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlassen worden ein Stück Ackerland, ein halb Sümb[e]r Saat halt[end], an Pfaffengraben, termt oben Finckelmeyers Erben, unten Jo[anne]s Janatsch, für und um ersteigtes Kauffgeld 10 R[eichsthaler], sage zehn R[eichs]th[a]l[e]r, und zwey Maaß Wein Weinkauff, jede Maaß p[er] 10 Alb[us], welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff die besagte steigende Wittib vor Aushändigung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheißen [f 4,4 – fol. 30v] Jacob Grißar baar ausgezahlet haben.

Thun alßo sie steigende Wit[tib] über sothanen richtigen Empfang beständigst quittire[n], der exceptioni non numeratae v[el] non solutae pecuniae wissent[lich] renunciren und sie in das ged[achte] Stück Ackerland, wie gemeldet im[m]ittiren, annebens alle gewöhn[liche] Evection bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, unterschrieben und protocolliret worden.

Actum Fachbach in judicio anno 1781, d[en] 28ten Septemb[ris].
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, G[ericht]schr[eibe]r.


Nr. 5 [f 4,4 – fol. 38r] Wir, Schultheiß und Scheffen des hochgräflich leyischen Gerichts zu Fachbach, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere successores, daß wir auf Anstehen deren Creditoren dem Jost Adam Finckelmeyer, debitoris von Niveren, seine gericht[lich] verhyopthecirt geweßene Landgüther (welche rechtlicher Ordnung nach durch einen offentl[ichen] Vergant an hießigem Rathhauß affiquiret geweßen) mit der Schaar und denen darauf hafftenden Beschwährnüßen, nach 3mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und nach gebenem Klockenzeichen, unterm 11ten Junii a[nni] c[urrentis] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist alßo an den letzt- und meistbiethende ehrsame Wittib Maria Dorothea Jackmuthin von Niveren, dessen Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlassen worde[n] als

1[tens] ein Stück Ackerland, ½ Sümb[e]r Saath halt[end], obig der Creutzheck, termt oben Bornigs Erben, unten Jo[ann]es Struth, für und um ersteigtes Kauffgeld 11 R[eichsthaler], sage eilf R[eichs]th[a]l[e]r, und 2 Maaß Wein Weinkauff, jede Maaß p[er] 10 Alb[us], frey ohne Schatz

2tens ein Stück Ackerland, ½ Sümb[e]r Saat halt[end], auf dem Hüppel, termbt oben Bargons Erben, unten Jenatschen Erben, für und um ersteigtes Kauffgeld 8 R[eichsthaler], sage acht R[eichs]th[a]l[e]r, und 2 Maß Wein Weinkauf

3tens ein Stück Ackerland auf dem Ahracker, term[t] oben H[err] Schultheiß Grisar [f 4,4 – fol. 38v] Erben, unten Wit[tib] Austers Erben, für und um ersteigtes Kauffgeld 22 R[eichsthaler], sage zwantzig zwey R[eichs]th[a]l[e]r und 6 Maaß Wein Weinkauff

4tens ein Stück Ackerland, ein Sümb[e]r Saat halt[end], unter den Junge Eigen, oben Kaufferin selbst, unten Jacob Auster, für und um ersteigtes Kauffgeld 12 R[eichsthaler] 2 Alb[us], sage zwölff R[eichs]th[a]l[e]r zwey Alb[us], und drey Maaß Wein Weinkauff

Welches bemelte ersteigte Kauffpretium samt Weinkauff die besagte steigende Wit[tib] vor Aushändigung dieses Briefs für bemelte vier Stücker Ackerland in einer unzertheilten Summa zusammen baar mit 52 R[eichsthaler] 2 Alb[us], sage fünffzig zwey R[eichs]th[a]l[e]r zwey Alb[us], bey Gericht an den H[errn] Schultheißen Jacob Grisar ausgezahlet hat.

Thun also sie über solchen richtigen Empfang beständigst quittire[n], der exceptioni non numeratae vel non solutae pecuniae wissent[lich] renunciren und sie in ged[achte] vier Stücker Ackerland, wie gemeldet im[m]ittiren, annebens alle gewöhn[liche] Evection bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, unterschrieben, protocolliret und mit unserem gewöhnlichen Gerichtsinsiegel corrobiret und bestättiget worden.

 Actum Fachbach in judicio, d[en] 28ten Septemb[ris] anno 1781.
L[ocus] S[igilli]
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber


Nr. 6 [f 4,4 – fol. 42r] Wir, Schultheiß und Scheffen des hochgräflich leyische[n] Gerichts zu Fachbach, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere successores, daß wir auf Anstehen deren Creditoren dem Jost Adam Finckelmeyer, debitoris von Nieveren, seine gericht[lich] verhyopthecirt geweße[ne] Landgüther (welche rechtlicher Ordnung an hießigem Rathhauß affiquiret geweßen) mit der Schaar und denen darauf hafftende[n] Oneren, nach 3mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und nach gegebenem Klockenzeichen, unterm 11ten Junii a[nni] c[urrentis] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey ged[achter] Versteigerung an den meist- und letztbiethenden ehrsamen Johannes Jackmuth von Niveren, Margaretha, seine eheliche Haußfrau, dessen Erben und Erbnehmen mit 3maligen Zuschlag verlassen worden eine Wieß am Fachbacher Fuhrweg, oben Austers Erben, unten Henrich Banne, für und um ersteigtes Kauffgeld 7 R[eichsthaler] 12 Alb[us], sage sieben R[eichs]th[a]l[e]r zwölff Alb[us], und vier Maaß Wein Weinkauf, welches bemelte Steiggeld samt Weinkauff [f 4,4 – fol. 42v] die besagte steigende Eheleuth über solchen richtigen Empfang beständigst quittiren, der exceptioni non num[m]eratae vel non solutae pecuniae wiss[en]t[lich] renunciren, alle gewohn[liche] Evection dabey geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, unterschrieben und protocolliret worden.

 Actum Fachbach in judicio, d[en] 28ten Septemb[ris] anno 1781.

 Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 7 [f 4,4 – fol. 114r] Ich, Jacob Bernd, Burger und Schmittmeister in dem Thal Ehrenbreitstein und mit demselben ich, Anna Catharina, seine eheliche Haußfrau, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere Erben, daß wir zu Schaffung unseres Nutzens unsere eigenthüm[liche], von unseren Eltern, respe[ctiv]e Schwiegereltern see[lig] zu Nieveren ererbte Landgüther, mit denen darauf hafftenden Oneren nach dreymal vorher geschehener Publication der Gemeinde unterm 15ten Aprilis a[nni] p[raeteriti] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey ged[achter] Versteigerung an die meist- und letztbiethende ehrsame Johannes Jackmuth, Margeretha. Eheleuth von Nieveren, dessen Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlassen worden, als

1) ein Stück Ackerland, 1 Sümb[e]r Saat halt[end], im Marxen-Ahlen, term[en] oben steigende Eheleuth selbst, unten Wittib Berndin, für und um ersteigtes Kauffgeld 7 R[eichsthaler] 27 Alb[us], sage sieben R[eichsthaler] zwantzig sieben Alb[us], und zwey Maaß Wein Weinkauff

2) ein Stück Ackerland, ein halb Sümb[e]r Saath halt[end], obig Nievern, termt oben Scheffen Bermantier, unten Wit[tib] Rübenachin, für und um ersteigtes Kauffgeld 14 R[eichsthaler], sage vierzehn R[eichsthaler], und 4 Maaß Wein Weinkauff

3) eine Wieß in der Hungerbach, termt oben Scheffen Bernd, unten Jacob Höhn für und um ersteigtes Kauffgeld 19 R[eichsthaler] 27 Alb[us], sage neunzehn R[eichs]th[a]l[e]r [f 4,4 – fol. 114v] zwantzig sieben Alb[us], und 8 Maaß Wein Weinkauff

Welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weink[auf] die besagte steigende Eheleuth vor Aushändigung dieses Briefs vor Gericht an den H[errn] Schultheisen Jacob Grisar baar mit 41 R[eichsthaler], sage vierzig ein R[eichs]th[a]l[e]r trier[ischer] Währung ausgezahlet habe[n].

Thun also sie steigende Eheleuth über solchen richtigen Empfang beständigst quittiren, der exceptioni non nummeratae v[el] non solutae pecuniae wissent[lich] renunciren und sie in die bem[elten] zwey Stücker Ackerland und Wieß immittiren, annebens alle gewöhn[liche] Evection bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief von Gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret, mit unserem hier beygedrucktem gewöhn[lichen] Gerichtsinsiegel und eigenhändigen gericht[lichen] Unterschrifft corroboriret und bestättiget worden.

 Actum Fachbach in judicio, d[en] 29ten Septembris anno 1783.
L[ocus] S[igilli]
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 8 [f 4,4 – fol. 120r] Ich, Jacob Bernd, Burger und Schmittmeister in dem Thal Ehrenbreitstein und mit demselben ich, Anna Catharina, seine eheliche Haußfrau, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere Erben, daß wir zu Schaffung unseres Nutzens unsere eigenthüm[liche], von unseren Eltern und respe[ctiv]e Schwiegereltern see[lig] zu Nieveren ererbte Landgüther, mit denen darauf hafftenden Oneren nach 3mal vorher geschehener Publication der Gemeinde unterm 15ten Aprilis a[nni] p[raeteriti] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey ged[achte]r Versteigerung an die meist- und letztbiethenden ehrsamen Junggesellen Jacob Jackmuth von Niveren, dessen Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlassen worden

1) eine Wieß auf dem Ahracker, termt oben Wit[tib] Missons, unt[en] Scheffen Bernd, für und um ersteigtes Kauffgeld 12 R[eichsthaler] 15 Alb[us], sage zwölff R[eichsthaler] fünffzehn Alb[us], und 4 Maaß Wein Weinkauff

2) eine Wieß auf dem Ahracker in der Spitz, termt oben Joel [?] Fäldt [?], unten Scheffen Bernd, für und um ersteigtes Kauffgeld 8 R[eichsthaler] 27 Alb[us], sage acht R[eichs]th[a]l[e]r zwantzig sieben Alb[us], u[n]d 4 Maaß Wein Weinkauf,

welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff der besagte steigende Jacob Jackmuth vor Aushändigung dieses Briefs vor Gericht an den H[errn] Schultheißen Jacob Grisar in einer unzertheilten Summa baar mit 20 R[eichsthaler] 42 Alb[us] ausgezahlet hat.

Thun also ihn steigenden Jacob Jackmuth über solchen richtigen Empfang beständigst quittiren, der exceptioni non nummeratae v[el] non solutae pecuniae wissent[lich] renunciren und ihn in die bem[elten] zwey Wießen immittiren, annebens alle gewöhn[liche] Evection bey dieser Versteiger[ung] geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, protocolliret und unterschrieben worden.

Actum Fachbach in judicio, d[en] 29ten Septemb[ris] anno 1783.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 9 [f 4,4 – fol. 137v] Wir, Schultheiß und Scheffen des hochgräf[lich] leyischen Gerichts zu Fachbach, thun kund krafft dieses offenen Briefs für uns und unsere successores, daß wir auf Anstehen verschiedener Creditoren und hochvenerirlichen Amtsbefehl dem Jost Adam Finckelmeyer, debitori von Niveren, seine gericht[lich] verhyopthecirt gewesene Landgüther, nach 3mal vorher geschehener Publication der Gemeinde, mit der Schaar und denen darauf hafftenden Oneren, unterm 17ten Febru[arii] a[nni] c[urrentis] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey ged[achter] Versteigerung an die meist- und letztbiethende ehrsamen Johannes Jackmuth jun[ior] Margaretha Eheleuth von Nieveren, dessen Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlaßen worden ein Stück Ackerland, ½ Sümb[e]r Saath halt[end], an dem Gehnel, termt oben Frühmesserey, unten Frantz Auster, für und um ersteigtes [f 4,4 – fol. 138r] Kauffgeld 13 R[eichsthale]r 19 Alb[us], sage dreyzehn R[eichsthale]r neunzehn Alb[us] und 5 Maaß Wein Weinkauff.

Welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff die besagte steigende Eheleuth vor Aushändigung dieses Briefs vor Gericht an den Herrn Schultheißen Jacob Grisar baar haben.

Thun also ihn steigenden Jacob Jackmuth über solchen richtigen Empfang beständigst quittiren, der exceptioni non numeratae v[el] non solutae pecuniae wissent[lich] renunciren und sie in das bem[elte] Stück Ackerland immittiren, annebens alle gewöhnliche Eviction bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, protocolliret, unterschrieben worden.

Actum Fachbach in judicio, d[en] 15ten Novemb[ris] anno 1784.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber


Nr. 12 [f 4,5 – fol. 5r] Ich, Wittib Clara Elisabetha Grisarin gebohrne Bermantier und mit derselben wir, sämt[liche] des abgelebten H[errn] Gerichtscheffen Peter Bermantier hinterlassene Erben von Fachbach, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für uns und unsere Erben, daß wir auf erhaltenen hochvenerirlichen, hochgräf[lich] leyischen Amtsbefehl zu Beförderung unseres besseren Nutzens, unsere eigenthümliche, von besagtem unserem Vater see[lig] ererbte Landgüter mit denen darauf hafftenden Beschwernüßen, nach 2mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und gegebenem Klockenzeichen unterm 29ten Junii a[nni] p[raeteriti] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bey dieser Versteigerung an die meist- und letztbietende ehrsame Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlassen worden

1) ein Grundbierenfeld auf dem Kuntzköpfgen, termt oben Scheffen Jo[ann]es Dernier, unten unbekannt, für und um 27 Alb[us] ersteigtes Kauffgeld und 1 Maaß Wein Weinkauff

2) ein Grundbierenroth am Hohen Wald, termt oben Scheffen Dernier, unten unbekannt, für und um ersteigtes Kauffgeld, 27 Alb[us] und 1 Maaß Weinkauff

Welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff die besagte steigende Eheleuth vor Ausliefferung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheisen M[artin] Grisar baar ausgezahlet haben.

Thun also sie steigende Eheleuth beständigst quittiren und sie in die ged[achten] zwey Grundbierenfelder einsetzen, [f 4,5 – fol. 5v] annebens alle gewöhn[liche] Gewährschafft bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief gericht[lich] beschrieben, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschehen Niveren, am Gericht, den 12ten Septemb[ris] anno 1786.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 13 [f 4,5 – fol. 11v] Ich, Wittib Clara Elisabetha Grissarin gebohrne Bermantier und mit derselben wir, sämt[liche] des abgelebten H[errn] Gerichtscheffen Peter Bermantier hinterlassene Erben von Fachbach, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für uns und unsere Erben, daß wir auf erhaltenen hochvenerirlich-hochgräflich-leyischen Amtsbefehl zu Beförderung unseres besseren Nutzens, unsere eigenthüm[liche], erm[eltem] unserem Vater see[lig] ererbte Landgüther mit denen darauf hafftenden Beschwernüßen, nach 2mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und gegebenem Klockenzeichen unterm 29ten Junii a[nni] p[raeteriti] zur offent[lichen] Versteigerung anerbothen haben.

Und ist also bey dieser Versteigerung an die meist- und letztbietende ehr- und achtbahre Herren Johannes Dernier, G[ericht]scheffen, und Johannes Jackmuth jun[ior], beyde Burger und Einwohner von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen, mit 3maligem Zuschlag verlassen worden ein Stück Ackerland, ½ Sümb[e]r Saat halt[end], obig Nieveren, termt oben Scheffen Johannes Dernier, unten Johannes Jackmuth, beyde Käuffere selbsten, für und um 11 R[eichsthaler], sage eilf R[eichsthaler], und 2 Maaß Wein Weinkauff, welches bem[erkte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff die ged[achte] zwey Steigende, Scheffen Johannes Dernier und Johannes Jackmuth vor Ausliefferung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheisen M[artin] Grisar an guter genehmer Müntz baar ausgezahlet haben.

Bedancken uns guter Bezahlung. Thun also sie beständigst quittiren, der Ausflucht des nicht empfangenen, gezahlten oder ausbezahlten Geldes uns wissent- und bedachtsam begeben und sie erwehnte Steigende in das betr[effende] Stück Ackerland mit völligem Recht einsetzen, annebens alle gewöhn[liche] Gewährschafft bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteiger[ungs]brief gericht[lich] beschrieben, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschehen Nieveren am Gericht, d[en] 12ten September anno 1786.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 14 [f 4,5 – fol. 24r] Ich, Anna Catharina Lackerin, des Christian Lacker see[lig] von Nieveren hinterlassene Wittib, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für mich und meine Erben, daß ich zu Beförderung meines Nutzens meine eigenthüm[liche], von meinen respe[ctiv]e Schwiegereltern Johann Peter Lacker Christina Eheleuthen von Nieveren ererbte Landgüther mit denen darauf hafftenden Beschwehrnüßen nach 2mal vorher geschehener Publication der Gemeinde und gegebenem Klockenzeichen unterm 7ten [Septem]bris a[nn]i p[raeteriti] zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht habe.

Und ist also bey dieser Versteigerung an die meist- und letztbiethende ehrsame [f 4,5 – fol. 24v] Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen, mit 3maligem Zuschlag verlassen worden ein Weinbergstriesch auf Gesätz, termt oben Peter Eisenbarth, unten Johannes Nörtershäuser für und um 1 R[eichsthaler] 9 Alb[us] ersteigtes Kauffgeld und 2 Maaß Wein Weinkauff, welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff die besagte Steigere Eheleuth vor Ausliefferung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheisen M[artin] Grisar baar ausgezahlet haben.

Thun also sie Steigere Eheleuth hierüber beständigst quittiren und also sie Steigere Eheleuth in das bem[elte] Weinbergstriesch mit völligem Recht einsetzen, annebens alle gewöhn[liche] Gewährschafft bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteiger[ungs]brief gericht[lich] beschrieben, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschehen Nieveren am Gericht, d[en] 25ten [Septem]bris 1786.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 15 [f 4,5 – fol. 28r] Wir, deren abgelebten Johann Peter Lacker Christina Eheleuten von Nieveren hinterlassene Erben und Enckelen, nament[lich] Anna Sophia Reichertin, Anna Maria Hoehnin gebohrne Reichertin, Elisabetha Reichertin und Simon Reichert von Müllen, thun hiermit kund und offentlich bekennen für uns und unsere Erben, daß wir zu Beförderung unseres Nutzens nach zweymal vorher geschehener Publication der Gemeinde und gegebenem Klockenzeichen unterm 3ten April a[nni] c[urrentis] unsere eigenthüm[liche], von besagten unseren [f 4,5 – fol. 28v] Großelteren see[lig] ererbte, eine Wieß auf der Platt, stosset auf den Fuhrweeg, termt oben Jo[ann]es Jenatsch, unten Michael Morgendorff, zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also diese bem[elte] Wieß mit denen harauf hafftenden Beschwehrnüßen an die meist- und letztbiethende ehrsame Johannes Jackmuth jun[ior] Margaretha Eheleuth von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlassen worden für und um ersteigtes Kauffgeld 3 R[eichsthaler] und 1 Maaß Wein Weinkauff, welches bem[elte] Kauffgeld samt Weinkauff die besagte Steigere Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs bey Gericht an den H[errn] Schultheisen M[artin] Grisar baar ausgezahlet haben.

Thun also sie ged[achte] Steigere Eheleuth hierüber beständigst quittiren und sie und ihre Erben in die bem[elte] Wieß mit völligem Recht einsetzen, annebens alle gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschafft bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteiger[ungs]brief auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen gericht[lich] beschrieben, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschehen Nieveren, d[en] 2ten October 1786.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.

N[ota] B[ene]: bey dieser Versteigerung ist von denen bem[elte]n Erben an die besagte Steigere Eheleuth Jo[ann]es Jackmuth jun[ior] noch eine Wieß auf der Platt verlassen worden für 5 R[eichsthaler] 1 Alb[us] und 1 Maaß Wein Weinkauff, welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff sie Steigere Eheleuth ebenmäsig gleich dem obigen vor Auslieferung dieses Briefes ausbezahlet haben. Actum ut supra.


Nr. 16 [f 4,5 – fol. 61r] Wir, Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth, burgerliche Einwohnere von Nieveren, thun hiermit kund und offentlich bekennen für uns und unsere Erben, daß wit mit gutem Wissen und wohlbedacht zu Beförderungs unseres Nutzens an den her- und achtbahren Andreas Crecelius von Müllen, Anna seine eheliche Haußfrau, deroselben Erben und Erbnehmen, aufrichtig, redlich und unwiederrufflich zu kauffen gegeben haben unsere eigenthüm[liche] eine Wieß, in der Kuheweyd gelegen, mit anderthalben Pfenning herrschafft[lichem] Schatz beschwehret, termt oben Joh[ann] Georg Jackmuth, unten Leonard Rübenach, für und um den bedungenen Kauffschilling 10 R[eichsthaler], sage zehn R[eichs]th[a]l[e]r, trier[ischer] Währung, welches bem[elte] Kauffgeld die erwehnte Käuffere Eheleuth vor Aushändigung dieses Briefs an uns in einer unzertheilten Summa baar ausgezahlet haben.

Thun also sie über solchen richtigen Empfang beständigst quittiren mit Verzeyh- und Begebung des nicht empfangenen, gezahlten oder ausbezahlten Geldes; haben hierauf ihnen ged[achte] Käufferen Eheleuthen die besagte Wieß, wie gemeldet, dergestalten eingeraumet und überantwortet, also daß sie dieselbige zu allen Zeiten sollen und mögen innen haben, benutzen und gebrauchen nach ihrem besten Gefallen, annebens versprechen, auch die landesübliche Gewährschafft bey diesem Kauff jederzeit zu leisten.

Urkundlich ist dieser Kauffcontract auf der Contrahenten geziemend beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 7ten August a[nn]o 1787.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 17 [f 4,5 – fol. 86r] Ich, Johannes Peter Müller von Nieveren, und mit demselben ich, Maria Margaretha, seine eheliche Haußfrau, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für uns und unsere Erben, daß wir zu Beförderung unseres besseren Nutzens unser eigenthüm[liches], vom unserem Vater und respe[ctiv]e Schwiegervater se[elig], Peter Grissar, Schultheisen von Fachbach, ererbtes ein Stück Ackerland, 1 starck Sümb[e]r Sath halt[end], auf dem Ahracker gelegen, mit denen darauf hafftenden Beschwehrnüßen, termt oben Jo[ann]es Jenatsch, unten Steigerer selbst, nach 2mal vorher geschehener Publication der Gemeinde zur offent[lichen]n Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also dieses bem[elte] Stück Ackerland an die meist- und letztbiethende ehrsame Johannes Jackmuth jun[ior] Margaretha Ehel[eu]th von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag unterm 28ten [Decem]bris 1782 verlassen worden für und um die summa ersteigtes Kauffgeld 20 R[eichsthaler] 1 Alb[us] und 4 Maaß Wein Weinkauff, jede Maaß p[er] 6 Alb[us], welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff, die besagte steigende Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs an uns baar in einer unzertheilten summa ausgezahlet haben.

Thun also ged[acht]e steigende Eheleuth hierüber beständigst quittiren, sie und ihre Erben in das bem[elte] Stück Ackerland mit völligem Recht immitiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landübliche Gewährschafft bey dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 1ten Octobris 1787.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 18 [f 4,5 – fol. 132r] Wir, Johannes Struth, Johannes Jackmuth und Hubertus Höhn, Burgere und Einwohnere zu Nieveren, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für uns und unsere Erben, daß wir an die hochlöbliche Gewerckschaft des Lindenbacher Bergwercks aufrichtig, redlich und unwiederruflich zu kauffen gegeben haben unsere eigenthüm[liche], in der Lindenbach gelegene Feldger mit denen darauf hafftenden Beschwehrnüßen zum Tiefenthäler Weyer, als nemlich mein, des Johanns Struthen, Antheil oben die Spitze, woran termt Jo[ann]es Jackmuth, für und 3 R[eichsthaler] 6 Alb[us] Kauffschilling, so dann mein, des Johannes Jackmuth, Antheil daselbst, woran termt Jo[ann]es Struth, für und um 5 R[eichs]th[a]l[e]r Kauffschilling, und dann noch einen, des Jo[ann]es Struthen Antheil daselbst, nemlich die Halbscheid, für und um 4 R[eichsthaler] 40 Alb[us] Kauffschilling; so dann noch eine, des Hubertus Hoehn eigenthüm[liche] Wieße, im Wolffsacker gelegen, oben am neuen Kohlschoppen, für und um 5 R[eichs]th[a]l[e]r 10 Alb[us] Kauffschilling. Facit in summa 18 R[eichsthaler] 20 Alb[us] trier[ischer] Währung, welches bemelte Kauffgeld die anwesente hochlöb[liche] Gewerckschaft vor Auslieferung dieses Briefs in guter genehmer Müntz an uns baar ausgezahlet hat. Thun sie also über solchen richtigen Empfang beständigst quittiren und sie in die bem[elten] Plätze mit völligem Recht immitiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landübliche Gewährschaft bey diesem Kauff geloben.

Urkundlich ist dieser Kauffcontract auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 21ten Septemb[ris] 1789.

N[ota] B[ene]: da diese letztere Wieße denen Herrn Hofrath Hertwig see[lig] Erben zu Koblentz in einer Obligation verpfändet ist, so wird der Kauff auf Gefahr des Herrn Käuffers confirmiret.

Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Folgendes Protokoll ist im Original durchgestrichen

[f 4,5 – fol. 134r] Wir, Johannes Jackmuth von Nieveren und mit demselben ich, Margaretha, seine eheliche Haußfrau, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für uns und unsere Erben, daß wir mit gutem Wissen und wohlbedacht zu Beförderung unseres Nutzens aufrichtig, redlich und unwiederruflich zu kauffen gegeben haben an die hochlöbliche Gewerckschaft des Lindenbacher Bergwercks ein Wießgen, in der Lindenbach gelegen mit ¼ ½ Virtel, d[urch] herschafft[lichen] Schatz beschwehret, termt oben und unten die h[och]löb[liche] Gewerckschaft, für und um 4 R[eichsthaler] Kauffgeld und zwey Maaß Wein Weinkauff und daß die bem[elte] kauffende Gewerckschaft alle Kösten dieses Briefs allein zahlen solle. Welches bem[elte] Kauffgeld samt Weinkauff die gesagte Gewerckschaft vor Auslieferung dieses Briefs an uns baar ausgezahlet hat.

Thun also sie deswegen beständigst quittiren und sie in das bem[elte] Wiesgen mit völligem Recht immitiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschaft bey diesem Kauff geloben.

Urkundlich ist dieser Kauffcontract auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 5ten [Decem]b[e]r 1789
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.
Ist folio 132 …..


Nr. 19 [f 4,5 – fol. 138r] Ich, Johann Jost Zörbach, Burger und Einwohner zu Nieveren, und mit demselben ich, Anna Eva, seine eheliche Haußfrau, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für uns und unsere Erben, daß wir mit gutem Wissen und wohlbedacht zu Beförderung unseres Nutzens an den ehrsamen Joh[ann] Georg Jackmuth, Dorothea, seine eheliche Haußfrau von Nieveren, dessen Erben und Erbnehmen aufrichtig, redlich und unwiederruflich zu kauffen gegeben haben unser eigenthüm[liches] ein Triesch, 1 ½ Sümb[e]r Saath halt[end], auf dem Konsköpfgen gelegen, langs dem herrsch[aftlichen] Wald, term[en] Joh[ann] Dietherich Zörbachs Erben, unten Joh[annes] Höhn see[lig] Erben, für und um drey R[eichs]th[a]l[e]r Kauffgeld und eine Manne voll Grundbieren benebst einer Maaß Äpfeltranck Weinkauff, welches bem[elte] Kauffgeld, Grundbieren samt Weink[auf] die gesagte Käuffere Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs an uns baar ausgezahlet haben.

Thun also sie Käuffere Eheleuth hierüber beständigst quittiren, sie und ihre Erben in das bem[elte] Triesch mit völligem Recht im[m]itiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschaft bey diesem Kauff geloben.

Urkundlich ist dieser Kauffcontract auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von Gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 13ten Octob[ris] 1790.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 20 [f 4,5 – fol. 164v] Ich, Wittib Maria Jackmuthin von Nieveren, thue hiermit kund und offent[lich] bekennen für mich und meine Erben, daß ich mit gutem Wissen und wohlbedacht, um eine Brodschuld bei dem Müller Jo[ann]es Buchholz zu tilgen, und auf hochvenerirlichen Amtsbefehl unterm 10ten Febr[uarii] 1792, nach vorher geschehener Publication der Gemeinde und gegebenem Klockenzeichen mein eigenthüm[liches] Stück Ackerland, obig Nieveren gelegen, ein Sümb[e]r Saath halt[end], mit denen darauf hafftenden Beschwehrnüßen und mit meinem Antheil darauf stehenden Obstbäumen, termt oben Adam Lenard, unten Henrich Kasung, und dann noch 2tens mein Antheil Hecken, sie mögen sich befinden, wo sie wollen, zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht habe. Und ist also das obgem[elte] Stück Ackerland an die meist- und letztbiethende ehrsame Johannes Buchholtz, Maria Catharina Eheleuth von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen mit dreymaligem Zuschlag verlassen worden für und um 10 R[eichs]th[a]l[e]r 12 Alb[us] und 2 Maaß Wein Weinkauff, und dann 2tens mein bem[elter] Antheil Hecken für und um 2 R[eichs]th[a]l[e]r 12 Alb[us] ersteigtes Kauffgeld und ein Maaß Wein Weinkauff, welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld samt Weinkauff die gesagte steigende Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs vor Gericht an den H[errn] Schultheißen M[artin] Grisar baar ausgezahlet haben.

Thun also sie hierüber beständigst quittiren, sie und ihre Erben in das bem[elte] Stück Ackerland und Antheil Hecken mit völligem Recht immitiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschaft bei dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 10ten Septemb[ris] 1792.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 21 [f 4,5 – fol. 164v] Ich, Wittib Maria Jackmuthin von Nieveren, thue hiermit kund und offent[lich] bekennen für mich und meine Erben, daß ich mit gutem Wissen und wohlbedacht, um eine Brodschuld bei dem Müller Jo[ann]es Buchholz zu tilgen, und auf hochvenerirlichen Amtsbefehl unterm 10ten Febr[uarii] a[nni] c[urrentis] nach vorher geschehener Publication der Gemeinde und gegebenem Clockenzeichen mein eigenthüm[liches] Stück Ufer auf der Oberau, auf der Reuth gelegen, mit denen darauf haftenden Beschwehrnüßen, termt oben Jo[ann]es Hajers Wit[tib], unten Gerhard Wilhelm, zur offent[lichen] [f 4,5 – fol. 165r] Versteigerung vorgebracht habe.

Und ist also bei dieser Versteigerung das bem[elte] Ufer an die meist- und letztbiethende ehrsame Peter Thummermuth, Anna Catharina Eheleuth von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen mit dreymaligem Zuschlag verlassen worden für und um einen R[eichs]th[a]l[e]r 9 Alb[us] ersteigtes Kauffgeld, welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld die gesagte Steigere Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs vor Gericht an den Herrn Schultheißen Mart[in] Grisar baar ausgezahlet haben.

Thun also sie hierüber beständigst quittiren, sie und ihre Erben in das bem[elte] Stück Ufer mit völligem Recht immitiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschaft bei dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 10ten Septemb[ris] 1792.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 22 [f 4,5 – fol. 166r] Ich, Johannes Lacker, und mit demselben ich, Anna Catharina Adlerin gebohren Lackerin von Nieveren, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen, für uns und unsere Erben, daß wir mit gutem Wissen und wohlbedacht zu Beförderung unseres besseren Nutzens unterm 10ten Febr[uarii] a[nni] c[urrentis] nach vorher geschehener Publication der Gemeinde und gegebenem Klockenzeichen unser eigenthüm[liches], von unserer Mutter see[lig] ererbtes Ufer, auf der Oberau gelegen, mit einem darauf stehenden Hotzelbaum, und denen darauf hafftenden Beschwehrnüßen, termt oben Servatius Lacker, unten Jo[ann]es Bernds Wittib, zur offent[lichen] Versteigerung vorgebracht haben.

Und ist also bei dieser Versteigerung das bem[elte] Ufer an die meist- und letztbiethende ehrsame Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen mit 3maligem Zuschlag verlassen worden für und um 8 R[eichs]th[a]l[e]r 5 Alb[us] ersteigtes Kauffgeld und drey Maaß Wein Weinkauff, welches bem[elte] ersteigte Kauffgeld die gesagte Steigere Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs an uns baar ausgezahlet haben.

Thun also sie hierüber beständigst quittiren, sie und ihre Erben in das bem[elte] Ufer mit völligem Recht im[m]itiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landübliche Gewährschaft bei dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 10ten September 1792.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 23 [f 4,5 – fol. 177v] Wir, sämtliche deren abgelebten Georg Reichert, Gerichtsscheffen von Nieveren Maria Christina Eheleuthen hinterlassene Erben, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen, für uns und unsere Erben, daß wir nach 2mal vorher geschehener Publication der Gemeinde unterm 13ten Aug[usti] a[nni] c[urrentis] ein von gesagten unseren Großelteren see[lig] ererbtes Stück Ackerland, ein Sümb[e]r Saat halt[end], in der Wolfsdell, mit denen darauf haftenden Beschwehrnüßen, termt oben Herr Stem[m]el, unten Johann Bernd von Frücht, zur offent[lichen] Versteigerung ausgesetzt haben.

Und ist also bei dieser Versteigerung das bem[elte] Stück Ackerland mit denen darauf haftenden Beschwehrnüßen an die meist- und letztbiethende ehrsame Johannes Jackmuth Margaretha Eheleuth von Nieveren, deroselben Erben und Erbnehmen, mit 3maligem Zuschlag verlassen worden für und um 11 R[eichsthaler] 2 Alb[us] ersteigtes Kauffgeld und 2 Maaß Wein Weinkauf, p[er] Maaß 6 Batzen, welches erm[elte] ersteigte Kaufgeld samt Weinkauf die gesagte steigende Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs bei Gericht an den H[errn] Schultheißen M[artin] Grisar baar ausgezahlet haben.

Thun also sie hierüber beständigst quittiren, sie und ihre Erben in das bem[elte] Stück Ackerland mit völligem Recht im[m]itiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschaft bei dieser Versteigerung geloben.

Urkundlich ist dieser Versteigerungsbrief auf der Contrahenten beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgeferttiget, protocolliret und unterschrieben worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 21ten Octob[ris] 1793.
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 24 [f 4,5 – fol. 184r] Ich, PeterKemperling, Burger und Einwohner zu Nieveren und mit demselben ich, Maria Christina, gebohrne Höhnin, seine eheliche Haußfrau, thun hiermit kund und offent[lich] bekennen für uns und unsere Erben, daß wir mit gutem Wissen und wohlbedacht zu Beförderung unseres Nutzens, und zwaren um eine Capitalschuld zu Koblenz zu tilgen, an den ehr- und achtbahren Johannes Jackmuth von Nieveren, Margaretha, seine eheliche Haußfrau, deroselben Erben und Erbnehmen, aufrichtig, redlich und unwiederruflich zu kauffen gegeben haben als

1) ein Stück Acker[land], 2 Säster Saat halt[end], auf der Oberau obig der viereckig Wieß, termt oben Michael Mondorf, unten Jo[ann]es Bernd

2) ein Stück Acker[land], ein starck halb Sümb[e]r Saat halt[end], daselbst besser herauf, oben Michael Mondorf, unten Frau von Albini

3) ein Stück Acker[land], 3 Säster Saat halt[end], in der Kahlenbach, mit 2 jungen Obstbäum, oben Henrich Bernd, unten Jo[ann]es Jacob

Und sind die bem[elten] 3 Stücker Ackerland mit 1 alb[us] und 2 d[enari] herschaft[lichem] Schatz beschwehret dann für und um die summa bedungenen Kaufschilling 75 R[eichs]th[a]l[e]r trier[ische] Währung und 1 Maaß Wein Weinkauf, welchen bem[elten] Kaufschilling samt Weinkauf die gesagte Käufere Eheleuth vor Auslieferung dieses Briefs in guter, genehmer Müntz in einer unzertheilten summa an uns baar ausgezahlet haben.

Thun also sie Käuffere Eheleuth über sothanen richtigen Empfang beständigst quittiren, sie und ihre Erben in die bem[elten] 3 Stücker Ackerland mit völligem Recht [f 4,5 – fol. 184v] immitiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschaft bei diesem Kauf geloben.

Urkundlich ist dieser Kaufcontract auf der Contrahenten geziemend-beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgefertiget, protocolliret, mit unserem hierbei gedruckten gewöhn[lichen] Gerichtsinsiegel und eigenhändigen Unterschrift corroboriret und bestättiget worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 10ten Febr[uarii] 1794.
L[ocus] S[igilli]
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Nr. 25 [f 4,5 – fol. 203v] Anfang fehlt (keine Kopie)

[f 4,5 – fol. 204r] 3) eine Wieß im Äschen Ofen, oben Jo[ann]es Jacob, unten Georg Jackmuth, für und um 20 R[eichsthaler] 12 Alb[us] Steigerschilling

4) ein Stück Acker[land], ½ Sümb[e]r Saat halt[end] auf dem Ahracker, oben Jo[ann]es Bernds Wit[tib], unten Franz Austers Wit[tib] Erben,für und 35 R[eichsthaler] 6 Alb[us] ersteigtes Kaufgeld

5) unser Antheil Hecken in hiesigem hochgräf[lich] leyischem territorio für und um 36 Alb[us] Steigerschilling

welchen bem[elten] Steigerschilling samt Weinkauf, auf jeden R[eichsthaler] 1 Alb[us], die ged[achte] steigende Eheleuthe vor Auslieferung dieses Briefs an guter genehmer Münz in einer unzertheilten summa an uns baar mit 144 R[eichsthaler] und 30 Alb[us] trier[ischer] Währung ausgezahlet haben.

Thun also sie ged[achte] Steigere Eheleuth über solchen richtigen Empfang beständigst quittiren, sie und ihre Erben in die bem[elten] Güther mit völligem Recht im[m]itiren und einsetzen, annebens die gewöhn[liche] landüb[liche] Gewährschaft bei dieser Versteigerung geloben.

Urkund[lich] ist dieser Verst[eigerungs]brief auf der Contrahenten geziemend-beschehenens Ansuchen von gerichts wegen ausgeferttiget, protocolliret, mit unserem hierbei gedruckten gewöhn[lichen] Gerichtsinsiegel und eigenhändigen gericht[lichen] Unterschrift corroboriret und bestättiget worden.

So geschenen Nieveren am Gericht, d[en] 19ten Aug[usti] 1794.
L[ocus] S[igilli]
Ex m[an]d[a]to judicii W[ilhelm] F[riedrich] Schmaltz, Gerichtschreiber.


Letztes Update: Oktober 2016
Ralph Jackmuth