In den Jahren 1629 und 1630 wurden in Frücht zehn Personen wegen Hexerei angeklagt, neun Frauen und ein Mann. Unter ihnen befand sich die Frau des Ortspfarrers Anton Vietor und die Frau des Schultheißen Thönges Dalheimer. Neun Personen wurden mit dem Schwert enthauptet und verbrannt, eine verstarb kurz nach der Folter. Zwischen sechs Personen bestehen verwandtschaftliche Beziehungen, wie die folgende Grafik zeigt.
Dieser Vorfall ist nicht nur hinsichtlich der Anzahl der Personen außergewöhnlich, sondern auch, da dieses eher kleine Dorf in den Jahren 1626/27 eine Pestwelle zu verkraften hatte, woran nach den Aufzeichnungen des Pfarrers Vietor im ersten erhaltenen Kirchenbuch mindestens ein Viertel der Bewohner gestorben sein dürfte. Zusätzlich finden sich in den Prozessakten Hinweise auf einen Dorfbrand 1613 und Soldatendurchzüge 1628. Das alles lässt vermuten, dass bedingt durch diese Ereignisse nachbarschaftliche Verhältnisse 1629 bereits so zerrüttet waren, dass sich die Einwohner gegenseitig der Zauberei beschuldigten. Hinzu kommt der damals immer noch verbreitete Aberglaube. Zeugenaussagen aus Frücht wegen angeblicher Hexerei vom 30. August 1620jul vermitteln einen Eindruck, wie sich Gerüchte durch falsches Weiterzählen aufbauen können. Zu erwähnen ist hier Johannes Holzhäuser, dessen Frau und Tochter hingerichtet werden, und der beim ersten Abebben der Früchter Hexenverfolgung Ende 1629 leidenschaftliche Anfeuerung (eifferiche anregung) gibt, mit den Prozessen fortzufahren. Es gibt aber auch externe Einflüsse. Die Früchter Hexenprozesse sind Teil einer Hexenverfolgung, die ab 1629 die ganze untere Lahn ergriffen hatte. So finden sich im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden (Abt. 369) für die Jahre 1629-1631 Untersuchungsprotokolle aus Nassau, Bad Ems, Singhofen und Geisig.[1] In den Früchter Protokollen werden auch Verurteilte aus Nievern und Schweighausen genannt[2].
Ausgewertet wurden die Prozessakten aus dem Freiherr-vom-Steinschen-Archiv in Nassau[3]. Johann Gottfried vom Stein (1560-1630), seit 1604 nassauischer Oberamtmann in Weilburg, erwirbt 1613 von Nassau-Saarbrücken und Nassau-Diez das Dorf Frücht, dessen Bewohner am 5. Januar 1614 dem neuen Landesherrn huldigen.
Am 21. Juni 1629jul werden vor Johann Gottfried vom Stein folgende Ausschüsser vereidigt: Adam Hömberger, Matthias Schneider und Cloßen Johannes; als Büttel oder Frohn fungiert Peter Eidelborn. Diese sogenannten Ausschüsser werden nun im Namen der Gemeinde, die auch Anklägerin ist, während der nächsten vier Wochen Berichte über angebliche Zauberei im Dorf sammeln, um eine Anklage gegen Grete, Witwe des Enders Thiel, vorzubereiten. Daraufhin wurden die Berichte am 21. Juli 1629jul vorgelegt, in sogenannte Fragstücke oder Artikel gegliedert und ein Verzeichnis (directorium) erstellt, welche Zeugen auf welche Artikel zu verhören sind. Aus dem Zeugenverhör vom 24. Juli 1629jul seien einige Beispiele genannt.
Auf den ersten Artikel soll die Frau des Thönges Dalheimer, Schultheiß zu Frücht, befragt werden, ob die Angeklagte auf der Hochzeit der Tochter des Schultheißen gesagt habe, sie müsse dem Pfarrer einen Trank zubereiten, worauf dieser krank wurde. Die Frau des Schultheißen aber mildert das Ganze ab und sagt, dass dies nicht so zu verstehen sei. Als auf der Hochzeit ihrer Tochter sie und Grete (die Angeklagte) im Schultheißenhaus beim Feuer saßen, sei Emmerich, Sohn der Grete, ins Haus gekommen, sagend: „Hier muss ich einem einen Trunk bereiten.“ Er hätte dann mit einem Pott aus einem Eimer Wasser geschöpft. Worauf die Schultheißin sagte, er solle es nicht tun, denn die Männer wären jetzt betrunken, es könnte einer ihm den Pott aufs Maul werfen; will also damit sagen, Emmerich hätte nur Wasser geschöpft.
Zum dritten Artikel soll der Schultheiß Thönges Dalheim aussagen, ob diese Grete nicht jüngst zu ihm ins Haus gekommen sei und gesagt habe, die Leute hätten jetzt so viel Geschwätz über sie, sie wolle bald weggehen, sodass niemand wissen solle, wo sie hingegangen wäre. Der Schultheiß bestätigt diesen Sachverhalt.
Thönges Ansel solle zum fünften Artikel gefragt werden, ob er mit Adam Hömberger angedeutet habe, dass sein vor sechs Jahren gestorbenes Pferd, dass immer allein zur und von der Tränke ging, beim Rückweg von der Tränke zu Emmerichs Wetterdach (schopff) gegangen sei und da Grummet gefressen habe, wo es von dieser Grete mit Worten abgescholten und mit einer Gerte hinweg geschlagen wurde, was er mit seiner gestorbenen Frau bei der Tür stehend gesehen habe. Der Zeuge bewahrheitet den Vorgang und fügt hinzu, Grete habe das Pferd sehr gescholten und mit einer Gerte geschlagen, sagend: „Frisst du den Grummet, so friss in hundert Teufel Namen!“ Worauf das Pferd plötzlich krank wurde und gestorben sei.
Zum sechsten Artikel solle Adam Hömberger eidlich antworten, ob ihm Thönges Ansel nicht geklagt habe, als sie sich wegen seines gestorbenen Pferdes unterhielten, dass er (Thönges) vor sechs Jahren ein feines Kalb im Hausflur (im ehren [Ern]) stehen hatte, welches diese Grete über den Rücken gestrichen habe, worauf es gestorben sei. Thönges Ansel sagt dazu aus, dass er diesen Hergang Adam Hömberger erzählt habe und in dem Gespräch auch sagte, er (Thönges) hätte ein sehr feines Kalb gehabt, welches von der jetzt inhaftierten Grete über den Rücken gestrichen wurde, diese Worte sagend: „Oh, was für ein feines Kalb ist das!“ Darauf sei das Kalb noch zur selben Stunde krank geworden und plötzlich am nächsten Tag gestorben.
Die peinliche Befragung findet dann am 27. Juli 1629jul statt. Nachdem die gütliche Befragung keinen Erfolg erzielte und die Angeklagte sich nur mit umschweiflichen und vielfältigen Worten aus der Anklage der Zauberei erretten wollte mit der Beteuerung, deren nicht fähig zu sein, wurde sie vom Nachrichter zum lindesten kaum von der Erde aufgezogen. Nach einer Weile bittet sie, aus der Folter entlassen zu werden, um auszusagen. Den beispielhaft genannten Schadenszauber (Artikel 5 und 6) gesteht sie getan zu haben, aber immer mit Einwirkung des Teufels.[4] Weit interessanter sind aber ihre anderen Aussagen, die meistens nichts mehr mit den Anschuldigungen zu tun haben und die sich in ähnlicher Form bei allen anderen neun peinlich befragten Personen wiederholen. Der Verhörer stellt nämlich Suggestivfragen, mit denen er sich von den Gefolterten genau das gestehen lässt, was er hören will und zwar, wie die erste Begegnung mit dem Teufel zustande kam und ob weitere Begegnungen stattfanden, ganz besonders Zusammenkünfte auf Hexentanzplätzen. Alles weitere Indizien, die die Anklage auf Zauberei untermauern.
Beim ersten Kontakt befindet sich die betreffende Person in einer betrübten Stimmung. Gründe hierfür sind z. B. ein abgebranntes Haus, was sich auf einen Dorfbrand im Jahr 1613 bezieht, oder der Verlust von Kindern während der letzten Pestwelle 1626/27 In dieser Situation tritt nun der Teufel als Tröster auf. Meist erscheint er als schwarz gekleideter Mann, seltener auch in Gestalt eines Verwandten, und nennt sich Hans Schwarz, Hans Pelz, Federhans oder Hans Federwüsch. Er bietet dann einige Reichstaler zur Linderung der Not an, die dann aber zu Staub zerfallen oder sich einfach nur als Viehmist herausstellen. Die Gegenleistung besteht in der Abschwörung von Gott, wobei der genaue Wortlaut wichtig ist, wie etwa: Ich sage Gott ab und dir, Schwarz Hansen, zu. In allen ersten Begegnungen kommt es auch schon zum Geschlechtsverkehr, wobei sich die betreffende Person nach damaligem Rechtsverständnis der Sodomie schuldig macht und zwar mit dem Teufel, ihrem Buhlen. Dieser Vorgang wird als unnatürlich und kalt wie Eis beschrieben. Schließlich verschwindet der Teufel in einem Sturmwind.
Nach weiteren Begegnungen kommt es dann zur ersten Ausfahrt auf die Tanzplätze. Einer befand sich auf dem Hühnerberg oberhalb Nievern, genannt An den Jungen Eichen, ein weiterer oberhalb Oberlahnstein, genannt Auf Lahn, und ein dritter an der Bechelner Buche. Die peinlich Beklagten berichten, der Teufel hätte sie zuhause abgeholt, auf einen schwarzen Hund oder schwarzen Bock gesetzt und wäre mit ihnen zum Zaubertanz gefahren[5]. Margaretha, die verurteilte Ehefrau des Pfarrers Anton Vietor, berichtet sogar, sie sei auf einem Besen durch den Schornstein hinaus und dorthin geflogen. Hierzu habe ihr der Teufel eine Salbe (Zauberschmiere) gegeben, mit der sie sich eingerieben (geschmiert) habe. Johannetta, die Frau des Steffen Kürrenberger, sagt, sie hätte sich Gesicht und Hände mit dieser Flug- oder Hexensalbe eingerieben. Dort angekommen hätte man getanzt, Fleisch gegessen und Wein getrunken. Einige Aussagen sprechen genauer von ungesalzenem Fleisch und Rot- oder Weißwein, den man aus goldenen oder silbernen Bechern bzw. aus eine Kuhklaue (kuhe clagen) getrunken haben will. Einmal wird auch ein Hexenspielmann erwähnt, der auf einer Eiche sitzt und auf einer Pferderippe spielt, was wie eine Geige geklungen habe. Die Zusammenkünfte fanden überwiegend in der Walpurgisnacht statt, manchmal auch in der Fastnachtszeit auf einen Fronsonntag[6]. Man hatte dort die Absicht (Anschlag), Schäden anzurichten. Diese werden konkret genannt, wie z. B. das Verderben der Äpfel- und Birnenblüten oder der Weinstöcke, des Obsts und der Bucheckern durch Frostmachen, oder vage gehalten wie z. B. alles zu verderben, wovon sich der Mensch ernährt. Auf diesen Tänzen wurde nicht nur der Teufel zum Tanzpartner, sondern auch einige aus dem Bekanntenkreis der Angeklagten. Der Verhörer brachte den Angeklagten dazu, soviel Personen wie möglich zu nennen oder zu besagen, die er auf den Tänzen wohl erkannt haben will. Dies führte z. B. bei der schon erwähnten Johannetta Kürrenberger zu einer erstaunlichen Anzahl von 26 Personen. Die so besagten Personen waren dann Kandidaten für eine weitere Anklage wegen Zauberei. Es fällt auf, dass in der Zeit vom Juli 1629 bis September 1630, in der diese zehn Personen verurteilt werden, die konkreten Anklagen wegen Schadenszauber zunächst noch überwiegen, die letzten Personen aber nur noch anhand von Besagungen angeklagt werden. Im folgenden sollen nun die Einzelschicksale dieser Personen geschildert werden.
Grete, Witwe des Enders Thiel, wird, wie bereits erwähnt, am 27. Juli 1629jul vormittags und nachmittags befragt. Vor ungefähr zwölf Jahren, als sie in den Hecken, im Forst genannt, war, sei der leidige Satan, der Teufel, in Gestalt eines Mannes mit schwarzen Kleidern zu ihr in die Hecke gekommen und habe gesagt: „Grete, Ihr seid sehr traurig und bekümmert.“ Als sie dies bejahte, hätte der Teufel gesagt, wenn sie ihm folgen wollte, wolle er ihr helfen, sodass sie ihr Lebtag genügend haben sollte. Sie hätte Gott daraufhin abgeschworen. Der leidige Satan hätte darauf mit ihr den fleischlichen Willen geschaffet, es sei aber unnatürlich und kalt wie ein Eiszapfen (eißkachell) gewesen. Ihr Buhle, der sich Federhans nannte, habe ihr damals einen Reichstaler gegeben, der aber nur Pferdedreck war. Darauf sei er von ihr verschwunden. Grete gesteht auch die Teilnahme an zwei Zusammenkünften auf den Tanzplätzen. Beim ersten Mal habe sie Johann Hömbergers Frau Grete und Elsbeth, die Wintersbergische, wohl erkannt und beim zweiten Mal die Holzhäusers. Als sie vor Jahres Frist, als sie wegen den Soldaten geflohen (der krieger halben außgewichen) waren, habe sie ihr Zaubertöpfchen, woraus sie sich nur geschmiert, aber keinen Schaden damit getan habe, verloren. Daraufhin sei sie vom Teufel fürchterlich verprügelt (zerschlagen) worden. Sie sei öfters vom Teufel, weil sie nicht in alles einwilligen wollte, verprügelt worden. Beim letzten Zaubertanz haben die Hexen durch Zwang des Teufels versprechen müssen, dass keine die andere ohne große Pein denuntieren und besagen solle. Weiterhin gesteht sie, Schadenszauber an ihrem eigenen Vieh begangen zu haben. Ihre Geständnisse will sie mit ihrem Tod bestätigen.
Noch am gleichen Tag berichtet Philipp Jung, Schreiber des Johann Gottfried vom Stein und Leiter der Verhöre, dem Junker von den Geschehnissen. Die Angeklagte habe sich aus Kummer wegen ihres Sohnes, der sie bezichtige, ihm seine gestorbenen Pferde bezaubert zu haben, mit dem Teufel eingelassen, sich jedoch in keiner Weise mit ihm leiblich vermischt. An nächsten Tag antwortet der Junker aus Nassau. Aus den Geständnissen sei hinreichend ersichtlich, dass die Angeklagte Gemeinschaft mit dem Teufel hatte. Wenn sie weiter nichts gestehen wolle, wäre sie nochmals mit der Tortur anzugreifen, diesmal etwas ernster und härter als es gestern geschehen sei. Würde sie dann immer noch nichts gestehen, sei sie für eine Stunde oder drei noch härter aufzuziehen. Über ein weiteres Verhör ist nichts bekannt. Nach dem Todesurteil vom 1. August 1629jul ist sie ihr selbst zu wohlverdienter Strafe und anderen zum abscheulichen Exempel aufgrund göttlicher und heiliger Schrift, christlichem und weltlichem Recht, besonders aber nach der peinlichen Halsgerichtsordung[7] Kaiser Karl V. vom Nachrichter mit dem Schwert vom Leben zum Tod hinzurichten und der Körper zu Asche zu verbrennen[8]. Sie wird noch am gleichen Tag hingerichtet[9].
Am 18. August 1629jul werden Grete, Ehefrau des Johannes Hömberger oder Steltzer[10] und Anna, Ehefrau des Johannes Holzhäuser verhaftet. Noch am gleichen Tag und am Folgetag beginnt Philipp Jung, die Zeugen zu verhören. Die Artikel der Anklage lauten fast alle auf Schadenszauber. So bezeugt z. B. Peter Eudelborn, dass ihm die Steltzerin vor ungefähr fünf Tagen seine Kuh mit einer Gerte getrieben habe. Daraufhin habe seine Frau sie gescholten, sie wolle nicht haben, dass diese ihr das Vieh schlage. Daraufhin habe das Vieh keine Milch mehr gegeben bis zu dem Abend, als die Steltzerin verhaftet wurde. Besagt wird die Angeklagte von Grete, der Witwe des Enders Thiel (der ersten Verurteilten) und auch von der Witwe des Andreas Diehl zu Frücht, die sie um die Fastnachtszeit auf Fronsonntag 1629 auf dem Tanzplatz Auf Lahn gesehen haben will. Grete Hömberger wird am 20. August 1629jul vormittags zum ersten Mal verhört, da es nach Aussage von Philipp Jung bei diesen zwei böshaften Weibern, nicht ratsam sei, die Sache länger anstehen zu lassen[11]. Da die gütliche Befragung nichts ergab, wurde sie zum lindesten mit der Tortur angesehen und aufgezogen. So hängt sie fast eine Stunde und fängt öfters an zu schlafen. Schließlich bittet sie dann doch, aus der Folter entlassen zu werden, um auszusagen. Als sie vor ungefähr sieben Jahren in Nievern bei der bereits hingerichteten Motzen Sophien war, um dort Weihwasser für ein krankes Pferd zu holen, da wäre ihr auf dem Weg nachhause ein Mann begegnet, der sie fragte, wo sie herkomme und warum sie so betrübt sei. Sie antwortete, dass sie von Nievern käme und betrübt sei wegen eines kranken Pferdes und wegen eines Mannes, dem sie fünf Reichtstaler geben müsste, um das Pferd zu heilen, aber nicht weiss, wie sie das Geld beschaffen solle. Der Mann sagte, sie solle nicht traurig sein, wenn sie sich ihm anvertraue und ihm nachfolgen wolle, wolle er ihr das Geld geben und sagen, wodurch das Pferd krank wurde. Als sie daraufhin einwilligte, hätte er ihr gesagt, dass es die Holzhäuserin war. Nachdem sie Gott abgeschworen hatte, habe er ihr die 5 Rtl. in die Schürze gegeben, die aber, als sie heim kam, nur noch Staub waren. Am zweiten Verhörtag, den 21. August 1629jul berichtet die Angeklagte dann von ihrer Anwesenheit auf den Tanzplätzen. Dort will sie erkannt haben: die Holzhäuserin, die Wintersbergische, Fliengelß Dreinen zu Becheln, Adam Hömbergers Frau Apollonia und die Früchter Pfarrersfrau Margaretha. Wie auch die erste Angeklagte, gesteht sie Schadenszauber an ihrem eigenen Vieh getan zu haben. Alle Aussagen will sie mit ihrem Tod bestätigen.
Anna, die Ehefrau des Johannes Holzhäuser, wird am gleichen Tag wie Grete Hömberger nachmittags erstmals verhört. Besagt wird sie von Grete Hömberger (der ersten Verurteilten), einem Hammen Jung von Miellen (Muehlen) und der Witwe des Andreas Diehl zu Frücht. Zu den Anklagepunkten zum Schadenszauber bezeugt z. B. Thiel Zimmermann (aus Frücht), er habe vor einem Jahr, als er unterwegs war, unter einem Baum Birnen liegen sehen. Er bekam Appetit und hatte einige aufgehoben. Dabei wäre sein Pferd mit dem Wagen fortgegangen. Als er sich wieder aufrichtete, habe er die Holzhäuserin sehr nah am Pferd stehen sehen, worauf das Pferd sehr krank wurde, aber durch Hilfe und Vergabe von Tränken nicht gestorben sei. Von dieser Zeit an habe er keine guten Gedanken mehr auf sie gehabt. Als die gütliche Befragung zu keinem Ergebnis führt, wird sie zum lindesten aufgezogen. So hing sie dann fast eine Stunde, nichts gestehend, verstockt und auf keine Fragstücke förmlich antworten wollend. Sie wurde darauf mit Grete Hömberger konfrontiert, wollte dieser aber nichts gestehen. Schließlich bittet sie aber, aus der Folter entlassen zu werden mit dem Versprechen, auszusagen. Vor ungefähr 16 Jahren, als ihr Haus abgebrannt war und sie deswegen und anderer vielfältiger Schuldigkeit wegen bekümmert war, sei der Teufel in Gestalt ihres Mannes zu ihr ins Haus gekommen. Er fragte, was sie tue und warum sie so bekümmert wäre. Darauf habe sie geantwortet: „Ich tue nichts und bin meines abgebrannten Hauses und anderer vielfältiger Schuldigkeit halben bekümmert.“ Der Teufel sagte darauf, sie sollte nicht bekümmmert sein, wenn sie ihm folgen und Gott abschwören (absagen) wolle, wolle er ihr genug geben. Die Angeklagte willigt ein, der Reichstaler jedoch, den er ihr gegeben hatte, sei aber nicht gut gewesen. Weiterhin gesteht sie einen ersten Schadenszauber. Vor ungefähr drei Jahren sei ihr Buhle in ihr Haus gekommen und hätte gesagt: „Da geht Steltzers Johanns Gaul, ich will dir (ein) Ding geben, wenn du es ihm eingeben wirst, so wird er davon sterben.“ Durch Zwang des Teufels hätte sie eingewilligt und von ihm rote und grüne Salbe (schmier) empfangen. Diese hätte sie auf ein Kirschenblatt geschmiert und es vor einen rotbraunen Gaul gelegt. Dieser hätte es gefressen und sei bald darauf gestorben. Am zweiten Verhörtag (21. August 1629jul) wird sie, weil sie zunächst nichts weiter aussagen will, vom Nachrichter etwas stärker als vorigen Tags aufgezogen. Dann gesteht sie weiteren Schadenszauber. Vor ungefähr vier Jahren hätte sie sich selbst ein braunes Pferd mit Gift (vergifft), dass ihr der Teufel gab, bezaubert. Es sei sofort krank geworden und anderen Tags im Stall gestorben. Sie hätte das Gift auch den Pferden anderer Leute eingeben sollen, was sie aber nicht zuwege bringen konnte und daher sich selbst den Schaden zufügen musste. Schließlich räumt sie auch die Teilnahme an zwei Zusammenkünften auf den Plätzen An den Jungen Eichen und Auf Lahn ein. Dort habe sie erkannt: die Wintersbergische, die Steltzerin, Stephans Johannetten (Kürrenberger), Arnold Anseln Sophien und Hoffmanns Jakoben. Am Folgetag kommt es zum ersten Mal zu einer dritten Befragung. Die Angeklagte bestätigt alle bisherigen Geständnisse und besagt weitere Personen, die sie auf den Tänzen gesehen haben will: Jakob Winterwerb, den Wirt zu Becheln und Dorothea, seine Tochter. Ihre Aussagen will sie mit dem Tod bestätigen. Die Todesurteile der beiden Angeklagten datieren vom 25. August 1629jul und sie werden noch am selben Tag enthauptet.
Am 1. September 1629jul wird Sophia, Ehefrau des Arnold Ansel und eine Tochter der bereits hingerichteten Grete Hömberger, erstmals verhört. Ihr Ausführungen erscheinen besonders phantasievoll. Einmal wäre ihr der Teufel erschienen in Gestalt von Jakob, dem ehemaligen Schultheißen zu Becheln, in grauen Kleidern und einem schwarzen Hut, ein anderes Mal in Gestalt eines jungen feinen Gesellen mit Pferdefüßen und mit schwarzen Kleidern und einem schwarzen Hut, in dem eine große braune Feder steckte. Auf den Tänzen will sie 14 Personen erkannt haben, u. a. Apollonia, die Frau des Adam Hömberger, und Margaretha, die Frau des Früchter Pfarrers Anton Vietor. Beide werden im weiteren Verlauf noch verurteilt werden. Weiterhin gesteht sie, Schadenszauber an ihrm eigenen Vieh verübt zu haben, auch unter Androhung von Prügel durch den Teufel. Philipp Jung kommen nun zum ersten Mal Zweifel. Noch am gleichen Tag schreibt er an Johann Gottfried vom Stein, dass ihm die Aussagen etwas weitschweifig erscheinen. Auch sehe er nicht, dass gegen diese Person mit der Strafe verfahren solle werden. In seiner Antwort vom 2. September 1629jul ist der Junker jedoch unerbittlich. Da aus dem Geständnis der gefangenen Sophia nichts anderes zu erkennen wäre, dass sie des Todes schuldig sei, könne man sie noch heute peinlich befragen und verurteilen. Sie wird also noch am gleichen Tag zum zweiten Mal vorgeführt, wiederholt jedoch nur ihre Geständnisse. Daraufhin wird sie angebunden, aber nicht aufgezogen. Da sie auch jetzt nicht weiter aussagt, wird sie aus Mangel an Indizien und Zeugenaussagen wieder entlassen. Daraufhin wird sie zum Tode verurteilt und am 7. September 1629jul hingerichtet.
Für die nächsten Monate kehrt nun Ruhe ein. Aber schon am 4. Dezember 1629jul berichtet Philipp Jung dem Junker, dass Johannes Holzhäuser[12], dessen Frau bereits hingerichtet wurde, leidenschaftliche Anfeuerung (eifferiche anregung) gebe, mit den Prozessen fortzufahren. Er habe die damaligen Ausschüsser mit genügsamer Ungebühr angeredet und dem Dorf mit unzulässigen Worten gedroht. Da dessen Tochter Apollonia, Adam Hömbergers Frau, des Zaubereilasters in hohem Maße berüchtigt sei und selbige nächsten Sonntag (06.12.) auf Bewilligung des Junkers verhaftet werden solle, wäre seine (des Philipp Jung) unvorgreifliche Meinung, weil sich der Holzhäuser derart ereifere, sie schon einen Tag vorher zu verhaften. Der Junker antwortet noch am gleichen Tag aus Nassau. Man habe mit dem Fortgang der Prozesse bisher innegehalten, um die Situation besser einschätzen zu können. Da sich diese Apollonia aber wegen Zauberei in gemeinem Geschrei befindet und auch von ihren Mitkonsorten viermal denuntiert wurde, wird befohlen, sie gefangen zu nehmen (gefenglich anzugreiffen) und in Folge zu torquieren.
Am 8. Dezember 1629jul wird dann Apollonia, Ehefrau des Adam Hömberger, zum ersten Mal verhört. Da die gütliche Befragung zu keinem Ergebnis führt, wird sie vom Nachrichter zur Folter (ad torturam) geführt und peinlich aufgezogen. So hatte die Angeklagte fast eine Stunde gehangen und nicht gestehen wollen, auch keine Schmerzen empfunden. Der Teufel hätte in ihr gewirkt, sodass sie in einen festen Schlaf fiel und kein Wort von ihr hat können ausgepresset werden. Mit dem Versprechen, dass sie sich über Nacht eifrig bedenken wolle, wurde sie aus der Tortur entlassen und wieder ins Gefängnis (ad carceres) gebracht. Beim zweiten Verhör am Folgetag verblieb sie zunächst bei ihrer vorigen Hartnäckigkeit und wollte sich auf kein Geständnis einlassen. Mit der Folterschnur bedroht, begann sie mit einem unglaubhaften Geständnis, das keiner Wahrheit entspreche. Sie wurde dann zum zweiten Mal aufgezogen, wo sie zunächst über eine halbe Stunde in ihrer Hartnäckigkeit verblieb, dann aber doch bat, aus der Folter entlassen zu werden und ihr Geständnis in der Güte tun zu können. Vor ungefähr 16 Jahren, als der Brand zu Frücht war und ihrem Vater das Haus abbrannte, sei sie in den Heidengarten gegangen, um Äpfel zu binden und war wegen ihres Verderbens sehr bekümmert. Das sei ein Mann in schwarzen Kleidern zu ihr gekommen und hätte gesagt, sie solle nicht bekümmert sein, wenn sie sich ihm versprechen (ihme verheischen) und ihm folgen wolle, wollte er ihr genug geben. Dies hatte sie ihm jedoch abgeschlagen, worauf der Mann verschwand. Vier Tage später sei sie in die Weingarten in Hudendell gegangen, Laub abzustreifen. Da wäre der Mann in derselben Gestalt zu ihr gekommen und verlangt, sie solle ihm folgen und Gott abschwören, dann wolle er ihr genug verschaffen. Dies hätte sie ihm jedoch abermals abgeschlagen. Aber auf weiteres Anhalten des Mannes und mit dem Versprechen, dass er ihr genug und alles was sie brauche geben wolle, hätte sie eingewilligt, ihm zu folgen und Gott dem Allmächtigen abzuschwören. Bezüglich des Schadenszaubers will sie ihrem Vater drei Pferde vergiftet haben, einmal mit Hilfe ihrer Mutter. Auf der schon erwähnten Hochzeit der Schultheißentochter will sie dem Pfarrer schwarzes Pulver in einen Trank gegeben haben, worauf dieser sehr krank wurde. Dreimal hätte sie der Teufel zuhause abgeholt und zu den Tanzplätzen An den Jungen Eichen und Auf Lahn geführt. Unter den Personen, die sie dort gesehen haben will, findet sich auch die im weitere Verlauf hingerichtete Frau des Früchter Schultheißen und Velten Jakob. Am 9. Dezember 1629jul berichtet Philipp Jung dem Junker die aktuellen Ereignisse. Da nun die Frau des Schultheißen, Velten Jakob und auch die Frau des Schuhmachers nunmehr von zwei Personen besagt wurden, erwartet Jung einen Verhaltungsbefehl, also eine Anweisung, was er nun zu tun habe. Johann Gottfried vom Stein antwortet am 11. Dezember 1629jul aus Nassau. Da die Angeklagte gebeten habe, sie nicht nur mit der Frau des Schultheißen, sondern auch der Frau des Schuhmachers zu konfrontieren, ist der Junker der Meinung, beide zu ergreifen und zu ihr zu führen, überlässt die Entscheidung aber Philipp Jung. Von solch einer Begegnung findet sich in den Akten jedoch nichts. Das Todesurteil erfolgt am 14. Dezember 1629jul und die Hinrichtung am gleichen Tag.
Von der nächsten Verurteilten, der Frau des Thönges Schuhmacher, existieren weder ein offizielles Untersuchungsprotokoll, noch ein Todesurteil. Von ihrem Schicksal erfahren wir nur aus einem Schreiben vom 20. Dezember 1629jul von Johann Gottfried vom Stein an Johann Schneidt[13], in dem er diesen um eine Rechtsauskunft bittet. Letzterer war Lizentiat der Rechte, kurfürstlich trierischer Rat, Hofgerichtsassessor und Schöffe zu Koblenz. Demnach wurde die Angeklagte am 17. Dezember 1629jul verhaftet und am anderen Tag gerichtlich vorgeführt und befragt. Da sie anfangs in der Güte keine Zauberei zu kennen, keine Abschwörung von Gott und keine teuflische Vermischung gestehen wollte, ist sie zum lindesten aufgezogen worden. Auch jetzt wollte sie nichts aussagen, erst dann, wenn sie aus der Folter entlassen würde. Dies geschah und sie wurde wieder in die Gerichtsstube geführt. Vor 15 Jahren, als ihre Kinder starben, sei sie in große Betrübnis geraten und habe durch Anleitung und Verführung des bösen Geistes Gott abgeschworen. Tags darauf, am 19. Dezember 1629jul gesteht sie die Teilnahme an einem Zaubertanz an den Jungen Eichen. Weiterhin gesteht sie, dass sie vor acht Jahren dem Kind ihres leiblichen Bruders schwarzes Gift (vergiefft), das sie vom Teufel empfing und dazu gezwungen wurde, auf einem Butterbrot (botter schmern) gab. Darauf hätte es zwölf Wochen elendig krank gelegen und habe dann deswegen sterben müssen. Sie gesteht auch, an Vieh Schaden getan zu haben und hat öfters angeboten, auf diese Geständnisse hin zu leben oder zu sterben. Dann, als sie nichts weiter gestehen und ihre Mitgesellschaft nicht recht benennen wollte, wurde sie abermals zur Tortur geführt und zum lindesten aufgezogen. Als sie nicht mal die Hälfte einer Viertelstunde hing, ist sie in Ohnmacht gefallen. Sie wurde auch gleich vom Nachrichter heruntergelassen und in die Gerichtsstube geführt, wo sie gestorben ist. Der Junker möchte nun von dem Rechtsgelehrten wissen, was mit dem Leichnam geschehen solle und ob dieser zu verbrennen wäre. Man wolle ihm berichten, wie es in ähnlichen Rechtsfällen sei. Ein Antwort fehlt leider in den Akten und es bleibt offen, ob der Leichnam verbrannt oder begraben wurde.
Nur ein paar Tage später geht es dann weiter mit Anna, der Frau des Früchter Schultheißen Thönges Dalheimer. Am 23. Dezember 1629jul wird sie gütlich befragt. Als bei der letzten Pestwelle (im nechsten sterben) ihre Kinder starben, sei sie in große Bekümmernis geraten und in dieser Betrübnis in den Kohlgarten auf Hofacker gegangen, um Kohl zu holen. Da wäre der Böse in Gestalt eines Mannes mit schwarzen Kleidern gekommen und hätte sie angesprochen, sie solle nicht bekümmert sein, er wollte ihr genug geben. Als sie darauf nicht gleich einwilligen wollte, hätte der Mann sie mit dem geernteten Kohl zur Erde gedrückt und am Stiegel[14] mit ihr den unnatürlichen Willen geschaffet. Er hätte ihr Geld in die Schürze gegeben, sie solle heim gehen, er würde anderen Tages wiederkommen. Am nächsten Abend, als sie vor dem Feuer saß, sei derselbe in gleicher Gestalt zu ihr gekommen und habe gefragt, ob sie noch wisse, wie er bei ihr im Garten war, was sie bejahte. Er hätte verlangt, dass sie Gott abschwören und ihm, Hans Pelz, zusagen solle. Sie hätte eingewilligt und mit diesen Worten abgeschworen: „In des bösen Satanas Namen sage ich Gott ab und Hans Pelz zu.“ Daraufhin hätte er sie auf den Herdstein niedergelegt, mit ihr gebuhlt und unnatürliche Gemeinschaft getrieben, was sie kalt wie Eis empfand. Darauf hätte er ihr einen Reichstaler gegeben, der gut war und den sie dem Juden Isaak zu Niederlahnstein neben anderem Geld für einen Pelz gegeben habe. Dann wäre er in einem Sturmwind verschwunden (verfahren). Vier Tage später sei der Teufel in der vorigen Gestalt in die Semeln (Flurname) gekommen, als sie eine Lücke im Zaun zumachen wollte, durch die die Säue in den Kohlgarten gekrochen wären, habe sie getröstet und geholfen, die Reiser zu hauen und herzurichten. Sechs Wochen später habe der Böse sie in ihrem Haus angestiftet, ihren Nachbarn Schaden zu tun. Er habe sie auf einem Besen zum Haus des Schuhmachers geführt, wo sie bei der Schuhmacherin Hexensalbe (zauberschmir) habe holen müssen, die sie auch empfangen habe. Nach Empfang der Salbe, die in einem Schirbelchen[15] war, sei sie auf dem Besen wieder nach Hause gefahren. Am nächsten Morgen hätte sie ihrem einjährigen Rind etwas von der Salbe auf einem Kohlblatt in Teufels Namen gegeben und es sei noch am gleichen Tag gestorben. Weiterhin berichtet sie von der Teilnahme an einem Zaubertanz an den Jungen Eichen. Unter den Personen, die sie erkannt haben will, sind auch die letzten drei Verurteilten: die Früchter Pfarrersfrau Margaretha, Velten Jakob und Johannetta Kürrenberger. Noch am gleichen Tag schreibt Philipp Jung an Johann Gottfried vom Stein, ob man am nächsten Tag wegen Vermeidung weiterer Kosten mit dem Verhör fortfahren solle. Der Junker antwortet am selben Tag, dass die Angeklagte wegen des Abschwörens von Gott dem Allmächtigen und Hinwendung zum Teufel des Todes wohl würdig sei. Da aber nun Weihnachten bevorstehe, habe man mit dem Prozess bis nach den Feiertagen bis Montag (28.12.1629jul) innezuhalten und das nicht allein wegen des hohen Festes, sondern auch weil die Angeklagte zweifelsohne weitere böse Taten mit Umbringen von Mensch und Vieh gestehen würde und sie vom Pfarrer in der Zwischenzeit besser zu ihrer Seligkeit getröstet werden möge. Zu diesem zweiten Verhör kam es offenbar nicht mehr, denn schon am 29.12.1629jul ergeht das Todesurteil mit sofortiger Hinrichtung.
Gänzlich ohne Anklage auf Schadenszauber und nur aufgrund von Besagung wird Margaretha, die Frau des Früchter Pfarrers Anton Vietor[16], am 31. Dezember 1629jul gerichtlich vorgeführt und gütlich befragt. Geradezu ungeheuerlich erscheint die Einladung des Pfarrers an alle, die dem Kriminalwesen beiwohnen müssten, zur Kosteneinsparung die Mahlzeit bei ihm zu halten, wie aus einem Schreiben des Philipp Jung an Johann Gottfried vom Stein vom 30. Dezember 1629jul ersichtlich ist. Dies könne aber schwerlich geschehen, da man bereits alles an Fleisch und Wein eingekauft habe und sich noch eine Person im Hause des Pfarrers aufhalte, an der sie alle eine Abscheu tragen. Da es der Junker sicher nicht gern haben werde, dass man sich wissentlich in gesundheitliche Gefahr begebe, wolle man gebeten haben, dass es der Junker dem Herrn Pfarrer wieder ausreden lasse. Der Junker antwortet noch am gleichen Tag; die Zusammenkunft soll im Haus des Marx Meischeid in Frücht abgehalten werden. Doch zurück zum Verhör. Als ihr Mann vor vier Jahren krank war, sei sie in Bekümmernis geraten. Als sie abends am Feuer saß, sei der Böse in Mannsgestalt und in schwarzen Kleidern zu ihr gekommen, habe sie getröstet und gesagt, sie solle nicht bekümmert sein, er wolle ihr genug geben, sofern sie Gott ab- und ihm, Hans Schwarz, zuschwören wolle. Worauf sie geantwortet habe, wenn er ihr genug geben wollte, dann wolle sie ihm folgen, was der Böse zu tun versprach. Mit diesen Worten habe sie abgeschworen: Ich sage Gott ab und dir, Schwarz Hansen, zu. Daraufhin habe der Böse sie beim Herdstein niedergelegt und mit ihr gebuhlt, so kalter Natur gewesen. Zu Bekräftigung ihrer begonnenen Gemeinschaft habe er ihr einen Reichstaler gegeben, der aber nicht gut war. Schließlich sei er in einem Sturmwind von ihr verschwunden. Es kommt dann zu einer weiteren Begegnung in einem Kohlgarten. Bald danach habe der Böse sie nachts vor ihrem Feuer geholt und ihr eine Salbe gegeben, womit sie sich eingerieben habe. Auf einem Besen hätte er sie durch den Schornstein hinaus und zum Tanzplatz Auf Lahn geführt, wo sie getanzt, Fleisch gegessen und aus einem goldenen Becher Wein getrunken hätten. Damals sei die Absicht gewesen, alles zu verderben, wovon der Mensch sich ernähre. Sie habe mit eingewilligt und dort wohl erkannt: Jakob, den Wirt zu Becheln, seine Frau Anna und ihre Tochter Dorothea und Johannes Ansel. Nach Beendigung des Tanzes sei sie wieder zum Schornstein eingefahren. Die Angeklagte gesteht nur einen einzigen Schadenszauber. Sie will ihr eigenes Rind mit Gift umgebracht haben, dass sie vom Teufel erhalten hatte. Noch einmal sucht sie einen der Tanzplätze auf, jetzt an den Jungen Eichen. Diesmal habe sie der Teufel auf einem schwarzen Hund dorthin geführt. Es sei aber kein Schadenszauber geplant gewesen. Die erkannten Personen sind die bereits erwähnten. Das Untersuchungsprotokoll endet hier und das Todesurteil ergeht am 4. Januar 1630jul mit anschließender Enthauptung. Der Leichnam wird jedoch nicht verbrannt, sondern im Pfarrgarten oberhalb des Kirchhofs begraben[17].
Besagt von Anna Holzhäuser (einmal auf dem Tanz gesehen), Apollonia Hömberger (dreimal gesehen) und Anna Dalheimer (dreimal gesehen) wird Velten Jakob am 30. Dezember 1629jul verhört. Als er vor 16 Jahren wegen seinem abgebrannten Haus und seinem verstorbenen Pferd bekümmert war, sei der Böse in Gestalt seiner Frau zu ihm in die Scheuer gekommen und hätte gesagt, er solle nicht bekümmert sein, sie wolle ihm so viel geben, dass er das Pferd nicht missen solle. Er hätte gesagt, dass es gut wäre, wenn sie ihm genug geben wolle. Worauf er mit ihr gescherzt hätte und den fleischlichen Willen mit ihro geschaffet, so unnatürlich gewesen. Danach hätt der Buhle verlangt, er solle Gott abschwören und ihr, Federwüsch, zusagen, dann würde er genügend haben. Mit diesen Worten sei er von Gott abgefallen: „Ich sage ab und dem bösen Sathanas zu.“ Daraufhin hätte er ihm 8 oder 9 Reichstaler gegeben, die aber nicht gut, sondern Mist waren. Dann wäre er in einem Wind verschwunden. Er berichtet von drei Ausfahrten zum Tanzplatz an den Jungen Eichen. Einmal habe er auf der Rückfahrt mit seinem Buhlen in einem Winkel unnatürliche Gemeinschaft getrieben. Der Buhle sei darauf verschwunden und er habe zu Fuß nach Haus gegen müssen. Der Angeklagte gesteht weiterhin, zwei Ferkel mit Gift, als schwarzes Pulver, das ihm der Teufel am Stall gab, umgebracht zu haben. Auch er wird am 4. Januar 1630jul zum Tode verurteilt und am gleichen Tag hingrichtet.
Johannetta, Frau des Steffen Kürrenberger und Tochter des Johann Steltzer oder Hömberger, wird als letzte Angeklagte am 28. September 1630jul zum Tode verurteilt und hingerichtet. Besagt wird sie von Anna Holzhäuser, die sie einmal auf den Tänzen gesehen haben will, Apollonia Hömberger (1mal gesehen), Anna Dalheimer (3mal gesehen), Velten Jakob (2mal gesehen). Die Aussagen dieser Früchter Personen stammen jedoch noch aus 1629. Wesentlich jünger ist die Besagung der Margaretha, Witwe des Jakob Jung aus Nievern (am 17.05.1630 hingerichtet), vom 14. Mai 1630, wo sie die Angeklagte auf dem Tanzplatz an den Jungen Eichen gesehen haben will. Die letzte Besagung stammt quasi ganz aktuell vom 20. September 1630 von der Witwe des Eydt Frantzen zu Miellen (am 25.09.1630 hingerichtet), wo sie Johannetta Kürrenberger ebenfalls dort gesehen haben will. Da nach der Hinrichtung des Velten Jakob am 4. Januar 1630 neun Monate Ruhe eingekehrt war und es zu keiner Anklage der 1629 oftmals besagten Johannetta Kürrenberger kam, scheint das Interesse an ihr durch die Besagungen vom Mai und September 1630 wieder aufgeflammt zu sein. Und das wohl auch durch folgenden Umstand. In der letzten Besagung vom September wird die Angeklagte als geflüchtet genannt. Philipp Jung berichtet in einem Schreiben an Ludwig vom Stein (sein Vater Johann Gottfried war inzwischen verstorben) vom 24. September 1630greg die Hintergründe. Die jüngst zu Frücht aus der Haft entwichene Person, eine Tochter des Johann Steltzer, sei durch fleißige Nachforschung am gestrigen Montag in der Stadt Koblenz von dem Ausschüsser Claßen Johannes, und anderen, die mit ihm waren, aufgegriffen (erdappet), und auf Vorzeigen einer Vollmacht von den Herren zu Koblenz alsbald gutwillig wieder nach Frücht gebracht worden. Ihr Mann Steffen habe sie von Niederlahnstein, wo sie sich im Arnsteiner Hof etliche Tage und Nächte aufgehalten hatte, durch Marx Schuhmacher nachts nach Koblenz führen lassen. Auf diesen glaubhaften Bericht hin habe Jung diesen Steffen, der sich die Flucht angemaßt hatte, alsbald zum Zuchthaus führen lassen. Wie sie aus dem Gefängnis entfliehen konnte, bleibt unklar. Johann Gottfried vom Stein weist aber den Früchter Schultheiß schon am 3. Juli 1629jul an, die Gasttür am Keller zuzumauern und Ringe in die Wände einzumauern, sodass man die Ketten beim Anschließen der Gefangenen hindurchziehen könne.
Am 30. September 1630greg wird die Angeklagte erstmals verhört. Da die Güte aber bei ihr nicht verfing, wurde sie vom Nachrichter zur Folter geführt, hat aber dann die nachfolgenden Geständnisse ausgeredet. Als sie vor drei Jahren, als sie von den Soldaten weggeführt (verfueret) wurde und diese wieder loswerden wollte (sich deren entschlagen wollen), wieder nach Hause ging, sei der böse Feind auf der Holzhäuser Heide zu ihr gekommen und hätte sie getröstet, als sie in Bekümmernis wegen ihrer Hurerei war. Er hätte sie getröstet und gesagt, sie solle nicht bekümmert sein, er wolle ihr genug geben und aus der Bekümmernis helfen. Er sei ihr in Gestalt des Soldaten erschienen, der sie wegführte, und hätte Georg geheißen, was sie etwas befremdete. Darauf hätte er von ihr verlangt (zugemutet), sie solle Gott abschwören und Federhans zusagen. Auf weiteres Bedrängen hätte sie Gott mit diesen Worten abgeschworen: „Ich sage Gott ab und Federhans zu.“ Federhans hätte ihr einen Reichstaler zur Bekräftigung gegeben und mit ihr unter einer Buche gebuhlt und unnatürliche Unzucht getrieben. Dann sei er in einem Brausen verschwunden. Vierzehn Tage später sei der Teufel auf die Oberwerth[18] zu ihr in die Weiden gekommen und hätte gesagt: „Bist du nun hier?“ Sie hätte Gott dem Allmächtigen zum zweiten Mal abgeschworen und mit ihm unter einem Nussbaum gebuhlt, was wieder unnatürlich gewesen sei.
Dass sie bei der ersten Begegnung mit dem Teufel wegen ihrer Hurerei bekümmert war, führt sie dann neben einigen Berichten über Schadenszauber, teilweise recht abenteuerlich aus. Vor drei Jahren habe sie Adam Hömberger, den Bruder ihres Vaters, in dessen Haus verführt und mit ihm blutschänderische Unzucht getrieben. Als die Frau des Pfarrers Susanna, Tochter des Johann Noll, vor Jahren gestorben sei[19], habe sie den Sarg (toden casten) von Lahnstein nach Frücht getragen. Unterwegs habe sie in Nahndell mit dem Kasten geruht. Herr Antonius (Vietor) hätte dort mit ihr seine fleischlischen Begierden getrieben. Vor einem Jahr, als sie mit Thiel Emmerich von Koblenz nach Frücht ging, haben beide zwischen Nievern und Frücht fleischliche Begierden miteinander getrieben. Damals wollte ihr Emmerich einen Reichsort (¼ Rtl.) geben, den sie nicht annehmen wollte, und habe dabei versprochen, er wolle seine Frau verlassen und Johannetta mit hinweg führen. Vor zwei Jahren, als sie von der Bechelner Buche vom Zaubertanz wieder nach Hause gehen wollen, habe sie unterwegs an der Zeileiche mit Johannes Ansel Unzucht getrieben und hätten so beide die Ehe gebrochen. Als sie vorm Jahr im Herbst Herrn Wilhelm Dausenau[20], Prior des Klosters Arnstein, Rüben nach Niederlahnstein getragen hatte, habe ihr dieser versprochen, den Hof zu Frücht zu verpachten und sie dazu gebracht, dass sie im Kelterhaus Unzucht miteinander getrieben haben, also beide gegen ihren Stand gehandelt haben, sowohl den priesterlichen Eid, als auch die Ehe gebrochen haben. Auf den Tanzplätzen, auf den denen sie war, also Auf Lahn, an den Jungen Eichen und an der Bechelner Buche, will sie allein 26 Personen erkannt haben. Alle Geständnisse will sie mit dem Tod bekräftigen.
Die Angeklagte wird darauf mit einigen Personen konfrontiert, mit denen sie Unzucht getrieben haben will. Am 3. Oktober 1630greg wurde Johannes Ansel zu ihr geführt. Sie habe ihm ins Gesicht gesagt, als sie von der Bechelner Buche vom Zaubertanz wieder heim gefahren seien habe dieser mit ihr an der Zeileiche gebuhlt und beide hätten die Ehe miteinander gebrochen. Adam Hömberger habe sie gleichfalls ins Gesicht gesagt, dass er mit ihr auf seiner Stube gebuhlt hätte und deswegen aus der Haft geflohen sei. Adam Hömberger hätte zu Koblenz in der Apotheke einige Sachen geholt. Diese hätte er ihr gegeben und gesagt, sie solle diese Sachen einnehmen, dann würde sie nicht schwanger werden. Daraufhin hätte sie diese Sachen in einer Milchsuppe eingenommen. Danach wäre ihr sehr übel geworden und sie hätte im Kuhstall die Leibesfrucht, die sie als kleines Wesen erkannte, mit viel Blut verloren (die fruecht in einem großen gepluedt von sich gehen laßen, so sie in eines geringen wesens erkennet)[21]. Am 5. Oktober 1630greg wurde sie mit Emmerich Thielen konfrontiert und hat diesem ins Gesicht gesagt, dass sie innerhalb Jahres Frist Koblenz verlassen und im Philippsthal (heute Ehrenbreitstein) Wein getrunken hätten. Unterwegs zwischen Nievern und Frücht hätte Emmerich mit ihr gebuhlt und die Ehe gebrochen, auch habe er ihr einen Reichstaler versprochen. An gleichen Tag wird die Angeklagte auch zum zweiten Mal gerichtlich vorgeführt, an ihre vorigen Geständnisse erinnert und weiter befragt, wo sie weiteren Schadenszauber gesteht.
Der Jurist Dr. Ludwig Dietrich schreibt Philipp Jung, dem Beamten des Junkers, am 4. Oktober 1630greg aus Koblenz seine rechtliche Einschätzung. Da die Angeklagte im Anfang bei der ersten Verführung sehr liederlich war – wie sie gleichwohl gemeinhin zu sein pflegen – es auch wenige verübte zauberische Taten und Handlungen enthält und die Verhaftete sehr viele Personen denuntiert, wäre seines Erachtens diese Person mindestens mit der Tortur zu bedrohen oder doch nach Gutbefinden (discretion) ein wenig aufzuziehen, mittlerweile auch durch ihren Seelsorger fleißig zu erinnern, dass sie ihre Seele durch falsches Geständnis nicht beschwere, auch andere zur Unschuld entweder aus Eifer allein vom Hörensagen oder dergleichen nicht besagen solle, sondern allein diejenigen, die sie eigentlich und wohl kenne. Würde sie alsdann beständig auf ihrem Geständnis beharren, wäre sie vorbehaltlich eines besseren Urteils (salvo meliore iudicio) mit dem Schwert hinzurichten, was am am 28. September 1630jul (8. Oktober 1630greg) erfolgt.
Zum Schluss darf noch ein Fall von Selbstdenunziation nicht unerwähnt bleiben, der jedoch zu keiner Hinrichtung führte. Margaretha, Ehefrau des Thomas Gierßmann und Witwe des Velten Jakob, der am 04.01.1630jul hingerichtet wurde, bezichtigt sich selbst der Hexerei. Auf die öftere Anzeige ihres Schwagers Marx Meischiedt hin, wird sie am 1. Oktober 1630jul, nur zwei Tage nach der Hinrichtung der Johannetta Kürrenberger, von den Dausenauer und Früchter Pfarrern erstmals verhört. Sie berichtet von ihrer ersten Begegnung mit dem Teufel, Abschwören von Gott, Ausfahrt zum Zaubertanz und Schadenszauber. Genau ein Jahr später, am 30. September 1631jul kommt es zu einem zweiten Verhör. Von Ludwig vom Stein und dem Kellner Henrich Blandorf wird sie daran erinnert, die reine Wahrheit zu sagen und keinen Unschuldigen durch ihre Aussagen in Gefahr zu bringen. Vor acht Jahren, als die ersten Soldaten zu Becheln lagen und auch das Dorf anzündeten, habe sie mit anderen in der Braunebach Unkraut gejätet. Da wären Soldaten zu ihnen gekommen mit der Absicht, sie zu vergewaltigen. Da sie sich weigerte, wäre sie von den Soldaten verprügelt worden. Als sie dann auf dem Nachhauseweg am sogenannten Hofacker vor Frücht vorbeiging, sei eine Frau in Gestalt der Schultheißin zu ihr gekommen und hätte ihr geraten, nicht heim zu gehen. Würde ihr Mann erfahren, dass sie bei den Soldaten gewesen sei, würde er sie gleich nochmal verprügeln. Sie sagte aber, sie ginge heim und ließe es darauf ankommen. Danach wäre ihr Mann auf dem Bungert zu ihr gekommen und hätte, nachdem er die Geschichte gehört hatte, gefragt, warum sie nicht flüchten konnte, wie die anderen auch. Sie antwortete, sie hätte zwar zuerst Reißaus genomen, hätte aber wegen ihrer Behinderung am Bein nicht so rasch fortkommen können. Ihr Mann hätte sich damit zufrieden gegeben und wäre mit ihr heim gegangen. Am anderen Morgen habe sie dann von ihrem Mann Velten Jakob einen scharfen Verweis wegen der Soldaten bekommen, wodurch sie in große Bekümmernis geraten wäre. Sie sei dann in den Kohlgarten am Bungart gegangen, um Kraut für die Suppe zu holen. Da sei ein Mann in Gestalt ihres Mannes zu ihr gekommen und habe sie gefragt, was sie tue und warum sie so betrübt sei. Sie antwortete, sie hätte nicht viel und wäre ein armer, lahmer Mensch. Der Mann hätte sie getröstet und gesagt, sie solle genug haben, wenn sie ihm folgen wolle, was sie dann auch getan habe, indem sie Gott abschwörte. Soweit die Aussagen der Margaretha Gierßmann.
Nicht von ungefähr bestellt Ludwig vom Stein am 2. Oktober 1631jul Matthias Schneider und Claußen Johannes wieder zu Ausschüssern, da das allerabscheulichste und hochstrafbare Laster der Zauberei in Frücht eingerissen sei. Diese sollen, wie auch schon zuvor, Berichte über Zauberei im Dorf sammeln. Zu einem dritten Verhör kommt es am 25. Oktober 1631jul in Gegenwart des Kellners zu Scheuern, des Nassauer Gerichtsschreibers Jeremias Fabri[22] und dem Früchter Gerichtsschöffen Arnold Schütz. Erstmals fallen Unterschiede zu ihren Aussagen der bisherigen Verhöre auf. In einem vierten Verhör am 3. November 1631jul sagt sie, sie habe so lang im Elend gesessen, da wäre es kein Wunder, dass sie etwas vergessen würde und mal so und mal so aussage. Beispielsweise behauptet sie einmal, dass man bei einer Zusammenkunft beabsichtigte, die Weinblüten zu verderben. Dies sei nach ihrer Aussage jedoch falsch, es wären Äpfel- und Birnenblüten gewesen. Oder sie schildert unterschiedlich die Farbe eines Schweins, das sie sich umgebracht haben will. Am 5. November 1631jul kommt es zu einem fünften Verhör. Hier gibt sie erstmals einen Hinweis auf den Grund zu ihrer Selbstanzeige[23]. Und zwar hätte ihr Schwager Marx behauptet, der Junker hätte ihm gesagt, er solle sie zu einem Geständnis bewegen, dann würde sie auf dem Kirchhof begraben werden. Diese Hoffnung hätte auch sie gehabt und habe große Kosten, die prozessbedingt entstehen würden, vermeiden wollen. Auf Nachfrage gesteht Marx Meischiedt, dass er öfters mit ihr geredet habe, bis sie sich offenbarte und gestand.
Schon einen Tag später sendet Ludwig vom Stein die Prozessakten an Martin Naurath[24], Amtmann zu Diez, und bittet um dessen Urteil in der Sache. In seiner Antwort vom 22. November 1631jul stellt dieser fest, dass die Beklagte von unverrrückten Sinnen sei und nicht aus Kleinmütigkeit oder aus Lebensüberdruss (taedium vitae) mehr als die Wahrheit gestehe. Er befürwortet, ein peinliches Halsgericht anzusetzen und sie im äußersten Fall zum Tode zu verurteilen. Es wäre wohl Mitleid mit ihr zu haben, aber man muss mehr auf Gottes Wort und die Rechte sehen. In einem zweiten Schreiben an den Junker vom 7. Dezember 1631jul klingt Naurath jedoch schon bedeutend vorsichtiger. Die Sache finde er aus allerhand Ursachen bedenklich, sodass er darin ungern und besonders allein urteilen wolle. Die Sache könne an eine Juristenfakultät oder sonstwo geschickt und eilends erfragt werden, was darin zu tun sei. Am 1. Dezember 1631jul wird sie dann von dem steinischen Kellner Philipp Geiß in Beisein des Nassauer Gerichtsschreibers Jeremias Fabri und des Früchter Gerichtsschöffen Arnold Schütz zum sechsten Mal verhört. Auch hier geht wieder um Abweichungen in ihren Aussagen, für die sie sich in etwas naiver Sichtweise entschuldigt. Sie meinte, wenn sie einmal etwas gesagt habe und es wäre aufgeschrieben, bliebe es dabei. Doch jetzt könne es sehr leicht geschehen, dass sie von einem oder anderen Umstand etwas anderes als zuvor sage.
Ludwig vom Stein holt dann ein zweites Gutachten ein. In einem Schreiben vom 11. Dezember 1631jul bittet er Wolfgang Ficinus[25], Amtmann in Hadamar, die Porzessakten durchzusehen und sein Urteil mitzuteilen. In einer mehrseitigen exzellenten Analyse vom 15. Dezember 1631jul geht Ficinus detailliert auf die Aussagen ein und kommt zu Schlussfolgerungen, die die Sache abschließend beeinflussen werden. Zunächst gesteht er, dass er zu den Hexereisachen mit der Zeit immer weniger Lust trage, bedingt durch die damit verbundene Erfahrung mit großen Ungewissheiten und mancherlei Gefühligkeiten. Ganz klar erkennt er dann, dass diese Margaretha Gierßmann zu ihrer Selbstanzeige von Marx Meischiedt überredet wurde, was sie in ihrem abschließenden Verhör noch zugeben wird. Er findet aber noch weitere Bedenklichkeiten, zum. Margaretha berichte, vermittelst Schmieren durch einen Schornstein zum Tanz ausgefahren zu sein. Das sei insofern bedeutungslos, da doch beobachtet wurde, dass die Geschmierten nicht leibhaftig ausfahren, sondern an dem Ort, wo sie sich schmieren, in Schlaf versunken verbleiben, wo sie sich auch wiederfinden und vom Schornstein nicht berichtet ist, ob dieser auch breit genug für ihr leibliches Ausfahren sei, gleichwohl es dem bösen Feind unmöglich sei, einen menschlichen Leib geschmeidiger oder kleiner zu machen und durch engere Orte, als der Leib für sich erfordere, auszuführen. Alles was von Margaretha gesagt wurde, vom Ab- und Zuschwören, schlechtem Geld, kalter Buhlschaft ohne Liebe, hinter sich stoßen beim Abschwören, Schmieren, (durch den) Schornstein fahren, Blüten oder Erdengewächse verderben, Brotmangel bei zauberischen Tänzen, Trinken aus Viehklauen, Umbringen des Viehs durch Schlagen oder Wünschen in Teufels Namen und dergleichen mehr, sind Dinge, die der gemeine Mann im täglichen Geschwätz den Zauberinnen zuschreibt, die besonders in dieser Zeit allenthalben durch das ganze Land hin in unzählig vielen Geständnissen hingerichteter Personen, von Anklägern, Zeugen und anderen, was eigentlich gar nicht sein sollte, ausgesprengt und zum gemeinen Geschrei geworden sind. Aber vermöge peinlicher Halsgerichtsordnung Art. 60 bewirken dergleichen Aussagen keine Anzeigen oder andere Wirkungen, die nicht so beschaffen sind, dass der Gestehende diese nur allein weiß, sondern andern vorher gesagt habe und sie also aufgeschnappt sein mögen.
In einer abschließenden Befragung vom 16. Januar 1632 durch den erst zwei Jahre zuvor neu angetretenen Früchter Pfarrer Johann David Werner berichtet Margaretha Gierßmann dann vom Grund ihrer Selbstanzeige. Bedingt durch das Geschwätz der Leute, die sie für eine Zauberin hielten, und die deswegen durch ihren Schwager erfolgte Überredung zur Selbstanzeige, habe sie es schließlich getan. Alle ihre Aussagen habe sie sich ausgedacht. Auf die Frage, wie sie die Dinge so ausführlich schildern könne, sagt sie, dass man es von anderen höre. Den Angeklagten wurden ihre Geständnisse ja öffentlich vorgelesen. Der psychologische Druck, unter dem die Frau stand, lässt sich nebenbei heute nur schwer fassen. Bezüglich der Bedenken von Amtmann Ficinus wird sie gegen Verpfändung von Hab und Gut, da sie keine Bürgen stellen konnte, noch am selben Tag wieder freigelassen, jedoch mit gegebener Handtreue an Eides statt sich wieder einzufinden, wenn die Sache es erfordere.
Zusammenfassung
Die Früchter Hexenprozesse 1629-1630 stellen mit zehn hingerichteten Personen für diese Zeit eine Ausnahme an der unteren Lahn dar. Aus der Fülle von Daten wurden typische Anklagepunkte beispielhaft ausgewählt und die teilweise unter Folter erfolgten Geständnisse der Angeklagten auf Gemeinsamkeiten untersucht. Schließlich wurden die Prozessverläufe der einzelnen Personen dargestellt, wobei es auch darauf ankam zu schildern, wie die Angeklagten ihre erste Begegnung mit dem Teufel erzählten. Auch der Schriftverkehr zwischen Philipp Jung, der die Prozesse leitete, und seinem Landesherrn Johann Gottfried bzw. Ludwig vom Stein, wurde beleuchtet.
Anmerkungen:
[1] Einen Überblick gibt Hans-Jürgen Sarholz: Geschichte des unteren Lahntals und seiner Region, Hrsg. vom Verein für Geschichte, Denkmal- und Landschaftspflege e. V. Bad Ems, Bad Ems 2023, S. 89 ff.
[2] Den frühesten Hinweis auf Zauberei in Frücht findet sich in einer gütlichen Befragung der Löwen Greth vom 11. Juli 1573, die wegen Zauberei im August 1573 hingerichtet wurde. Dort besagt sie eine Anna und eine Meckel von Frücht, die Witwe eines Hieronymus und die Witwe des Rüeben Endres. Johann Gottfried vom Stein hatte im Juli 1629 Friedrich Weinbach, Zollschreiber und Kellner zu Oberlahnstein, gebeten, in der Repositur in Lahnstein alles aus den Akten wegen Zauberei hingerichteter Personen herauszuschreiben, was Frücht angehe.
[3] Akte Nr. 5812; Worte aus dem Text der Vorlage stehen in originaler und angepasster Schreibweise kursiv
[4] Einige Personen berichten, bei Weigerung den Schadenszauber zu begehen, vom Teufel verprügelt worden zu sein.
[5] Das Verb fahren hatte damals noch die allgemeinere Bedeutung, sich von A nach B bewegen
[6] Als Fronsonntag bezeichnete man den Sonntag nach einem der sogenannten Quatember-Tage, vier ausgezeichneten Bußtagen im Kirchenjahr, die ungefähr mit dem Beginn der vier Jahreszeiten zusammenfallen
[7] Auch: Constitutio Criminalis Carolina (CCC) von 1532, Deutschlands erstes Strafgesetzbuch
[8] Die Texte der neun Todesurteile (eine Person ist nach der Folter gestorben) unterscheiden sich kaum voneinander.
[9] Nach einer Prozesskostenaufstellung, die den ausgewerteten Akten beiliegt, erhielt der Nachrichter für Tortur und Hinrichtung für jede Person 5 Rtl.
[10] Johannes Hömberger erscheint 1599 als Johann von Hömberg erstmals in einer Früchter Bedeliste (Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (künftig: HHStAW), Abt. 351, Nr. 1006, fol. 24v). Schon 1608 bezichtigt Steltzers Johann von Frücht den Johannes Holzhäuser (Holtzhaußen) von dort und dessen Mutter der Hexerei und zahlt 3 fl. 12 alb. Wette (HHStAW, Abt. 351, Nr. 1532). Er wird am 23. Juli 1636 in Braubach begraben, wohin er sich wegen der Pest geflüchtet hatte.
[11] Philipp Jung an Johann Gottfried vom Stein am 19.08.1629jul
[12] Johannes Holzhäuser, dessen erste Ehefrau Anna und Tochter Apollonia 1629 hingerichtet werden, wird am 15. März 1636 in Braubach begraben, wohin er sich wegen der Pest geflüchtet hatte.
[13] * um 1585/90, † nach 1629; 1613 Vertreter des Franz von Eltz auf dem Reichstag zu Regensburg, 1615; RKG-Advokat, 1620 RKG-Prokurator (https://www.thesaurus-personarum.de, abgerufen am 20.03.2024)
[14] Übersteigevorrichtung an einem Zaun
[15] Verkleinerung zu Schirbel = kleines irdenes Gefäß (Grimm: Deutsches Wörterbuch)
[16] Anton Vietor: von Bierstadt (Berstadianus Nassovius); immatr. 30.09.1598 zu Marburg, 1611 Diakon zu Strinz-Trinitatis; 1615-1631 Pfarrer zu Frücht (Wilhelm Frese/Friedrich Schaback: Geschichte des Dorfes Frücht, Frücht 1952, S. 57)
[17] Pfarrarchiv Frücht: erstes Kirchenbuch (1615-1706), Totenregister von Anton Vietor, Nr. 132
[18] Ihr Ehemann Steffen Kürrenberger war vermutlich Sohn des Jörg Kürrenberger, einem Hofmann des Klosters auf Koblenz-Oberwerth
[19] † 17.11.1620 Frücht
[20] ein Wilhelm Eschenauer war 1631-1663 Abt des Klosters Arnstein
[21] Es gab eine ganze Reihe pflanzlicher Abortiva wie z. B. Poleiminze als Abtreibungstrank
[22] Jeremias Fabri: vor 1625 Schulmeister zu Diez; ab 26.09.1625 Landschreiber zu Hadamar; ab 18.07.1640 Schultheiß des Amtes Hahnstätten, am 15./25.03.1641 in Gnaden entlassen, zu Netzbach
[23] Aus einer Marginalie zum Text erfährt man, dass sie den Frohn Peter Eitelborn gebeten habe, die Ketten abzustreifen und sie heimlich frei zu lassen, was dieser aber ablehnte. Ansonsten würde sie in seiner Stube sitzen, wo er sein Handwerk verrichte. Dies lässt vermuten, dass sie nur nachts angekettet war und sich tagsüber in der Stube des Frohn unter dessen Bewachung aufhielt.
[24] Martin Naurath, auch Neurath, * 1575 Siegen; † 1637 im Dillenburger Schloss, war ein deutscher Philosophie- und Rechtsgelehrter in Herborn sowie Rat und Amtmann in Siegen und ab 1617 in Diez
[25] Wolfgang Ficinus: * 1595 Butzbach; † 22.05.1645 Hadamar; 1595 Studium in Marburg; 1608 Professor der Rechte und Prorektor zu Herborn, 1617 Rektor zu Herborn, ab 1623 wirklicher nassau-katzenelnbogenscher Rat, Kanzleidirektor (schon 1622) und Amtmann in Hadamar; konvertiert wie auch Johann Ludwig von Nassau-Hadamar zum kath. Glauben
Letzte Änderung: 2. April 2025
Ralph Jackmuth