OFB Braubach – Trem

Trem, Johann Jakob: Schiffmann; war nach Testament der Tochter Katharina Elisabeth vom 01.07.1772 bereits verstorben; Sohn des verst. Andreas Threm, Bürger zu Mainz

oo I. 10.01.1702 Braubach mit Dorscheimer, Anna Maria: bg. 28.07.1734 Braubach, 63 Jahre alt; Tochter des verst. Johann Wendelin Dorscheimer, Holzmesser zu Worms; hat Bruder Otto Wilhelm Dorscheimer in Braubach

Nr. Vorname normiert geboren getauft konf. gestorben begraben Alter Stand
1 Maria Regina 09.03.1703 12.07.1716 31.01.1777 73,95 verh.
2 Magdalena Katharina 14.10.1705 18.10.1705 12.06.1718 18.02.1773 67,39 ledig
3 Johann Philipp 09.05.1709 14.05.1709 UNK UNK

Kind Nr. 1) oo 15.01.1732 Braubach mit Johann David Schwardmann
Kind Nr. 2) konf. als „Maria Magdalena“

Paten: zu 1) Regina Justina, Jean Imanden Tochter und des Vatters Schwester, davor stunde Anna Maria Sturmin und Joh<ann> Jacob Dorschheimer zu 2) Anna Catharina, Joh. Wilh. Artzbächers H[aus]frau; und Elisabetha Magdalena, Ludwig Meyers H[aus]frau; und Otto Wilhelm Dorschheimer zu 3) Georg Philip Cloß und Werner Greb [?], so dan Elisabetha Gertraud Hammin

oo II. 07.12.1734 Braubach mit Stotz, Justina Barbara: gt. 24.08.1704 Braubach; konf. 12.06.1718; bg. 17.04.1772 Braubach; Eltern Johann Philipp Stotz, Ratsverwandter, und Anna Margaretha geb. Arzbächer

Nr. Vorname normiert geboren getauft konf. gestorben begraben Alter Stand
1 Justina Philippina 19.03.1736 21.03.1736 24.05.1750 UNK verh.
2 Katharina Elisabeth 04.04.1738 06.04.1738 28.05.1752 05.08.1772 34,36 verh.

Kind Nr. 1) oo 02.09.1766 Braubach mit Johann Georg Engelhard, Sergeant auf der Marksburg
Kind Nr. 2) oo 06.10.1767 Braubach mit Philipp Jakob Neugebauer, Musketier auf der Marksburg

Paten: zu 1) Justina Elisabetha, Otto Wilhelm Dorschheimers Tochter; 2) Catharina Justina, H[errn] Henrich Philipp Fischers Tochter; 3) Joh. Philips Arzbecher zu 2) 1) Elisabetha, Joh. Henrich Meyers uxor; 2) Maria Catharina, Phil. Caspar Arzbechers uxor; 3) Joh. Georg Menzer, Burger u. Becker

Weitere Belege:

Testament der Katharina Elisabeth Neugebauer geb. Trem vom 01.07.1772 (HHStAW, Abt. 301, Nr. 8)

Actum Braubach, den 1ten Julii 1772, vormittags um 8 Uhr.

Nachdeme des Mousquetiers Neugeboren auf allhiesiger Vestung Ehefrau Catharina Elisabetha, eine gebohrne Drehmin hierselbsten bey fürst[liche]m Amt die Anzeige thun laßen, wasmaßen sie schon eine geraume Zeit kranck darniederläge und noch gerne vor ihrem in Gottes Handen stehenden Absterben über ihr verlaßendes Vermögen und was ihr noch sowohl aus ihres schon längst verstorbenen Vaters, des gewesenen hießigen Burgers und Schiffers Johann Jacob Drehmen, als auch ihrer kürtzlich verstorbenen Mutter Justina Barbara, eine gebohrne Stutzin Verlaßenschaft, als welche noch ohnvertheilt und nebst denen Mobilien, auch in etlichen Stücker gemeßenen Guths bestehe, ihr von Rechts wegen gebührte, disponiren wollte, wie sie es mit einem und dem andern nach ihrem Todt gehalten wießen wollte, mit geziemender Bitte, man mögte von Amts wegen diesen Actum vornehmen und ihren letzten Willen gerichtlich niederschreiben. So wurde ex commissione von mir Endes Unterzogenem mit Zuziehung [pag.] zweyer Zeugen, dem hießigen Rathsverwanthen Herrn Eymeßen und Herrn Georg Martin Artzbächers, dieser Actus in der Testatricen Wohnung vollzogen, woselbsten man dieselbe zwar kräncklich, jedoch aber bey noch vollkommenem Gebrauch ihrer Sinnen angetroffen, da dann dieselbe ihr beschehenes Bitten nochnalen repetirte und folgendergestalten testirte:

 [Pri]mo. Solle ihre Schwester Justina Philippina, des geweßenen Sergeanten Engelhardts hinterlaßene Wittib, alles dasjenige, was sie Testatricen von der elter[lichen] Verlaßenschaft an Mobilien zu ihrem Antheil gebührte, ihrer Schwester allein seyn.

 [Secun]do. Solle ihr Ehemann, der Neugeborn, dasjenige an Mobilien, was sie stante matrimonio errungen und gehabt, allein erblich behalten und haben.

 [Ter]tio. Was das noch unvertheilte elter[lich]e Guth anbeträfe, so solle ihre Schwester Engelhardtin ihr Antheil [pag.] erblich überkommen. Dahingegen aber solle ihr Ehemann solches Guths-Stück zeitlebens, er mag wiederum heurathen oder nicht, nutznießlich haben, nach deßen Todt aber solches wiederum an ihre Schwester oder deren Kinder zurückfallen. Womit sie ihre Disposition endigte,

 Hierauf wurde derselben diese ihre Willens-Meynung nochmalen deutlich vorgelesen, welche sie sofort in allem mit ja beantwortet und nochmalen bathe, solche letzte Verordnung ad procotollum judiciale niederzuschreiben und solche von hießig fürst[liche]m Amt confirmiren zu laßen.

 Actum quo supra.

 Catharina X Elisabetha
der Testatricen selbstgemachtes Handzeichen, weilen sie Schreibens unerfahren

 In fidem praemissorum J[ohann] L[udwig] Frowein, Amtsschreiber
Georg Henrich Eymes, des Raths
Georg Martin Artzbächer, des Raths
J[ohann] P[eter] Kekule, furst[lich] heß[ische]r Amtmann daselbst


Letztes Update: 17. Juni 2021
Ralph Jackmuth