Die vorliegende Untersuchung umfasst das erste erhaltene Kirchenbuch der ev. Pfarrei Bad Ems mit dem Dorf Ems, dem Bad und Kemmenau. Das Buch wurde von Pfarrer Johann Daniel Rauch nach dem Brand vom 28. Juli 1683, bei dem 17 Wohnhäuser mit Scheuern und Ställen ein Raub der Flammen wurden, neu angelegt, da bei diesem Brand auch ältere Kirchenbücher vernichtet wurden. Am 30. November 1687 wird diese Pfarrei von Johannes Leporinus übernommen, der vorher fast 10 Jahre lang Schulmeister und Diakon in Braubach war. Leporinus hatte die Pfarrei bis zu seinem Tod am 20. Januar 1725 als gemeinschaftlicher Pfarrer für die beiden Landesherren Hessen-Darmstadt und Nassau-Diez inne, was nach Blick auf die Aktenlage nicht immer ohne Streit ablief. Auffallend ist jedoch seine äußerst exakte Kirchenbuchführung, wonach sich die Familien und Einwohner in Ems, Bad und Kemmenau mühelos rekonstruieren und zuweisen ließen. Leider bricht die kontinuierliche Aufzeichnung der Taufen nach 733 Einträgen im April 1712 plötzlich ab. Im gleichen Jahr wird Ems von den Franzosen niedergebrannt und Pfarrer Leporinus für mehrere Monate nach Luxemburg verschleppt. Für diese Zeit soll aushilfsweise ein Vikar bestellt werden (HHStAW, Abt. 355, Nr. 125). Die Todesfälle brechen schon am 19.10.1710 ab (579 Einträge), Ehen werden bis zum 04.01.1712 geführt (146 Einträge), Proklamationen bis zum 19.03.1713 (129 Einträge) und Konfirmationen bis zu Pfingsten 1713 (265 Einträge). Prof. Dr. Maxeiner, der im August 1938 ein kommentiertes Inhaltsverzeichnis für das Kirchenbuch erstellt hat, vermutet die Anlage eines zweiten, aber verlorenen, Bandes. Nur Taufen werden noch, bis Johann Georg Joseph Weißenbruch (später Pfarrer in Braubach) am 27.10.1726 die Pfarrei Ems übernimmt und in einem neu angelegten (zweiten) Band wieder eine kontinuierliche Aufzeichnung beginnt, von mehreren Händen für die Jahre 1712-1726 sporadisch eingetragen (92 Einträge). Maxeiner weist sie Pfarrer Weißenbruch, Lantz, Schetky und einigen Laien zu. Die Rekonstruktion der Familien und Einwohner umfasst alle diese genannten Einträge zuzüglich der restlichen Tauf- Ehe- und Sterbeeinträge von Ende 1726 aus dem zweiten Band, um das Jahr 1726 vollständig darzustellen. Pfarrer Leporinus führt auch ein Pönitentenregister über die zur Kirchenbuße herangezogenen Personen (fast alles wegen illeg. Geburten oder wenn die Zeit der Eheschließung verdächtig nahe am Geburtstermin lag). Unter „Notabilia“ vermerkt er die von Hessen-Darmstadt und Nassau-Diez angeordneten „Buß-, Fast-, Bet und Danktage“ (oft auch mit Angabe des politischen Ereignisses), die Einhaltung von Trauerzeiten bei Tod eines Landesherren, Konversionen und weitere Ereignisse in der Pfarrei. Diese besonderen Einträge sind vollständig übertragen und teilweise bei den betreffenden Personen vermerkt (Konversionen, Pönitenzen).
Fulda, im April 2019
Ralph Jackmuth