aus: Michel, Fritz: Geschichte der Stadt Oberlahnstein. Buchdruckerei Franz Schickel Nachf. Oberlahnstein, 1925
Inhalt
1 Die Pfarrei auf dem Spieß bei Ems
2 Die Höfe auf dem Spies bei Ems und das Mainzerhaus
3 Die Waldhöfe
3.1 Die Dörstheck
3.2 Hof Buchholz
3.3 Hof Kirchheimersborn
3.4 Hof Neuborn
3.5 Hof Grenzloch
4 Adelige Höfe
4.1 Der Wintersberger Hof
1 Die Pfarrei auf dem Spieß bei Ems
[S. 324] Die Spieß-Emser Kapelle war 1661 vom Landgrafen Ernst von Hessen-Rheinfels, der 1652 mit seiner Gemahlin Maria Eleonore, Gräfin zu Solms, in Köln zum katholischen Glauben übergetreten war, mit Genehmigung des Mainzer Erzbischofs erbaut worden. Ein Eintrag im Oberlahnsteiner Schöffenbuch berichtet darüber:
„Den 8. Juny (1661) als vorhin Herr Landgraff Ernst resolvirt gehabt, den Catholischen Badtgästen im Baadt zu Embs umb ihre Andacht auff Chur Mainzigh boden auffzubawen und zu befürderung dessen umb permission an Ihro Churfl. Gnaden zu Mainz schriftlich ansuchung gethan und erhalten“ — da erschienen auf kurf. Befehl der Zollschreiber und Schultheiß Hans Werner Vogt und Joh. Karl Lanstein mit 6 Schöffen und einigen Bürgern als Förstern daselbst, „und den bequemblichen ohrt den altar versus orientem zum berg unden zu und die länge mit der Kirchenthür gerad fort zu der bach zu abgezaiget“, wobei von landgräfl. Seite der Amtmann zu Reichenberg, Herr Seb. Kayser mit etlichen Werkmeister erschienen war. Es wurde bei der Besichtigung nicht viel Streit in den Weg geworfen, „außer daß der Untervogt den gewöhnlichen Fahrweg zur Capellen zu uber seine wieß jenseits der Bach liegend nicht gestatten und vor solchen paß 50 Thlr. haben wollt.“
Es war ein dem hl. Goar geweihtes Kapellchen, in dessen Chor noch heute eine mit dem landgräflichen Wappen geschmückte Tafel an den Erbauer erinnert. Die erste Erweiterung der Kapelle erfolgte 1711, wozu die Stadt Oberlahnstein 16 Stämme aus ihrem Wald hergab, eine weitere 1724. Während dieses dritten Baues wurden Taufen usw. in einer im Mainzer Hause vorübergehend eingerichteten Kapelle abgehalten. Das Wappen des Erbauers, des damaligen Mainzer Erzbischofs, des Grafen Lothar Franz v. Schoenborn, ziert noch heute die Westseite des Kirchleins.
Den Gottesdienst in dieser Kapelle versahen anfangs, ohne besonderen Auftrag des Ordinarius, Kapuziner aus Ehrenbreitstein, dann Mönche aus dem nahen Prämonstratenser-Kloster Arnstein. Sie hielten nicht nur an Sonnen-und Feier- [S. 325] tagen Gottesdienst ab, sondern nahmen auch Taufen und Trauungen, sowie die geistliche Versorgung der kranken Katholiken auf den Waldhöfen der Umgebung vor. Die mit der Seelsorge beauftragten Arnsteiner Mönche erhielten von ihrer Abtei zwölf Malter trauen und 3 Ohm Bier. Auch lieferten ihnen die Hofleute das Brandholz, dass ihnen im Oberlahnsteiner Wald angewiesen wurde. Die Hälfte der Oblationen dürfte der Geistliche für sich behalten.
Diese Pfarrvertretung veranlasste 1709 den Abt Johannes Schwenk von Arnstein zu Eingaben an die Kurfürsten von Mainz und Trier, worin er um eine anständige Fundierung, sowie um Trennung der Kapelle von der Mutterkirche Oberlahnstein und Inkorporation in seine Abtei nachsuchte. Denn sie habe sehr an Bedeutung gewonnen durch die zunehmende Zahl, „so ansehentlicher uffs Embser Baadt alle Jahr zweymahl zur Baadt- und Brunnenchur ankommender hohen Herren und Baadtgästen“, als auch durch die zunehmende Zahl von Pfarrkindern aus den Oberlahnsteiner Waldhöfen so wohl als den lutherischen und kalvinistischen Ortschaften der weiteren Umgebung, die damals angeblich 500 Kommunikanten zu Ostern stellten. Der Oberlahnsteiner Zollschreiber zeigte sich dem Projekt nicht abgeneigt, zumal der wohlhabende Aachener Ratsherr Jacob Damen — dessen Epitaph noch heute vorhanden ist — der Kapelle 700 Thlr. vermacht hatte und die Zinsen der von der Kellerei s. Zt. eingezogenen Altäre hier für zur Verfügung ständen, die immerhin 4-6 Ohm Wein betrugen. In einer nochmaligen Eingabe vom 23. Januar 1710 drang der Abt nochmals auf jene Inkorporation und auf Abtretung des der Pfarrei zuständigen Drittels vom [S. 326] Zehnten jener Waldhöfe, da der Oberlahnsteiner Pfarrer ja tatsächlich mit diesem nichts mehr zu tun habe.
Pfarrer Limpert ließ sich auch bestimmen, für die Dauer seines Lebens dem Pater Leo fünf Malter Weizen und sieben Malter Hafer zuzusichern. Im übrigen fand das Gesuch des Abtei die Ablehnung des Ordinarius in Trier, der die Kapelle lieber einem Weltgeistlichen übertragen haben wollte.
Als nun 1718 J. Castor Pfarrer geworden war, wollte er auch die ihm in der Spieß-Emser Kapelle zustehenden Funktionen wieder erfüllen, wobei er in heftigen Streit mit dem Arnsteiner Mönch P. Johann Braun geriet, der bisher dieselben versehen hatte, in zwei Zimmer eines Hofhauses im Spieß wohnte, und auf die ihm vermeintlich zustehenden Gebühren, wie sie P. Leo bezogen hatte, nicht verzichten wollte. Erst kam es zu unangenehmen Zusammenstößen zwischen beiden, der Pater steckte die Kirchenschlüssel ein und ließ den Pfarrer nicht die von Jacob Damen gestiftete Messe lesen oder trug gar die Paramente weg, als der Pfarrer die Frau des Sendschöffen Schroeder vom Heinrichshof beerdigen wollte. Der Pfarrer musste sich welche aus Nievern holen lassen, und erhob feierlich Protest angesichts der Waldleute, „die bereit waren, ihnen mit Waffen und Bombarden gegen jedermann zu verteidigen“, während Zollschreiber und Mainzer Regierung dem Erzbischof von Trier Beschwerde erhoben, dass Castor dem Arnsteiner Mönch die Seelsorge nähme.
Unterm 25. Mai 1723 entschied das Koblenzer Konsistorium zugunsten des Pfarrers, der drei Tage später sich in einem Schreiben an den Mainzer Erzbischof erbot, in Anbetracht des Kirchenneubaues und der vom Erzbischof geplanten Anstellung eines beständigen Geistlichen, auf seine geistliche Jurisdiktion über die Hofleute und seine Stolgebühren zu verzichten, vorbehaltlich der Zustimmung seines Trierer Ordinarius und unter Vorbehalt des großen und kleinen Zehnten in Heu und allen Früchten von den an jenen geistlichen abgetretenen Höfen. Zu der neuen Vikarie sollten künftig gehören: erstens alle um den Spieß liegende Mainzische Höfe und Häuser, zweitens die Höfe Wintersberg, Grenzloch, Kirchheimersborn, Heinrichshof, Buchholz, Dörstheck, der neue Hof auf dem Bickenberg, drittens die Mühle oberhalb des Dorfes Miehlen [Miellen!]. Da die Stolgebühren, nach Aussage des Oberlahnsteiner Zollschreibers, an 18 Malter Früchte von den Höfen, abgesehen von dem Halbscheid der Oblatorum und andere reichliche Almosen seitens so vornehmer Kurgäste betrugen, wozu noch jede 35 Thlr. der Damenschen Stiftung, 5 Ohm Wein aus der Kellerei und an die 24 Holzfuhren aus dem Stadtwald kamen, so trug der Erzbischof kein Bedenken, die neue Stiftung zu genehmigen, worauf der Mainzer Kurfürst den Mainzer Seminaristen Peter Wunnerle die Präsentation erteilte, die vom Koblenzer Konsistorium bestätigt wurde (1724). Da aber die Einkünfte jenen Angaben nicht ganz entsprachen und zum Leben kaum reichten, so ging er bald weg. Deswegen genehmigte der Kurfürst seinem Nachfolger Anton Söldner eine jährliche Zulage von 50 fl. und einem Fuder Wein aus der Kellerei, mit der Verpflichtung, außer den Hofleuten im Stadtwald auch die Seelsorge der in den benachbarten protestantischen Orten lebenden Katholiken zu übernehmen (1729). Söldner wohnte meist in Lahnstein beim Zollschreiber Kammerrat Will, weswegen er mit letzterem verfeindete Pfarrer Castor und der Nieverner Pfarrer beim Koblenzer Konsistorium vorstellig wurden, das den jungen Geistlichen zur Residenz verpflichtete. Doch dieser entschuldigte sich damit, dass er kein Fahrerhaus habe, worauf er wiederum „antiquam schlendriam ressumirt und die gute Kuchel im Schloß repetirt“, bis ihm das Konsistorium mit der Suspension bedrohte. Da die Mutter Kirche den hl. Martin als Patron hatte, so wurde der Spießer Kapelle 1728 vom Koblenzer Konsistorium die Feier dieses Festes anbefohlen, obwohl ja St. Goar deren Patron war. 1728 fand zum erstenmale die alljährliche Versammlung der Geistlichen des Dekanat auf dem Spieß statt, zu der man zwar den [S. 327] zur Kur weilenden Erzbischof einlud, doch erschien der selbe nicht. Auch 1730-31 fanden diese sogen. „Congregation Carolinae“ hier statt.
1732 versuchte Söldner einen Friedhof anzulegen. Schon hatte das Gericht ihm Bäume dazu bewilligt, da kam der Pfarrer dahinter und bedeutete den Schultheißen, dass der Curat dazu nicht berechtigt sei, weil Spieß-Ems bis jetzt keine von der Mutterkirche dismembrierte Filiale sei. Infolgedessen mussten auch weiterhin die verstorbenen in Oberlahnstein oder in der Kapelle selbst beerdigt werden. Die Mainzer Regierung hatte sich inzwischen des Kuraten angenommen und aufgrund des Vertrages mit Frau v. Coccetti die Stadt Oberlahnstein gezwungen, das Haus des Hofmanns Karl Zapp als Pfarrhaus in Stand zu setzen, sodass dieser nunmehr „ein funkel new Haus“ erhielt (1736). Die Gemeinde hatte außerdem Bauholz noch 300 Thlr. dazu hergegeben, wogegen Söldner sich unterm 13. Januar 1736 verpflichtet hatte, nur Lahnsteiner Handwerker zu beschäftigen. Nach dem vorhandenen Bauriss war es ein zweistöckiges Fachwerkhaus mit rundem Giebelaufsatz.[1] Auch gab ihm der Mainzer Kurfürst noch weitere 12 Malter Korn, sodass er nunmehr außer diesen und den 50 fl. ein Fuder und fünf Ohm Wein, 24 Wagen Holz von den Hofleuten, 35 Thlr. wegen des sonn-und feiertäglichen Amtes und die Stolgebühren erhielt. Söldner Betrieb nun in dem neuen Hause eine Pension für Kurgäste, für die er aus dem Emser Bad Wasser ins Haus schaffen ließ, wodurch der Bau sehr litt, und das Pfarrhaus in einen Gasthof verwandelt wurde. Bei dem Tode Söldners (1750) kam es deswegen zu einem Zwist zwischen seinen Testamentsvollstreckern und im Oberlahnsteiner Stadtschultheißen, der für Reparationskosten 30 fl. von Söldners Nachlass zurückbehalten wollte. Auf ein geharnischtes Schreiben des Konsistoriums einigte sich der Schultheiß mit Söldners Nachfolger auf 27 fl. Dieser Gottfried Busch nennt sich zum erstenmale „Pfarrer“. Es muss also wohl zwischen 1750 und 1766 die Trennung der Pfarrei Spieß-Ems von der Mutterkirche stattgefunden haben. Seitdem gab es dort auch einen Friedhof, der später als Friedhof für Kurgäste diente.
Um 1770 hatte der Pfarrer von Biehl zur Verbesserung seiner kargen Einnahmen noch 64 fl. von den Gefällen des ehemaligen St. Ulrichsaltares in Oberlahnstein bekommen. Doch hatte er damit die Verpflichtung übernehmen müssen, wöchentlich eine Messe im Zollschloss zu feiern. Ein Visitationsbericht aus dem Jahre 1786 vermerkt, dass damals 200 Kommunikanten zur Pfarrei gehörten. Die Kirche besaß drei Altäre, die dem hl. Martin, dem Joh. v. Nepomuk und der Muttergottes geweiht waren, ferner ein silbernes Ziborium, zwei silberne Kelche und eine silberne Monstranz — Reliquien hatte sie nicht. Der Taufstein besitze keine Muschel und sein nicht verschließbar. Auch sein kein verschließbares Tabernakel da. Der Pfarrer verwahre die Paramente aus Angst vor Diebstahl im Pfarrhaus. Drei Bilder seien wegen ihrer Anstößigkeit zu beseitigen. Dem Kirchhof fehle Kreuz und Einfriedigung. Das Pfarrhaus sie in gutem Zustand. Der Pfarrer habe baldigst Sendschöffen anzustellen und für die Errichtung einer Schule zu sorgen. 1787 erhielt Johannes Neumann vom Trierer Erzbischof die Erlaubnis, die durch die Freigebigkeit eines Kölner Kurgastes neugegossene größere Glocke zu benefizieren. Im selben Jahre richtete der Pfarrer in dem 1780 erweiterten Haus eine Schule ein, in der er selbst den Unterricht an die nur unregelmäßig erscheinenden Kinder aus den Waldhöfen erteilte. Zum Fronleichnamsfeste gab ihm der Oberlahnsteiner Zollschreiber 3 fl. für Schießpulver, „zumal die viele Spies gerade uber in Ems wohnende Lutheraner erbeuet, und der sehr armen Kirch manch Opfer gebracht wird“ (1791). 1800 beschwerte sich Pfarrer Simon, dass er von Räubern fast ausgeplündert worden sei, nachdem ihm vorher die französischen Kriegsvölker und dann die K. K. Rotmäntel übel mitgespielt hatten. Er bat dringend, ihm den Wein aus der Kellerei in Natura und nicht in Geld zu liefern, da er sich dabei viel [S. 328] schlechter stehe. Er erhielt damals aus der Kellerei Oberlahnstein 114 fl. an Geld, 12 Malter Korn und 5 Ohm Wein. Auch Neumanns Nachfolger Simon behielt jene St. Ulrichs-Vikarie mit ihren 64 fl. Jahreseinnahme, die das magere Geldgehalt des Pfarrers im Betrage von 50 fl. erst auf jene 114 fl. steigerte. 1819 zahlte die Stadtgemeinde Oberlahnstein 40 fl. 48 Kreuzer Reparaturunkosten für das Pfarrhaus auf dem Spieß. Bis zur endgültigen Trennung gab Oberlahnstein der Pfarrei jährlich 1,85 Klafter Eichen- und ebensoviel Buchenbrandholz.
Um 1855 wurde ein neuer Friedhof angelegt. 1865 bewilligte die Stadt Oberlahnstein 500 fl. Zuschuss für eine neue katholische Kirche auf dem Spieß unter der Bedinung, dass sie auf Oberlahnsteiner Gemarkung zu stehen komme. Bei der Grenzregulierung zwischen Oberlahnstein übernahm die Stadt die Verpflichtung, für eine Begräbnisstätte der Bewohner der Oberlahnsteiner Hofgüter zu sorgen.
Bis zum 8. Dezember 1876, da nach großen Schwierigkeiten der Neubau einer Kirche in den Anlagen eingeweiht werden konnte, war dieses kleine Kirchlein auf dem Spies die einzige katholische Kirche in Ems.
Als Pfarrer seien genannt: Peter Wunnerle 1724, Anton Söldner 1725-50, Busch 1750-66, van Biehl 1766-85, Anton Neumann 1785-87, Nikol. Simon 1787-1818, Embs 1810-22, Gerharz 1822-30, Phil. Müller 1830-39, Jos. Faust 1840-49, Caspar Dieffenbach 1849-51, Jos. Stahl 1851-62, Philipp Junk 1863-86, Franz Locher 1886-1906, Kunst (seit 1. Oktober 1906).[2]
Anmerkungen
[1] Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Reg.-Archiv Lade 642-H. 2441
[2] Staatsarchiv Wiesbaden IX 10, X 14, 16, 21, 22, 23
2 Die Höfe auf dem Spies bei Ems und das Mainzerhaus
[S. 205] Gegenüber dem Emser Bad lagen von jeher ertragreiche Wiesen, welche die Stadt zu verpachten pflegte. Schon 1372 verlieh sie den „Spies an der Lanen by Eiimezen“ auf 25 Jahre dem Wilhelm Agnesen und Herbort um 6 fl. Jahrgeld. Nach Ablauf dieser Zeit pachtete Henne von Nassau ihn um fünf fl. auf dieselbe Zeitspanne. Doch schon 1405 wurde er in Erbpacht auf 50 Jahre an Henne von Becheln ausgeliehen um 5 fl. Jahreszins[1]. Es fehlt sodann während 150 Jahre jede Überlieferung. 1611 waren die Spießwiesen gegen 13 fl. 6 alb. jährlich an 15 verschiedene „Stämme“ auf vier Jahre verpachtet, meist Emser und Dausenauer, deren Familien sie anscheinend schon seit langem in Erbpacht besaßen. Auf diesem Gelände hatte Landgraf Ernst mit Verwilligung des Mainzer Erzbischofs 1661 eine Kapelle für katholische Kurgäste und die umwohnenden Hofleute erbaut, deren Grund und Boden die Stadt Oberlahnstein zu diesem Zwecke durch Zollschreiber, Schultheiß, Schöffen und Förster hatte abstecken lassen. Als dann 1693 Erzbischof Anselm Franz, der häufig nach Ems zur Kur kam, auf Mainzer Boden ein Haus zu bauen wünschte, dass zugleich auch als Pfarrhaus dienen konnte, suchte er dazu dieses Wiesengelände von etwa 12 Morgen zu erwerben. Der Zollschreiber Löhr kaufte es darum den Erbpächtern um ein Spottgeld — 80 Thlr. — ab, nicht ohne auf die Verkäufer einen gelinden Druck ausgeübt zu haben. Das Haus wurde auch gebaut, wobei die Oberlahnsteiner Hofleute alle nötigen Fuhren in der Fron leisten mussten. Der Kurfürst überwies der Gemeinde als Entschädigung 600 fl. sächsischer Quartiergelder, die sie hatte zahlen sollen. Die Stadt verkaufte sodann dem Kurfürsten noch ein kleines dabei gelegenes städtisches Höfchen, das später als Pfarrhaus diente. Auch erhielt sie als Entschädigung für den [S. 206] Pachtausfall fünf Thlr. Jahreszins. Schon 1695 starb der Kurfürst und der erst 1696 vollendete Bau fiel samt Garten und Wiesen dem Kammerpräsidenten Frhrn. v. Ingelheim als Erbe zu, der sie 1708 dem langjährigen Platzmajor von Oberlahnstein, dem kurpfälzischen Obristen Philipp Jacob v. Coccetti veräußerte. Dieser erhielt auf seinen Antrag adelige Freiheit für das Haus, sowie die Erlaubnis für Wein- und Bierzapf, da er daselbst ein Logierhaus für Kurgäste einzurichten gedachte. Er versprach die dortige Kapelle zu vergrößern und sie zu dotieren, sowie einen Platz für einen Kirchhof und einen Garten für den Geistlichen herzugeben. Stattdessen errichtete er aber in dem Haus eine Brauerei und Branntweinbrennerei, seine Witwe weigerte nicht nur die Dotation der Pfarre und die Hergabe des Friedhofs, sondern ließ auch den Geistlichen 1714 aus dem kleinen Pfarrhaus herauswerfen. Die Vergrößerung der Kapelle war inzwischen auf Kosten des Erzbischofs um 1711 erfolgt. Nach längeren Verhandlungen mit der Stadt erklärte sich die sehr energische Frau v. Coccetti, die den Zollschreiber, der von ihr die Entrichtung der der Kellerei zuständigen Grundzinsen von den Wiesen verlangt hatte, einen „Ertzcouion und Federfuchser“ genannt und gedroht hatte, ihn zu „maßakriren, wenn ihr Sohn nicht Mannes genug seye“, endlich am 16. April 1716 bereit, 650 fl. zu zahlen, um damit alle Ansprüche ledig zu sein. Die Stadt verpflichtete sich ihrerseits das Häuschen, das Carl Zapf sel. Mit Erlaubnis des Gericht unweit der Kapelle gebaut hatte, zu einem Pfarrhaus herzurichten[2]. Frau v. Coccetti verpachtete später das Haus „gegen Embser Baadt uber gelegen“, da ist zu unsicher und einsam war. Es brachte trotz seiner Größe nicht mehr als 40 fl. ein.
Schließlich verkaufte es ihr Sohn, der Mainzer Domherr Wilhelm v. Coccetti am 9. August 1733 um 2100 fl. dem Kanonikus zu St. Florin in Koblenz C. J. v. Baring. Damals gehörten zu dem Haus als freiadeliger Besitz noch „ein Garten und der Vorplatz an der Lahn als bürgerlicher Besitz, ein Feld zwischen Lahn und dem Weg, stößt an den Garten, hält 11 Morgen 13 Ruten. Item der Garten von ca. 3 Morgen, von welchem Gut, so von der Gemeinde zu Oberlahnstein verkauft worden, an die Stadt nebst der jährlichen Weinbeet ein jedes Simpel jährlich zu entrichten 42 Kreuzer, drei Pfennig.“ Auf dem Haus lastete eine Hypothek von 1800 fl. Der neue Pächter behielt zunächst den Coccettischen Pächter Wilh. Frank bei, der dort eine gutgehende Wirtschaft betrieb, die nicht nur von den Kurgästen, sondern auch von den Emser Einwohnern gerne besucht wurde. Auch nutzte er die dem Herrn v. Coccetti verliehene Freiheit des abgabefreien Weinzapfes, des Bierbrauens und Branntweinbrennens aus. Ferner nahm er eine Anzahl geringer Familien als Mieter auf, ohne dass diese der Stadt Lahnstein ein Einzugsgeld bezahlten. 1778 verkaufte Baring das Haus dem Lahnsteiner Bürger Joh. Georg Herresdorf, von dem es 1779 ein Holländer Joh. Wilh. Reinsteiner erstand, der es als Ruhesitz benutzen wollte, dabei aber doch eine kleine vornehme Wirtschaft betrieb.
In demselben fanden vom 25. Juli bis 25 August 1786 die durch den Namen der „Emser Punktionen“ bekannten Zusammenkünfte und Besprechungen der Deputierten der vier Erzbischöfe statt, die darum eigentlich jenen Namen zu Unrecht führten, da sie auf Oberlahnsteiner Grund und Boden gepflogen wurden und darum zum minsten „Spieß-Emser Punktionen“ heißen müssten![3] Unterm 5. Dezember 1787 verhandelten die Reinsteinschen Eheleute über den Verkauf dieses von allen herrschaftlichen Abgaben befreiten Hauses samt 11 Morgen Gartenlandes. Sie wollten dafür 2561 fl. haben. Sowohl der Badeverwalter G. U. Schapper, als der nassauische Verwalter Goedecke bemühten sich darum. Schapper erwarb es schließlich unter Vermittlung des Metzgermeisters Georg Wilh. Dresler, doch musste er sich noch mit Herresdorf, der gegen den Verkauf an Schapper als einen „Auswärtigen“ beim Oberlahnsteiner Schöffengericht Beschwerde einlegte, vergleichen. Schapper benutzte das Haus [S. 207] wie bisher als Logierhaus und Gastwirtschaft, bis 1806 der Pächter des Emser Kurhauses Hartung dagegen Berufung bei der nassauischen Regierung einlegte, die bei der Untersuchung feststellte das dem Mainzer Haus nur für Coccetti und seine Nachkommen adelige Qualität verliehen worden war und dass es niemals, wie z. B. der Wintersberger Hof zur Ritterschaft gesteuert hatte. Das Haus, der Garten und der Vorplatz seien allerdings stets von Gemeindesteuern verschont geblieben, nicht aber die dazugehörigen sonstigen Grundstücke. Diese Feststellung genügte, um dem Schapper die Gastwirtschaft zu entziehen. Er beschränkte sich auf die Bewirtschaftung seiner Ländereien, die nach seinem Tode von seiner Frau verpachtet wurden, zunächst an einen Einzelnen, dann parzellenweise. Das Wirtschaftsverbot wurde später wieder aufgehoben, denn 1838 war ein Jak. Fried. Schaaf Gastwirt im „Mainzer Haus ufm Spieß“, 1847 Karl Gustav Ackermann Pächter desselben. Um 1857 kam das Haus an den Badearzt Dr. Anton Busch aus Limburg, von dessen Erben es zu Anfang dieses Jahrhunderts der Badearzt und Landtagsabgeordnete Dr. Stemmler erwarb[4].
1737 hatte die Stadt Oberlahnstein den Spießerhof einem Beständer auf zehn Jahre verliehen. 1758 gab es zwei städtische Hofleute daselbst, von denen der eine Beständer, Carl Zappey, 14 Simmer, der andere, Martin Zipf, 3 Malter Hafer und 3 fl. bzw. 3 fl. 3 kr. trockenen Weinkauf für das Gericht am Geschworenen-Montag geben musste. Andreas Zipp verkaufte seinen Hof 1764 dem Ludwig Bonnig.
Schon 1858 hatte die Gemeinde Ems um Ausscheidung des Distrikts Spieß aus dem Oberlahnsteiner Gemeindeverband nachgesucht. Man wollte die Grenze bei der Behausung des Dr. Busch ziehen, Oberlahnstein war wohl damit einverstanden, aber nicht gewillt, auch nur einen Fuß Gemeindeeigentum abzutreten und verlangte dazu noch freie Lahnüberfahrt für seine Bürger. Der Plan zerschlug sich. Erst im September 1871 fanden neue Verhandlungen statt, doch einigte man sich nicht über die Entschädigung, die Ems für einen Teil des abzutretenden Waldes zahlen sollte. Erst am 1. Juli 1876 erfolgte die definitive Abtretung des Spieß-Ems samt einem Teil des Distrikts Rödelstein an die Gemeinde Ems. Schon vorher hatte die Stadt Oberlahnstein die Anlage eines Promenadenwegs auf dem Wintersberg durch den Rödelstein genehmigt (1865). Auch hatte man der Emser Blei-und Silberhütte 1873 die Errichtung von Werkstätten und Wohnungen gestattet, sowie dem Christian Bauer die Anlage eines Schießstandes.
Der Betrieb der Eisenhütten und der zu gleicher Zeit einsetzende lebhafte Holzhandel Holländer Kaufleute hatten in Verbindung mit einer höchst verderblichen Forstnutzung seitens der Gemeindemitglieder zur Folge, dass in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts große Strecken des Waldes gelichtet waren. Diese vergab nun die Stadt an unternehmungslustige Bauern als Hofgüter, wo sie einigen auch die nötigen Gebäude erstellte, während andere dies auf eigene Kosten traten. Es waren nur kleine Bauernhöfe, deren Pächter aber noch im umliegenden Stadtwalde den Weidebetrieb hatten und sich wahrscheinlich auch sonst darin für die geringe Pacht schadlos hielten.
Nach einem Schreiben des Kurfürsten Lothar Franz vom 8. Mai 1699 an den damaligen Zollschreiber, waren die Beständer dieser städtischen Höfe, deren es damals zwölf gab, leibeigen und mussten im Todesfall dem Landesherrn das Besthaupt, d. h. das wertvollste Stück des Viehbestandes geben.[5] Auch waren [S. 208] sie nicht dem Stadtgericht, sondern unmittelbar dem Amt unterstellt, entbehrten also einer Appellationsinstanz. Andererseits unterstanden sie dem besonderen Schutz des Amtsmanns bzw. Zollschreibers, darauf zu achten hatte, dass sie mit der Pachtung nicht zu sehr beschwert wurden und dass jedem Weideland für sein Vieh im Stadtwald angewiesen wurde. In Wirklichkeit wurde von dieser Leibeigenschaftserklärung der Hofbauern kein Gebrauch gemacht. Ganz am Ende des 18. Jahrhunderts kam allerdings die Regierung merkwürdigerweise auf diesen Erlass von 1699 zurück, doch der verständige Amtsverwalter wies darauf hin, dass die Zeit doch nicht dazu angetan sei, um jene Leibeigenschaft, die niemals de facto bestanden habe, nachträglich einzuführen, worauf denn auch keine weiteren Schritte erfolgten. Sie waren und blieben stets frei und durften auch ihren Hof nach Belieben vererben und verkaufen, nur war der neue Besitzer an den Pachtvertrag gebunden. Von den Hofgebäuden gehörten zu Anfang des 19. Jahrhunderts die der Hofgüter Grenzloch, Neuborn und Buchholz den Pächtern, die der übrigen waren Eigentum der Stadt. 1875 machte eines Tages das Amtsgericht die Entdeckung, dass die Erbäulichkeiten aller Hofgüter auf den Namen der Pächter eingetragen sein. Erst bei Gelegenheit späterer Neuverpachtungen gelang es der Stadt, ihre alten Eigentumsrechte wieder zur Geltung zu bringen.
Die Bewohner dieser städtischen und der übrigen im kurfürstlichem oder privatem Besitz befindlichen Waldhöfe, hatten es nicht immer leicht. In Kriegszeiten mussten sie nicht nur besonders schwer fronden, wobei oft nach geleistetem Vorspann der Feind noch die Ochsen ausspannte, auch in Friedenszeiten wurden sie häufig seitens des Amtes zu Fronfuhren herangezogen, sei es, dass sie Brennholz ins Schloss oder Baumaterial zu fiskalischen Neubauten beifahren mussten. Sie waren raue Waldmenschen geworden, die wohl sonntäglich nach Spieß-Ems zur Kirche gingen, im übrigen aber Pfarrer und Schulmeister selten sahen. Alte Bräuche und Sitten hielten sich bei Ihnen noch lange. v. Stramberg beschreibt in Band II, 2, S. 108 seines rheinischen Antiquarius die auf diesen Höfen übliche Art der Hochzeitsfeier folgendermaßen: „Auf den 20 Gehöften, aus welchen damals ausschließlich die Pfarrei Spieß gebildet war, begann die Hochzeitsfeier stets damit, dass beim ersten Glockenzug der Bräutigam mit seinen Führern lärmend auf das Gehöft der Braut zog und rief: „Der Herr hat geruf, gebt die Braut heraus.“ Der Vater oder der Vormund der letzteren trat dann entrüstet hervor, erklärte, es sei keine Braut da, und jagte die Tumultanten fort. Die nämliche Szene wiederholte sich beim zweiten Glockenzug; beim dritten verdoppelte sich der Lärm, es wurde erklärt, der Herr habe zum dritten Mal gerufen, und es müsse die Braut herausgegeben werden. Da wurde allemal eine der ältern Jungfern vom Gehöfte vor die Tür geschoben und erklärt: „Da habt ihr die Braut!“ Hierauf steigerte sich der Lärm aufs höchste, die Herausgeschobene wurde mit Protest zurückgewiesen, worauf dann die wirkliche Braut in vollem Staat erschien. Nun ging es unter fortwährendem Abfeuern von Karabinern in die Kirche, am Abend spielten die Linksgeiger auf. Nach der allzeit recht lustigen Musik dieser Linksgeiger tanzten die Hochzeitsgäste bis zum anderen Morgen. So lebte das Volk unter dem Druck der Feudalherrschaft.“
Der älteste dieser Höfe, die Dörstheck, ist schon 1665 gegründet worden, und hat seinen Namen von dem am weitesten von der Stadt entfernten Walde, der umgeben wird von den Gemeinden Oberwies, Schweighausen, Dessighofen und Dornholzhausen, und und dessen Besitz 1437 sich eine Fehde zwischen den Grafen [S. 209] Johann von Nassau und der Stadt entsponnen hatte, die damals zugunsten des Grafen entschieden worden war. Er wurde 1698 mit dem „gerichtlichen Seil“ abgegrenzt und dem Melchior Geiles und Johann Eysenbach auf zehn Jahre um vier Malter Korn, vier Malter Hafer, zwei Simmer Hafer für die Förster, eine Fuhre Holz von jedem bis unter das Rathaus,und ein fl. fürs Gericht am Geschworenen-Montag verpachtet.[6] 1758 zahlten die beiden Hofleute Joh. Mathie und Josten Caffey 12 Malter Korn, 12 Malter Hafer 9 fl. und 2 fl. trockenen Weinkauf fürs Gericht. Sie durften Schweine in die Eckern treiben und mussten alle Fronden und Beschwernisse tragen. 1818-30 gehörte der eine der beiden zu diesem Gute gehörigen Höfe dem Andreas Kaffai, dann dem Joh. Kaffey (1850-62), dem Peter Kaffey (1870), der andere dem Andreas Kaiser (1818) und Josef Kaiser (1830-74). 1850 bestand jeder Hof aus je 37 Morgen Acker, fünf Morgen Wiesen und 27 Morgen Driesch, 1860 aber aus je 111 Morgen. Die Pacht betrug für jeden 1818 vier Bopparder Malter Korn, 18 Malter 3 Simmer Hafer Mainzer Maß und 11 fl., 1850 und 1860 120 fl., 1870 68 Thlr. 17 Silbergr. — 1880 wurde der Hof mit 218 Morgen Land um 408 Mark dem Josef Kaiser und Jakob Eschenauer verpachtet, seit 1890 und 1900 aber in drei Abteilungen zu 204, 102 und 102 Mark dem Josef Kaiser, Anton Kaffey und Michael Klein. Von 1913 bis 1920 hatte Theodor Ortmann das Gut um eine mit 500 Mark beginnende und mit 800 Mark im Jahr 1917 steigende Summe gepachtet.
Dieser Hof erscheint zuerst 1686, da die Stadt ihn dem Anton und Cornelius Stein und dem Mathias Müller auf elf Jahre um 15 fl. verpachtete. Doch schon im nächsten Jahre werden als Beständer Heinrich Wirtz und Joh. Landsrath genannt. 1696 pachteten ihn Joh. Schmidt, Joh. Otto und Joh. Rübenach auf sechs Jahre um zwölf Malter Hafer, 18 fl., vier Simmer Hafer für den Förster, drei fl. zur Unterhaltung der Schule, drei Wagen Holz unter das Rathaus und je zwei junge Hahnen oder ein Huhn fürs Gericht am Geschworenen-Montag auf sechs Jahre und 1699 Joh. Schmitz und Joh. Otto auf weitere zwölf Jahre. 1712 pachteten ihn Joh. Schmitz und Hilgert Zimmermann um 14 Malter Hafer, 12 Thlr. Schulgeld, 4 Simmer Hafer für die Förster, zwei wohlgeladene Wagen Holz und vier Kopfstück wegen der vorher gelieferten Hahnen. 1732 brachte der Hof an Pacht ein: 5 Malter Korn, 6 Malter Hafer und 6 Thlr. Weinkauf. Pächter waren damals Melchior Gilles und Joh. Caffay. — 1758 zahlten die beiden Buchholz Hofleute 14 Malter Hafer und je drei fl. trockenen Weinkauf, sowie 1 Thlr. zum Geschworenen-Montag. — 1761 musste sich der Beständer Joh. Landsrath verpflichten, keine Schafe und kein fremdes Vieh zu halten. 1808 pachteten den einen der beiden Buchholzer Höfe Franz Landsrath, den anderen Joh. Zimmermann um je 4 fl. 30 Kreuzer und 18 Malter Hafer. 1827 wurden beide Höfe zu einem Hofgut vereinigt. Beide hatten vorher je 50 Morgen, 1850 dagegen nur 34 Morgen Acker und 12 Morgen Wiesen, weil man einen Teil davon angeforstet hatte. 1880 umfasste er 86 (preußische!) Morgen. Die Pacht betrug 1850 145 fl., seit 1880 250 Mark. Die Pacht blieb in der Familie Zimmermann bis 1900, seitdem besitzt sie Dietrich Nikolaus.
1687 wird der Hof zuerst genannt. Damals pachteten ihn Max Oppenhausen, Michel Bornig und Joh. Bernhard Schleimer auf zehn Jahre um 45 fl. — Die [S. 210] beiden ersteren und ein Thomas Müscher erneuerten die Pacht 1696, diesmal um 12 Malter Korn, vier Malter Hafer, drei Thlr. Zur Unterhaltung der Schule, drei Simmer Korn für die Förster und drei Fuhren Holz unters Rathaus. 1709 gab die Stadt den drei Hofleuten außerdem noch für die Dauer ihrer Pacht einen abgemessenen, sieben Morgen großen Bezirk gegen zwölf Simmer Korn Jahrespacht. 1717 besaßen ihn dieselben drei Familien wie 1696 um 15 Malter Korn, sechs Malter Hafer und drei fl für das Gericht. 1627 wurde er neu verpachtet und zwar an Joh. Bornig, Jacob Schröder und Wilh. Löhr. 1736 erhielt Joh. Buch den einen Hof um fünf Malter Korn und zwei Malter Hafer. 1736 waren außer ihm noch Jacob Schröder und Hilgert Zimmermann Pächter. 1758 gaben die beiden Hofleute — wie vorher — 15 Malter Korn und sechs Malter Hafer, sowie 15 fl. und drei fl. am Geschworenen-Montag. Sie durften außer den Schweinen auch zwölf Schafe in die benachbarten städtischen Pfahlhecken treiben. 1762 erhielt ein Phil. Welsch den Hof. Die zu diesem gute gehörigen beiden Höfe hatten 1825 je 28 Morgen Acker, vier Morgen Wiesen und 13 Morgen Drieschland. Der eine war 1808 an Wilh. Frank und Anton Schleimer, 1818-30 an Anton Schleimer, 1851 an Anton Frank, 1870 an Joh. Adam Schroeder und Wilh. Frank verpachtet, der andere an Heinr. Schroeder (1818 bis 1830) und dessen Witwe, dann an Joh. Schroeder (1860-70). Die Pachtsumme betrug 1818 je 16 Malter Korn, 9 Malter Hafer, 1 fl. 30 Kreuzer, 1850 150 fl., 1870 je 87 Thlr. 12 Silbergr. 1880 wurde das gesamte Hofgut mit 170 Morgen an Anton Landsrath und Konsorten um 555 Mark verpachtet, 1890 um dieselbe Summe in fünf Teilen, 1900 desgl., aber um 571 Mark. Seit 1910 hat Karl Lotz 154 Morgen in Pacht um 1170 Mark, Joh. Schroeder acht Morgen um 40 Mark.
Dicht bei diesem Hof besaß der Deutschritterorden eine Hecke, deren Besitz zwischen ihm und der Stadt strittig war. Die Hecke wurde 1693 gerodet und an die Kirchheimersborner Hofleute verpachtet. 1739 zog die Stadt dieses Feld bis auf zwei Morgen an sich und gab dem Beständer des kleinen Höfchens, die Deutschherrenhütte genannt, einen Lehnbrief darüber, in dem dieser sich zu einer Pacht von zwei Mainzer Malter Korn und zwei Malter Hafer verpflichtete. Dieses führte zu einem Prozess, bei welchem es sich um die Frage drehte, ob die mit Wald bestandenen Hälfte des Besitztums samt einem kleinen angrenzenden Streifen des Ackerfeldes der Stadt gehöre oder nicht. Der Amtmann Graf zu Eltz entschied 1746 zugunsten des Ordens. Trotzdem lebte der alte Streit noch wiederholt auf, da der im Laufe der Zeit eingetretene Wechsel von Feld und Wald, je nach der Einstellung eine verschiedenartige Auffassung des Wortlautes des Vertrages erlaubte. Noch 1802 erhob der Orden gegen die Stadt eine Spolienklage wegen Verkaufes von Holz aus jenem Wäldchen, die damals aber abgewiesen wurde.[7] 1754 verpachtete der Orden den Besitz um drei Malter, 1780 um sechs Malter Hafer.[8] Ferner verpachtete die Stadt den Kirchheimersborner Hofleuten seit 1742 ein ihr gehöriges Drittel eines Wiesendistrikts im Ruschel gegen zwei Malter Korn und drei Malter Hafer. Diese Deutschherrnhütte wurde bei der Aufhebung des Ordens 1803 zum Domänengut gezogen und von der Dominialverwaltung verpachtet.
Er liegt an der Früchter Grenze in der Nähe der Braunebach zwischen Kirchheimersborn und dem Forsthaus. 1671 erhielten Dietrich Schroeder und Peter Wirtz Land auf der Emser Schlecht zugewiesen. Das Holz für den Hausbau durften sie aus dem Stadtwald holen. Drei Jahre sollten sie frei von Pacht sein, dann vier Malter Korn entrichten. 1684 wurde er dem Dietrich Schroeder [S. 211] auf 15 Jahre gegen neun Malter Korn verpachtet. 1691 pachteten ihn von der Stadt Heinrich und Dominicus Schroeder auf zehn Jahre um zwölf Malter Korn und vier Malter Hafer, sowie drei fl. — statt eines Kalbes und Butter fürs Gericht. 1717 bestand er aus 75 Morgen Acker und Wiesen und sieben Morgen Garten. Damals hatte ihn schon seit langen Jahren Heinrich Schroeder, von dem er auch den Namen Heinrichshof trug, um 15 Malter Korn, fünf Malter Hafer und 10 fl. trockenen Weinkauf. Wegen der Schädigungen in den Kriegszeiten betrug auch 1758 die Pacht nur 15 Walter Korn, sieben Malter Hafer und 15 fl. „Laudemium“. 1763 besaß Jacob, des Gabriel Schroeder Sohn, den einen Hof, den anderen übernahm 1764 von Anton Schroeder dessen Schwager Wilh. Mosler.
1818 besaß damit Oppenhäuser den einen Hof, 1845 Lorenz Esch, 1856 bis 1870 Lorenz Fischer, den anderen 1818-50 Joh. Landsrath, 1860-70 Lorenz Esch. Beide Höfe umfassten 1825 je 20 Morgen Acker, beinahe fünf Morgen Wiesen und dreizehn Morgen Drieschland. Die Pacht betrug 1818 je zwei fl. 30 Kreuzer, fünf (Mainzer) Malter Korn, zehn Malter Hafer, 1845 je 52 fl. und 15 ¾ Malter Roggen. 1880 wurden beide Höfe mit zusammen 178 Morgen Land der Witwe Lorenz Fischer und Lorenz Esch um je 90 Mark und jene 15 Malter Roggen verpachtet, 1900 desgleichen an Lorenz Fischer und Heinrich Klein das Hofgut um je 90 Mark, sowie 340 Mark für Ablösung der Kornabgabe in Pacht.
Er liegt beim Forsthaus an der Quelle der Braunebach und wurde auch nach einer langjährigen Pächterfamilie der Welschhof genannt. 1685 pachteten ihn Joh. Mathie und Joh. Caphai auf 15 Jahre gegen sechs Malter Korn und ein Malter Hafer. Dazu pachteten sie noch einen Berg am Rückweg um zwei Jahre um vier Malter Korn und zusammen drei Malter Hafer und vier Thlr. Weinkauf. Der Hof wurde 1758 an Joh. Adam Veldens verpachtet. Da er durch Hochwasser viel Schaden erlitten hatte, so brauchte er damals nur sechs Malter Korn und vier Malter Hafer nebst einem fl. Laudemium zu geben. 1761 wurde sein Stiefsohn Andreas Caffey sein Nachfolger. Er musste sich verpflichten nicht mehr als zehn Stück Rindvieh zu halten.
Auch der Hof Grenzloch, der 1818 noch in drei Teilen verpachtet war, und zwar 26 Morgen Acker, drei Morgen Wiesen und drei Morgen Driesch der Witwe Lorenz Kalter, ebenso viel dem Nikolaus Ufer und ein drittes kleines Stück von ca. 17 Morgen dem Heinrich Härter, wurde 1827 zusammengelegt, nachdem ein Teil davon angeforstet, ein anderer Teil von ca. vier Morgen zum neu erbauten Forsthaus gezogen worden war. Als Pächter erscheinen 1845 Nikolaus Kalter, 1890-1915 Lorenz Kalter. Die Pachtsumme betrug 1818 für die beiden gleichen Teile je acht Malter Korn, vier Malter Hafer und drei fl., für den dritten zwei Bopparder Malter Korn und 1 fl. 30 Kreuzer. — Seit 1827 wurde das vereinigte Gut, das 1850 aus 45 Morgen Acker, zehn Morgen Wiesen und einem Morgen Driesch, 1860 aus 105 Morgen, seit 1870 aber aus 85-88 Morgen bestand, um 14 Malter Korn. 8 Minzen Hafer und 10 fl. verpachtet, 1850 um 145 fl., 1860 um 120 fl., 1866 um 164 fl. und seit 1880 und 282 Mark verpachtet. Das für den Förster abgetrennte Stück, das sogen. Försterswieschen, hatte 1880 23 Morgen und war dem Förster um 45 Thlr. 21 Silbergr. (1870) bzw. 105 Mark (1880) an den Förster Weimar, 1890 um 143 Mark und 1914 um 100 Mark an Joh. Schleimer vom Buchenberger Hof verpachtet. Seit dem umfasste es allerdings nur noch 17 ½ Morgen. [S. 212] Auf privatem Gelände wurde — anscheinend um 1825 — der Biebricher Hof erbaut, der demnach auch nicht den städtischen Höfen zuzuzählen ist.
4.1 Der Wintersberger Hof
[S. 272] Auf dem Wintersberg über Spieß-Ems zwischen Wies- und Braunebachtal, besaßen schon 1467 die Junker Johann und Jörg von Bechel das Halbteil eines Hofes, dass sie damals dem Kellner Anselm zu Braubach verpfändeten. 1469 gab Jörg dem Zollschreiber zu Lahnstein 12 fl., die Junker Johann ihm vom Wintersberger Hof schuldete. 1491 kaufte dann der Koblenzer Bürger Georg Bechel von Johann Junker dessen Gerechtigkeit zu Wyntersberch, um ihn aber bald darauf dem Koblenzer Ratsherrn Conrad Scherer zu verpfänden. Doch kaufte noch 1508 der Koblenzer Bürger Johann Bechel den Anteil Johann Menkers an jenem Hof. Vorher schon, 1501, hatte Junker Philipp von Heuchelheim, der Oberlahnsteiner Amtmann, von Michel Henchin Erben von Dausenau deren Teil am Hof und Gut Wintersberg erworben. Auch die übrigen Anteile musste er erstanden haben. Später wurde er dann mit dem ganzen übrigen Heuchelheimschen Besitz in Lahnstein dem Kurfürsten von Mainz verpfändet. Doch Georg Neuer v. Montabaur, der Gatte der Christina v. Heuchelheim löste ihn 1565 um 270 fl. wieder ein. Er kam dann ebenso wie der Hof Windhausen über Oberlahnstein an die Freiherrn v. Ingelheim und 1708 an die Familie v. Coccetti. 173 umfasste der Hof 36 Morgen Ackerlandes, zwölf Morgen Wald, Hecken und Weiden und drei Morgen Heuwachs. Er war 1720 vom Gericht auf 5165 fl. geschätzt worden, so das die Witwe v. Coccetti vom Grafen v. d. Leyen 1500 fl. als Hypothek darauf nehmen konnte, die ihr Sohn Ludwig Anton zum Kauf einer Kompagnie in der kaiserlichen Armee brauchte.[9]
In den achtziger Jahren des 18. Jahrhunderts kaufte sodann die Witwe Anna Margarete Buschmann im Thal Ehrenbreitstein von Joh. Friedrich v. Coccetti den zur Ritterschaft steuerbaren freiadeligen Hof Wintersberg, auf denen sie 1787 dem Metzgermeister Herbert Schlink zu Koblenz 1200 Thlr. Hypothek aufnahm. Der Hof wurde von den folgenden Besitzern meist verpachtet. 1837 besaß ihn der Hofbeständer Hermann.
Anmerkungen
[1] Altes Schöffenbuch, Stadtarchiv Oberlahnstein
[2] Staatsarchiv Wiesbaden, erzbischöfl. Kanzlei Nr. 86-87
[3] Math. Höhler, der das Tagebuch Arnolds über diese Zusammenkünfte 1915 publizierte, gibt einen Grundriss dieses Hauses
[4] Vgl. hierzu: Adolf Bach, Das Mainzer Haus in Bad Ems. Zeitschrift für Heimatkunde in Koblenz und Umgebung, Jahrg. 1 S. 190
[5] Staatsarchiv Wiesbaden, IX, Kurmainz, Landesregierung Nr. 645
[6] Diese und die meisten folgenden Angaben finden sich in dem mit dem Jahre 1590 beginnenden Ratsprotokoll im Stadtarchiv Oberlahnstein
[7] Staatsarchiv Wiesbaden, IX 10, XIX, a, 15, 5 und IX, 10 I, b, 9
[8] Staatsarchiv Wiesbaden, IX, 10, L. 13
[9] Staatsarchiv Wiesbaden, IX 10, IX Nr. 3
Letzte Änderung: 6. Mai 2024
Ralph Jackmuth