Ems KB 1 – Notabilia 2

Gehaltene Dank-, Buß-, Fast- und Bettage 1683-1714


[1] 1. August 1683 (Belagerung Wien). Auf Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] von Darmstatt g[nä]d[ig]sten Befehl, ist den 1ten Augusti 1683 ein extraordinari Buss-, Fast- und Bettag mit 2 Predigten und einer Betstund wegen der grossen Türckengefahr gehalten worden.

[2] 29. September 1683 (Sieg in der Schlacht am Kahlenberg). Den 29ten [Septem]bris wurde auf g[nä]d[ig]sten Befehl ihr fürst[lichen] Durch[laucht] von Darmstatt wegen erhaltenen herlichen Siegs des ChristenHeers wider den Erbfeind und wieder Befreyung der hart belagerten kayserl[ichen] Residentz Wien ein Danckfest mit 1 Predigt erhalten.

[3] 30. September 1683 (Sieg in der Schlacht am Kahlenberg). Den 30ten [Septem]bris wurde von g[nä]d[ig]ster Herrschafft von Dietz wegen obengemelder Ursachen gleichfallß ein Danckfest gehalten.

[4] 2. Januar 1684. Anno 1684. Auf Ihro hochfürstl[iche] Durch[laucht] von Nassau Dietz wurde den 2ten Januarij ein extraordinari Bueß, Fast und Bettag mit 2 Predigten und einer Betstund gehalten.

[5] 25. Januar 1684. Auff Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] von Darmstatt g[nä]d[ig]sten Befehl ist auf den 25ten Januarij ein extraordinari Danck-, Bues-, Fast- und Bettag mit 2 Predigten und 1 Betstund gehalten.

[6] 7. Januar 1685. Anno 1685. Auff g[nä]d[ig]sten Befehl Ihr fürst[lichen] Durch[laucht] von Dietz ist den 7ten Januarij ein extraordinari Danck-, Bues-, Fast- und Bettag mit 2 Predigten und 1 Betstund gehalten worden.

[7] 25. Januar 1685. Auf g[nä]d[ig]sten Befehl Ihr fürst[lichen] Durch[laucht] von Darmstatt ist den 25ten Januarij in die Conversionis Pauli ein extraordinari Danck-, Bues-, Fast- und Bettag mit zweyen Predigten und einer Bestund gehalten worden.

[8] 6. Januar 1686. [pag. 816] Anno 1686. Auf g[nä]d[ig]sten Befehl Ihr fürst[lichen] Durch[laucht] von Dietz ist den 6ten Januarij ein extraordinari Danck-, Bues-, Fast- und Bettag mit 2 Predigten und 1 Betstund gehalten worden.

[9] 17. Februar 1686. Auff g[nä]d[ig]sten Befehl Ihro fürst[lichen] Durch[laucht] von Darmstatt ist den 17ten Febr[uarii] auf Aschermittwochen ein extraordinari Danck-, Bues, Fast- und Bettag mit 2 Predigten und einer Betstund gehalten worden.

[10] 15. Juli 1686 (Tod Wilhelm Georg Friso von Nassau-Diez). Auf g[nä]d[ig]sten Befehl Ihr fürst[lichen] Durch[laucht] von Dietz ist dem verstorbenen Printzen Wilhelm Georg Frisoni zu Nassau den 15ten Julij eine Ehrengedächtnuß Pr<…> allhier, dazu der Text auß Hiob 1 Cap. erkläret, ward gehalten worden, nachdeme ihm zuvor 12 Tag lang von 12 Uhr biß 1 mit allen Glocken gelautet worden.

[11] 6. Januar 1687. Anno 1687. Auff g[nä]d[ig]sten Befehl Ihr fürst[lichen] Durch[laucht] von Dietz ist den 6ten Januarij ein extraordinari Danck-, Bues-, Fast- und Bettag mit 2 Predigten und 1 Betstund gehalten worden.

[12] 9. Februar 1687. Auff g[nä]d[ig]sten Befehl Ihro fürst[lichen] Durch[laucht] von Darmstatt ist den 9ten Febr[uarii] auf Aschermittwochen ein extraordinari Danck-, Bueß- Fast- und Bettag mit 2 Predigten und einer Betstund gehalten worden.

[13] 6. Januar 1688. Anno 1688. Auff g[nä]d[ig]sten Befehl Ihro fürst[lichen] Durch[laucht] von Nassau-Dietz ist den 6ten Januarij ein extraordinari Buß-, Fast-, Bett- vnd Danck-Tag mit 2 Predigten vnd 1 Betstund gehalten worden.

[14] 29. Februar 1688. Auff gnädigsten Befehl Ihro fürst[lichen] Durch[laucht] zu D[a]r[m]bstatt ist den 29ten Febr[uarii] auff Aschermittwochen ein großer extraordinari Danck-, Buß-, Fast vnd Bet-Tag mit 2 Predigten vnd einer Betstund gehalten worden.

[15] 30. September 1688 (Rückeroberung von Belgrad). Auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] in D[a]r[m]bstatt ist den 30ten Septembris, war Dom[inica] 16 [post] Tr[initatis] offentlich von der Cantzel eine Dancksagung wegen glück[liche]r Eroberung der über andertha<lb> Secula in des Erbfeindes christ[lichen] Nahmens, des Türckens, tyrannischen Macht vnd Gewalt gewesenen könig[lichen] Festung vnd Schlüßel des Königreichs Hungarn, Griechischweißenburg, wie auch gegen den Bas<sa> von Bosnia [Sarı Süleyman Pascha] erhaltenen herr[lichen] Siegs, gethan vnd gehalten worden.

[16] 3. Oktober 1688. [pag. 817] A[nn]o 1688, den 3ten Octobris, war Mittwochen nach St. Michaelis Tag, ist auß Gn[aden] vnd christlöblicher Verordnung Ihro hochfürst[lichen] Durchl[aucht] ein großer extraordinari Buß-, Fast vnd Bettag mit 2 Predigten vnd einer Betstund andächtig gehalten worden.

[17] 6. Januar 1689. 1689. Den 6ten Januarij, als am Festtage der Erscheinung Christi, ist auff gnädigsten Befehl Ihro fürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz ein extraordinari Buß-, Fast-, Bet- und Danck-Tag mit 2 Predigten vnd einer Betstund christ[lich] vnd andächtig gehalten worden. [mit Vermerk: verte 2 folia & vide A — Maxeiner: S. 880]

[18] 10. März 1689 (allg. Kriegsgefahr). Auff den 10ten Martij, war Dom[inica] Lætare, ist auff gnädigsten Befehl vnd christlöblicher Verordnung Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Darmbstatt ein extraordinari großer Buß-, Fast- vnd Bettag /: an welchem Gott sonderlichen vmb gn[ädige] Abwendung der großen Kriegs-Vnruhe vnd Land-Verderbnis, wie auch vmb Glück vnd Sieg wider den Erb- vnd alle andere des H[eiligen] Römischen Reichs Feinde vnd vmb bestandigen Fried vnd Ruhe ist angeruffen worden mit 2 Predigten vnd einer Betstund gehalten worden.

[19] 11. September 1689. [pag. 820] Anno Christi 1689. Den 11ten [Septem]bris solte auff Befehl gn[ädigster] Herrschafft zu Nassau-Dietz wegen glücklicher Eroberung <der> Statt Mayntz ein Dancktag allhier gehalten werden, welcher zwar vorhero in der Kirchen p<…>ciret, aber nachgehends nicht gehalten worden, indem Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] zu Hessen-D[a]r[m]bstatt, so damals auff dem Baad gewesen, denselben allhier zu halten auß der Vrsach ernst[lich] verbotten, dieweilen der dietzische H[err] Inspector zu Nassau mit dem d[a]r[m]bstättischen H[err]n Sup[er]intendenten, so damals auch <auff> dem Baad gegenwärtig war, nicht immediate in einem Particular-Schreiben deßhalben nach Inhalt fürst[liche]r Verträg com[m]uniciret hatte.

[20] 25. September 1689 (Sieg gegen die Türken in Ungarn, Belagerung von Mainz). Auff gnädigsten Befehl Ihro fürst[lichen] Durch[laucht] zu D[a]r[m]bstatt ist den 25ten Septemb[ris], war Mittwochen, ein Danckfest wegen abermahls erhaltenen Victori in Vngarn wider den Türcken vnd glückhaffter Eroberung der Statt Mayntz mit 2 Predigten gehalten worden.

[21] 3. Januar 1690 (Gefahr am Ober- und Niederrhein). [pag. 818] Anno Christi 1690. Den 3 Tag Januarij, war monat[liche]r Bet- vnd Freytag, ist zugleich auch auff gnädigsten Befehl vnd christlichste Verordnung Ihro hochfürst[lichen] Durchl[aucht] zu Darmbsta<tt> ein extraordinari großer Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-<Tag> wegen der großen Gefahr am Ober- Nieder-Rheinstrom mit 2 Predigten vnd 1 Betstund celebrirt vnd gehalten worden.

[22] 6. Januar 1690. Den 6 Tag Jan[uarii] als auff das Fest der h[eiligen] drey König<en> wurde gleichfals auff Befehl vnd christrühmlichste Anordnung der gnädigsten Herrschafft zu Nassau-Dietz ein solcher großer Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-Tag mit 2 Predigten vnd einer Betstund gehalten.

[23] 17. August 1690. Daß Gott röm[isch] kayser[licher] Majestät vnd deren hohen alliirten Waffen wider alle Feinde des römischen Reichs beglücken vnd segnen, auch S[eine]r Durch[laucht] Fürstenthumb vnd Landen in seinem gött[lichen] Schutz halten vnd vätter[lich] bewahren wolle, so ist deßhalben auff christfürst[liche] V[er]ordnung gnädigster Herrschafft zu Hessen-Darmbstatt, den 17ten Aug[usti], war Dom<inica 9> post Trin[itatis] ein extraordinari großer Buß-, Fast- vnd Bettag allhier mit 2 Predigten vnd einer Betstund solemniter gehalten vnd gefeyert worden.

[24] 7. Januar 1691. [pag. 819] Anno salutis 1691. Auff gnädigsten Befehl Ihro fürst[liche] Durch[laucht] von Nassau-Dietz ist den 7ten Jan[uarii], war erster Mittwochen im neuen Jahr, ein extraordinari Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit 2 Predigten vnd einer Betstund gehalten vnd gefeyert worden.<In> diesem Jahr ist dergleichen Tag von Darmbstatt nicht außgeschrieben worden.

[25] 6. Januar 1692. Anno 1692. In festo Epiphanias, als den 6ten Jan[uarii], war erster Mittwochen im neuen Jahr, ist auff gnädigsten Befehl Ihro Hochheit zu Nassau-Dietz ein extraordinari Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund gehalten vnd begangen worden.

[26] 21. Februar 1692. Den 21ten Febr[uarii], war Dom[inica] Reminiscere, ist auff christlöblichste Verordnung vnd gn[ädigsten] Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt ein extraordinari allgemein-großer Buß-, Fast- vnd Bettag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund allhier religiose celebrirt v[nd] gehalten worden.

[27] 19. Oktober 1692. Den 19ten Octobris, war Mittwochen, ist auff christlöblichste Verordnung vnd gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen- [pag. 820] Darmbstatt wiederumb ein extraordinari großer Buß-, Fast- vnd Bettag mit zweyen Predigten /: p[rae]scripti textus erant Jos[ua] 7 v[ersu] 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 et Psal[mus] 81, v[ersus] 12 ad fine[m] :/ vnd einer Betstund allhier gehalten vnd gefeyert worden. [mit Vermerken von Maxeiner zu den beiden separat stehenden Teilen des Textes]

[28] 4. Januar 1693. [pag. 821] 1693. Den 4ten Januarij, war erster Mittwochen in diesen neuen Jahr, haben Ihro Hochheit, die gn[ädigste] Herrschafft zu Nassau-Dietz einen extraordinari, großen Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund allhier halten lassen.

[29] 2. Juli 1693. Den 2ten Julij, war Dom[inica] 3 p[ost] Trin[itatis], haben Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] die gnädigste Herrschafft zu Hessen-D[a]r[m]bstatt dero allgemeinen extraordinari großen Buß-, Fast vnd Bettag mit zweyen Predigten /: præscripti textus erant 1 Sam[uel] 12, a versu 20 ad finem & Lament[ationes] Jerem[iae] 3, v[ersus] 39, 40, 41 :/ vnd einer Betstund allhier halten lassen.

[30] 3. Januar 1694. 1694. Den 3ten Januarij, war erster Mittwochen im diesem neuen Jahr, ist auff gn[ä]d[ig]sten Befehl Ihro Hochheit der gn[ä]d[ig]sten Herrschafft zu Nassau-Dietz ein extraordinari großer Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund allhier in Embs gehalten vnd feyer[lich] begangen worden.

[31] 21. Januar 1694. [pag. 822] Anno 1694, den 21ten Januarij, war Dom[inica] <3> post Epiphan[ias] ist uff gn[ä]d[ig]sten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt ein extraordinari großes Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-Fest mit zweyen Predigten vnd einer Betstund gehalten worden. Præscripti textus erant: Lament[ationes] Jerem[iae] 3, v[ersus] 22, 23, 24, et Psalm[us] 50, v[ersus] 14, 15.

[32] 1. Januar 1695. 1695. Den 1ten Januarij ist auff gn[ä]d[ig]sten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-<Darmb>statt abermals ein allgemeiner extraordinari Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zw<eyen> Predigten vnd einer Betstund in aller St<ille> christ[lich] gefeyert vnd begangen worden. Præscripti textus erant: Psalm[us] 89, v[ersus] 31, 32 <…> & Malach[i] 3, v[ersus] 7, 8, 9, 10, 11, 12.

[33] 2. Januar 1695. Den 2ten Jan[uarii], war erster Mittwochen in diesem <neuen> Jahr, haben auch Ihro Hochheit, die gn[ä]d[ig]ste Herrschafft zu Nassau-Dietz ein extraordinari <…> Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit 2 Predigten vnd 1 Betstund in h[eiliger] Stille vnd Andacht halten lassen.

[34] 6. Januar 1696. [pag. 823] Anno Christi 1696. Den 6ten Januarij oder heiligen 3 Königen Tag, hat man auff gn[ä]d[ig]ste Verordnung vnd Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt einen großen Buß-, Fast- vnd Bettag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund allhier in Andacht feyerlichen gehalten. Præscripti textus erant: Prov[erbiorum] 1, a v[ersus] 20 ad 31 inclusive, & Isaiæ 30, a v[ersus] 8 ad 13 inclusive (Deut[eronomium] 5, v[ersus] 27, 28, 29).

[35] 8. Januar 1696. Den 8ten Januarij, war erster Mittwochen in diesem neuen Jahr, ist auff christlöb[liche] Veranstaltung vnd Befehl Ihro Hochheit, dero gn[ä]d[ig]sten Regentin zu Nassau-Dietz auch ein extraordinari großer Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund hier zu Embs in vnd mit christ[lichen] Andachten celebrirt vnd gehalten worden.

[36] 27. Dezember 1696. Den 27ten Decembris, war Dom[inica] p[ost] Nativ[itatis] Christi, hat man auß gn[ä]d[ig]stem Befehl des durchleuchtigsten, vnser allerseits gn[ädigsten] Landsfürsten v[on] Hessen zu D[a]r[m]bstatt einen allgemeinen extraordinarien Buß-, Fast- vnd Bettag mit 2 Predigten vnd einer Betstund allhier in Stille christfeyer[lich] gehalten. P[rae]scripti textus erant: Amos 7, v[ersus] 4, 5, 6, & Psal[mus] 54, v[ersus] 1 — 8 inclusice (Ψ [psalmus] 81, a v[ersus] 11 ad finem)

[37] 6. Januari 1697. [pag. 824] Anno reparatæ salutis 1697. Den 6ten Januarij, als am Fest der h[eiligen] 3 Kön<igen>, ist auß christlöb[liche]r Verordnung dero gnädigsten Herrschafft zu Nassau-Dietz ein großer Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit 2 Pred<igten> vnd 1 Betstund hier in Embs andächtig gehalten w<orden>. In diesem Jahr ist das Außschreiben eines solchen Tags von Darmstatt nicht gesche<hen>.

[38] 1. Januar 1698. Anno Christiano 1698. Den 1ten Januarij, als am Fest der Beschneidung Christi, ist auff gn[ä]d[ig]sten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-D[a]r[m]bstatt ein großer Buß-, Fast- vnd Bettag mit 2 Predigten vnd einer Betstund andächtig gefeyert worden. P[rae]scripti textus erant: Jeremiæ 14, v[ersus] 19, 20, 21, & Jerem[iae] 47, v[ersus] 6, 7 <…> /: Psal[mus] 9, v[ersus] 19, 20, 21 :/

[39] 5. Januar 1698. Den 5ten Januarij hat man auff gn[ädigsten] Befehl <und> Verordnung Ihrer hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit 2 Predigten vnd 1 Betstund feyer[lich] gehalten.

[40] 53 Juli 1698. Den 3ten Julij, war Dom[inica] 2 p[ost] Trin[itatis], hat man <auf> gn[ä]d[ig]sten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-D[a]r[m]b<statt> wegen glücklicher Rückkehr zu dero Residentz bey erlangtem erwünschten Frieden ein Danckfest mit <2> Predigten vnd 1 Betstund allhier gehalten. Præscripti textus erant: Psal[mus] 76, v[ersus] 11, 12, 13, et Jerem[iae] 18, v[ersus] 7, 8, 9 /: 1 Thess[alonicenses] 5, v[ersus] 3, 4, 5, 6 :/ [weiter auf pag. 753: NB. Verte 60 folia retrorsum & vide continuationem]

[41] 1. Januar 1699. [pag. 753] Anno Domini 1699. Ist den 1ten Januarij, als auff den neuen Jahrstag, auff gn[ä]d[ig]sten Befehl Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt ein allgemeiner großer Buß-, Fast- vnd Bettag mit zwey Predigten vnd einer Betstund allhier gehalten worden. Denominati textus erant: Deut[eronomium] 32, v[ersus] 18, 19, 20; 1 Petri 4, v[ersus] 17, 18, 19 /: Ephes[ios] 5, v[ersus] 16, 17 :/

[42] 4. Januar 1699. Den 4ten Januarij, als auff den ersten Mittwochen in diesem neuen Jahr, hat man auch auß christlöblichster Verordnung Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund dahier in Embs feyer[lich] begangen.

[43] 3. Januar 1700. [pag. 754] Anno epochæ christianæ 1700. Ist den 3ten Jan[uarii], als auff den ersten Mittwochen in diesem neuen Jahr auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz ein großer Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund allhier gehalten worden.

[44] 25. Januar 1700. Den 25ten Jan[uarii], als auff den Festag der Bekehrung St. Pauli, hat man auch auß christlöblichster Verordnung Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt einen allgemeinen Buß-, Fast- vnd Bettag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund dahier in Embs feyer[lich] begangen. Præscripti textus erant: Matth[aeus] 11, v[ersus] 20, 21, 22, 23, 24; Heb[raeos] 2, v[ersus] 1, 2, 3, 4 /: Act[us] [Apostolorum] 9, v[ersus] 1 — <… :/>

[45] 5. Januar 1701. [pag. 755] Anno reparatæ salutis 1701. Hat man den 5ten Januarij, als auff den ersten Mittwochen in diesem neuen Jahr, auf christlöb[lichste] Verordnung Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast-, Bet- vnd Dancktag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund dahier in Embs höchstfeyer[lich] gehalten.

[46] 9. Januar 1701. Den 9ten Januarij, war Dom[inica] 1 p[ost] Epiphania, ist auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[liche] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt ein allgemeiner großer Buß-, Fast- vnd Bettag mit 2 Predigten vnd 1 Betstund allhier gehalten worden. Denominati textus erant: Isaiæ 3, vom 10 biß an den 18 Vers /: Malachiæ 4, v[ersus] 1 & 2 :/ der gantze 15 Psalm.

[47] 4. Januar 1702. [pag. 756] Anno redemtionis humanæ 1702. Den 4ten Jan[uarii], als auff den ersten Mittwochen in diesem neuen Jahr, ist auff gn[ä]d[ig]sten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz ein Buß-, Fast-, <Bet-> vnd Danck-Tag mit zwey Predigten vnd einer Betstund dahier gehalten worden.

[48] 25. Januar 1702. Den 25ten Januarij, als am Festage der Bekehrung St. Pauli, hat man auch auß <gnädigster> hoher Verordnung Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt einen großen Buß-, Fast- vnd Bettag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund allhier in Embs in Stille vnd Andacht gefeyert. Præscripti textus erant: Ezech[iel] 24, v[ersus] 13 <…>; Psal[mus] 78, v[ersus] 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39 /: Act[us] [Apostolorum] 9, v[ersus] <…>

[49] 3. Januar 1703. [pag. 757] Anno instauratæ salutis 1703. Den 3ten Januarij, ersten Mittwochens in diesem neuen Jahr, hat man auß christlicher Verordnung Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-Tag mit zwo Predigten vnd einer Betstund allhier zu Embs in Stille andächtig gefeyert vnd gehalten.

[50] 14. Januar 1703. Den 14ten Januarij, war Dom[inica] 2 p[ost] Epiphan[ias], ist auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-D[a]r[m]bstatt ein allgemeiner Danck-, Bet- vnd Bußtag mit zwey Predigten vnd einer Betstund dahier gehalten worden. Denominati textus erant: Psalm[us] 106, v[ersus] 1, 2, 3, 4, 5, 6; Deut[eronomium] 32, v[ersus] 3, 4, 5, 6, 7 /: Act[us] [Apostolorum] 13, v[ersus] 40, 41 :/

[51] 9. Januar 1704. [pag. 758] Anno Christiano 1704. Den 9ten Januarij, war der zweite Mittwochen in diesem neuen Jahr, ist auff gnädigsten Befehl Ihro hochfür<stlichen> Durch[laucht] zu Nassau-Dietz ein großer <Buß->, Fast-, Bet- vnd Danck-Tag mit z<wey> Predigten vnd einer Betstund christfeyer[lich] allhier celebrirt v[nd] gehalten worden.

[52] 20. Januar 1704. Den 20ten Januarij, war Dom[inica] Septuages[ima], hat man hier auff christlöblichst-gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch<laucht> zu Hessen-Darmbstatt einen allgemeinen großen Buß-, Fast vnd Bettag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund in feyerlicher Andacht begangen. Præscripti textus erant: Hoseæ a v[ersus] 13 ad fin<em> capitis septimi; Jeremiæ 2, v[ersus] 19, 20 /: Joh[annes] 9, v[ersus] 39, 40, 41. :/

[53] 7. Januar 1705. [pag. 759] Anna a Natali Jesu Christi 1705. Den 7ten Januarij, war der erste Mittwochen in diesem neuen Jahr, hat man auß christlöblichster Verordnung Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast vnd Bettag mit zwey Predigten vnd einer Betstund dahier zu Embs christ[lich] gehalten.

[54] 18. Januar 1705. Den 18ten Januarij, war Dom[inica] 2 p[ost] Ephiphania, ist auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt ein großer Buß-, Fast- vnd Bettag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund christfeyer[lich] allhier celebriret vnd gehalten worden. Denominati textus erant: Jerem[iae] 18, v[ersus] 7 — 15; Psal[mus] 106, v[ersus] 10 /: Rom[anos] 2, v[ersus] 11, 12, 13 :/

[55] 1. Januar 1706. [pg. 760] Anno a nato Christo, Dei & virginis filio 1706. Ist auff den heiligen neuen Jahrs-Tag auß christlöblichster Verordnung vnd gnädigstem Befehl dero hochfürst[lichen] Sambt-Herrschafft zu Hessen-Darmbstatt vnd Nassau-Dietz ein großer allgemeiner Fast- vnd Bettag mit zwoen Predigten vnd einer Betstund dahier in Embs christfeyer[lich] gehalten worden. Præscripti textus erant: 2 Pet[ri] 2, a vers[us] 4 biß ad <…> & psal[mus] 78, v[ersus] 34, 35, 36, 37.

[56] 5. Januar 1707. Anno Incarnationis Dominicæ 1707. Ist den 5ten Januarij, als am ersten Mittwochen dieses neuen Jahrs auß christlöblichst-gnäd<igster> Verordnung Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz ein Buß-, Fast- vnd Bettag mit zweyen Predigten vnd einer Betstund dahier zu Embs christ-feyer[lich] gehalten worden. In diesem Jahr ist von Darmbstatt das Außschreiben eines solchen Tags nicht beschehen.

[57] 1. Januar 1708. [pag. 761] Anno ab hominum genere restituto 1708. Den 1ten Januarij, als auff den h[eiligen] neuen Jahrstag, ist auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt ein allgemeiner Buß-, Fast- vnd Bet-Tag mit zwoen Predigten vnd einer Betstund christfeyer[lich] allhier gehalten worden. Denominati textus erant: Jerem[iae] 10, v[ersus] 23, 24; & Hebr[aeos] 12, v[ersus] 25, 26, 27, 28, 29; Præ altari legebantur psalmus 90 & caput 6 Ephes[ios] vesperi vero psalm[us] 143.

[58] 4. Januar 1708. Den 4ten Januarij, war erster Mitwochen in diesem neuen Jahr, hat man auch hier in Embs auff ein christlöblichst beschehenes Außschreiben Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast- vnd Bet-Tag mit zwoen Predigten vnd einer Betstund in christ[liche]r Andacht celebriret vnd begangen.

[59] 9. Januar 1709. [pag. 762] Anno æræ christianæ 1709. Den 9ten Januarij, war zweiter Mittwochen in diesem neuen Jahr, ist auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz ein allgemeiner Buß-, Fast- vnd Bet-Tag mit zwoen Predigten vnd einer Betstund christ-feyer[lich], wiewohl bey großer Kälte, gehalten worden.

[60] 25. Januar 1709. In festo Conversionis Pauli, den 25ten Jan<uarii>, hat man auch dahier zu Embs auff ein <christ>löblichst beschehens Außschreiben Ihro hochfü<rstlichen> Durch[lauch] zu Hessen-D[a]r[m]bstatt einen allgemeinen Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-Tag mit zwoen Predigten vnd einer Betstund in stiller Andacht hochfeyer[lich] begangen. Præscripti textus erant: Jerem[iae] 26, v[ersus] 2, 3, 4, 5 & 6; et Thren: Jerem: cap. 3 v[ersus] 22, 23, <24>, 25 & 26. Ante altare prælegebant[ur] aliquantum exponebant[ur] ordinar<ia> epistola sive lectio Act[us] [Apostolorum] 9 & 14, 15 <ver>sus psalmi 50; vesperi vero 1 Sam[uhelis] 2<…>

[61] 8. Januar 1710. [pag. 263] Anno a Salvatore mundi nato 1710. Den 8ten Januarij, war Mittwochen, hat man hier in Embs auff einen christlöblichst ergangenen Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-Tag mit zwoen Predigten vnd einer Betstund feyer[lich] gehalten. <In die>sem Jahr ist dergleichen von Darmbstatt nicht außgeschrieben worden.

[62] 7. Januar 1711. Den 7ten Januarij, war erster Mittwochen in diesem neuen Jahr, ist auß christrühmlichstem Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz eine große Feyer eines außgeschriebenen Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-Tages allhier geschehen, so mit zwoen Predigten vnd einer Betstund devote vollzogen worden.

[63] 15. März 1711. 1711, am 15ten Martij, war Dom[inica] Lætare, hat man dahier zu Embs auff gnädigsten Befehl Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Darmbstatt einen großen Buß-, Fast- vnd Bettag mit zwoen Predigten vnd einer Betstund christfeyer[lich] [pag. 264] gehalten. Die vorgeschriebene Texte waren: Apoc[alypsis] 6, v[ersus] 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8; vnd Dan[ielis] 9, v[ersus] 3, <4, 5, > 6, 7, 8, 9. Vorm Altar sind verlesen vnd periphras<iret> worden: Levit[icus] cap. 26, a v[ersus] 1 usq[ue] ad 32 inclu<sive> vnd der 143 Psalm gantz, abends aber das Sontag <…> Evangelium.

[64] 6. Jan[uarii] 1712. Anno Christi Nativitatis 1712. Den 6ten Jan[uarii], als am Fest der Erscheinung Christi, hat man dahier zu Embs auff <ein> von Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Nassau-Dietz christlöblichst ergangenes Außschreiben einen großen Buß-, Fast-, Bet- vnd Danck-Tag mit zwoen Predigten vnd einer Betstunde celebrirt vnd gehalten.

[65] 20. März 1712. Den 20ten Martij ejusdem anni, war <Dominica> Palmarum, ist auff christlöblichste Verord<nung> Ihro hochfürst[lichen] Durch[laucht] zu Hessen-Dar<mbstatt> ein allgemeiner Buß-, Fast- vnd Bet-Tag <mit> zwoen Predigten vnd einer Betstund <fey>erlichen allhier gehalten worden. Denominati textus erant: Esaiæ 64, v[ersus] 5, 6, 7, 8, 9; & Jerem[iae] <…> Præ altari legebant[ur]: Jerem[iae] 7, v[ersus] 1 — 7; & Psa<lmus …>; vesperi vero cap. 22 St. Lucæ

[66] 4. Januar 1713. [pag. 765] Anno Domini 1713. Den 4ten Januarij, am ersten Mittwochen dieses neuen Jahrs, ist auff gnädigsten Befehl der hohen Vormundschafft zu Nassau-Dietz ein allgemeiner Fast-, Buß-, Bet- vnd Dancksagungs-Tag mit 2 Predigten vnd 1 Betstund christfeyer[lich] gehalten worden. Die hochfürst[liche] darmbstättische gn[ädigste] Herrschafft hat die Haltung eines solchen Tags in diesem Jahr nicht außgeschrieben.

[67] 3. Januar 1714. Anno epochæ christianæ 1714. Den ersten Mittwochen in diesem neuen Jahr, war der 3te Jan[uarii], hat mann auff christlöb[lichste] Verordnung der hochfürst[lich] vormundschafft[lichen] Regierung zu Nassau-Dietz einen großen Buß-, Fast- vnd Bet-Tag mit 2 Predigten vnd einer Betstund andächtig celebriret vnd begangen.


Letzte Änderung: 27. April 2019
Ralph Jackmuth